Anhang E

Einheitliche Rechtsvorschriften für den Vertrag über die Nutzung der Infrastruktur im internationalen Eisenbahnverkehr (IN)

Titel I. Allgemeine Bestimmungen

ARTIKEL 1.
Umfang

§ 1. Diese Einheitlichen Rechtsvorschriften gelten für alle Verträge für die Nutzung von Eisenbahninfrastruktur für den Betrieb der internationalen Bedeutung der CIV und CIM anwenden. Die Regeln gelten unabhängig von Wohnort und Staatsangehörigkeit der Parteien der Vereinbarung. Diese Einheitlichen Rechtsvorschriften gelten auch dann,, die Eisenbahninfrastruktur verwaltet wird oder vom Staat oder von staatlichen Einrichtungen oder Organisationen verwendet.
§ 2. Vorbehaltlich der Bestimmungen des Artikels. 21, diese Einheitlichen Rechtsvorschriften gelten nicht für andere rechtlichen Beziehungen gelten, und insbesondere:

ein) Haftung des Beförderers oder Betreiber an ihre Mitarbeiter oder andere Personen, die Dienstleistungen, die sie zur Erfüllung ihrer Aufgaben,

b) Verantwortung zwischen dem Betreiber oder Manager auf der einen Seite und Dritte auf der anderen Seite.

ARTIKEL 2.
Haftungsbeschränkung bei Körperverletzung

§ 1. Jedes Mitglied, kann jederzeit behält sich das Recht vor, nicht im Verhältnis zu Opfern von Unfällen, die in seinem Hoheitsgebiet verursacht wurden sämtliche Bestimmungen über die Haftung für Schäden an Körper, Wenn die Opfer sind Bürger oder Personen mit ständigem Wohnsitz in diesem Staat.
§ 2. SIE, die einen Vorbehalt nach § gemacht 1, kann es jederzeit zu widerrufen, Notifikation an den Verwahrer. Der Rücktritt wird in Kraft treten einen Monat nach dem Datum der, , in dem der Verwahrer die den Mitgliedstaaten mitgeteilt.

ARTIKEL 3.
Definitionen

Für die Zwecke dieser Einheitlichen Rechtsvorschriften der Ausdruck:

ein) "Eisenbahninfrastruktur" alle Schienenwege und festen Anlagen, wenn sie notwendig sind, um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten und Schienenverkehr,

b) "Verwalten" bedeutet udostępniającego Schieneninfrastruktur,

c) "Frachtführer" ist die Bahnlinien Beförderung von Personen oder Waren im internationalen Verkehr unter den Einheitlichen Rechtsvorschriften CIV und CIM,

d) "Personal" bedeutet, Mitarbeitern und anderen Personen, Leistungen durch den Träger oder die Verwaltung der Umsetzung Vereinbarung verwendet, vorausgesetzt, dass diese Mitarbeiter oder andere Personen müssen ihre Aufgaben zu erfüllen,

und) "Dritter" jede andere Person als der Geschäftsführer, Träger und deren Hilfspersonen,

f) "Lizenz" bezeichnet eine Lizenz für die Aktivitäten des Frachtführers, ausgestellt in Übereinstimmung mit Gesetzen und Vorschriften des Staates, wo das Verkehrsunternehmen niedergelassen ist "

g) "Sicherheitszertifikat" ist eine Urkunde,, Übereinstimmung mit den Gesetzen und Vorschriften des Staates,, in denen die Infrastruktur verwendet, daß, soweit sie sich auf dem Träger:
– interne Organisation der Unternehmen, und

– Belegschaft, Welche wird für die Nutzung der Infrastruktur und Fahrzeuge eingesetzt werden, das wird für die Infrastruktur verwendet werden, Sicherheitsanforderungen erfüllen, um einen sicheren Transport Services auf dieser Infrastruktur sicherstellen.

ARTIKEL 4.
Geltendes Recht

Wenn diese Einheitlichen Rechtsvorschriften nicht etwas anderes, eine Bestimmung, die direkt oder indirekt entziehen kann ihre Verwendung ist ungültig. Die Unwirksamkeit einer solchen Bestimmung berührt nicht die Gültigkeit des Vertrages im übrigen. Allerdings Vertragspartner, kann auf mehr Verantwortung und mehr Engagement von den in diesen Einheitlichen Rechtsvorschriften oder die maximale Höhe der Entschädigung festgelegt nehmen für Sachschäden.
Titel II. Vereinbarung für den Einsatz

ARTIKEL 5.
Inhalt und Form

§ 1. Die Beziehungen zwischen dem Management und dem Träger in der Vereinbarung für den Einsatz angegeben.
§ 2. Die Vereinbarung enthält insbesondere die administrative angeben, technischen und finanziellen Betrieb und umfasst mindestens die folgenden Angaben:

ein) INFRASTRUKTUR, die verwendet werden.

b) Umfang der Nutzung,

c) Management-Dienstleistungen,

d) Carrier Services,

und) Belegschaft, Welche wird eingesetzt werden,

f) Fahrzeuge, die dazu verwendet werden,

g) finanzieller Hinsicht.
§ 3. Der Vertrag wird in schriftlicher Form oder in Form von dessen Äquivalent abgeschlossen. Das Fehlen oder die Unregelmäßigkeit einer schriftlichen Erklärung oder Form sein Äquivalent, oder der Mangel an einer der genannten Indikationen in § 2 weder den Bestand noch die Gültigkeit des Vertrages unterliegt weiterhin diesen Einheitlichen Rechtsvorschriften.

ARTIKEL 6.
Besondere Pflichten des Trägers und Führungskräfte

§ 1. Der Träger ist berechtigt, die Güterbahn verfolgen werden. Personal rekrutiert und eingesetzt in Fahrzeugen sollten erfüllen die Sicherheitsanforderungen. Der Vorstand kann verlangen,, auf dem Träger durch die Vorlage einer gültigen Lizenz und Sicherheitsbescheinigung oder amtlich beglaubigte Kopien bestätigt oder anderweitig bestätigt, dass diese Anforderungen erfüllt.
§ 2. Der Frachtführer hat Managements über jedes Ereignis, die Gültigkeit seiner Lizenz beeinflussen könnten benachrichtigen, Sicherheit oder ein anderes Dokument bestätigt.
§ 3. Administrator kann den Träger zu beweisen,, dass es eine Vereinbarung gibt ausreichende Haftpflichtversicherung eingegeben oder, dass er gleichwertige Maßnahmen ergriffen, um alle Forderungen zu Artikel basiert decken. 9 Kunst zu tun. 21, unabhängig davon, welche Titel sie könnten entstehen. Jedes Jahr hat der Beförderer beweisen die Existenz der richtigen Form der Versicherung oder eine gleichwertige Sicherheit. Er ist verpflichtet, unverzüglich Management über jede Änderung des bestehenden Versicherungsvertrages vor seinem Inkrafttreten.
§ 4. Die Vertragspartner sollten sich gegenseitig über alle Ereignisse, die die Ausführung eines Vertrages gefährden können informieren, von ihnen abgeschlossenen.

ARTIKEL 7.
Dauer des Vertrages

§ 1. Vereinbarung für den Einsatz kann für einen bestimmten oder unbestimmten abgeschlossen werden.
§ 2. Der Vorstand kann den Betrieb mit sofortiger Wirkung kündigen, WENN:

ein) Träger ist nicht mehr zum Geschäftsbetrieb befugten der Tragschiene führen,

b) gemietet und gebrauchten Fahrzeugen, um den Anforderungen an Sicherheit erfüllen,

c) der Träger ist spät mit der Zahlung, UND ZWAR:
1. für zwei aufeinander folgende Zeiträume und die Höhe der monatlichen Nutzung von mehr als, ODER

2. für eine Dauer von höchstens zwei Zeiträume in einem Betrag, der dem Wert der Nutzung für zwei Monate,

d) Träger drastisch verletzt eine der spezifischen Aufgaben, im Sinne des Artikels. 6 § 2 ich 3.
§ 3. Der Träger kann sofort den Vertrag kündigen, wenn der Manager verliert die Nutzung des Rechts auf die Infrastruktur verwalten.
§ 4. Jede Partei kann den Vertrag kündigen, sofort für den Einsatz im Falle eines drastischen Verstoßes der anderen Partei eine der Hauptaufgaben, Kommt er dieser Verpflichtung für die Sicherheit von Personen oder Gütern im Zusammenhang; Parteien können zu Abweichungen von der Ausübung dieses Rechts vereinbaren.
§ 5. Vertragspartner, was dazu führte, seine Kündigung, haftet gegenüber der anderen Partei für Schäden, die aus dieser, es sei denn, das beweist, dass der Schaden entstand nicht ihre Schuld.
§ 6. Die Vertragsparteien können zu Abweichungen von den Bestimmungen des § zustimmen 2 leuchtet. c und d und § 5.
Titel III. VERANTWORTLICHKEIT

ARTIKEL 8.
Aufgaben der Leitung der

§ 1. Die Geschäftsleitung ist verantwortlich für:

ein) Personenschaden (STERBEN, Sagen Sie ihnen, Verletzungen oder andere Verletzung der körperlichen oder geistigen Gesundheit),

b) Sachbeschädigung (Zerstörung oder Beschädigung von beweglichen oder unbeweglichen Vermögens),

c) Sachschäden, die aus der Entschädigung, der von dem Träger unter den Einheitlichen Rechtsvorschriften CIV und CIM,
verursacht an den Spediteur oder seine Mitarbeiter vom Betreiber der Infrastruktur zum Zeitpunkt der Verwendung. § 2. Der Vorstand wird von seiner Haftung befreit werden:

ein) für Personenschäden und Sachschäden, die aus der Entschädigung, der von dem Träger unter den CIV:
1. wenn der den Schaden verursachende Ereignis nicht durch Umstände erstellt mit dem Management der Infrastruktur und der Verwaltung verbunden, trotz der gebotenen Sorgfalt von den Umständen des Falles erforderlich, sie konnten nicht vermeiden und deren Folgen nicht verhindern konnte,

2. das Ausmaß, in dem das Ereignis die Verletzung verursacht hat war die Schuld des Opfers,

3. wenn der den Schaden verursachende Ereignis ist das Ergebnis der Durchführung einer dritten Partei die Verwaltung der, trotz der Umstände des Falles bestellt, konnte nicht verhindern, deren Folgen nicht verhindern konnte.

b) für Sach-und Sachschäden, die aus der Entschädigung, der von dem Träger unter den CIM; wenn der Schaden war die Schuld des Trägers oder der Träger als Ergebnis des Befehls wird nicht an Bord oder durch Umstände belastet, es nicht vermeiden und deren Folgen nicht verhindern konnte.
§ 3. Wenn die den Schaden verursachende Ereignis wurde durch das Verhalten eines Dritten verursacht und wenn das Management die Verantwortung nicht vollständig in Übereinstimmung mit § ausgeschlossen 2, leuchtet. ein, es trägt die volle Verantwortung für das Ausmaß, in dem diese Einheitlichen Rechtsvorschriften, unbeschadet der Rechte auf Rückgriff gegen den Dritten.
§ 4. Die Parteien können eine Vereinbarung zur Festlegung, ob und inwieweit der Manager ist verantwortlich für Schäden, die dem Träger aufgrund von Verzögerungen oder Unterbrechungen in Dienst gestellt.

ARTIKEL 9.
Die Haftung des Beförderers

§ 1. Der Träger ist verantwortlich für:

ein) Personenschaden (STERBEN, Verletzung oder sonstiger Verletzung der körperlichen oder geistigen Gesundheit),

b) Sachbeschädigung (Zerstörung oder Beschädigung von beweglichen oder unbeweglichen Vermögens), verursacht den Manager oder seine Mitarbeiter während der Nutzung der Infrastruktur durch Beförderungsmittel, Personen oder Güter befördert.
§ 2. Der Frachtführer ist von seiner Haftung befreit werden:

ein) für Personenschäden:
1. wenn das Ereignis den Schaden verursacht durch die Umstände nicht mit dem Träger und dem Träger verbunden geschaffen, trotz, Anwendung der gebotenen Sorgfalt von den Umständen des Falles erforderlich, konnte nicht verhindern, deren Folgen nicht verhindern konnte,

2. das Ausmaß, in dem das Ereignis die Verletzung verursacht hat war die Schuld des Opfers,

3. wenn der den Schaden verursachende Ereignis durch das Verhalten eines Dritten erstellt, und dem Träger, Trotz der Sorgfalt von den Umständen des Falles erforderlich, Sorgfalt nicht vermeiden und deren Folgen nicht verhindern konnte,

b) für Sachschäden, wenn die Verletzung ergab sich aus der Schuld der Verwaltung oder Management aufgrund der Befehl wird nicht auf den Träger oder durch Umstände belastet, dem der Beförderer nicht vermeiden konnte, die Folgen davon nicht verhindern konnte.
§ 3. Wenn die den Schaden verursachende Ereignis wurde durch das Verhalten eines Dritten verursacht und wenn das Management die Verantwortung nicht vollständig in Übereinstimmung mit § ausgeschlossen 2, leuchtet. ein, es trägt die volle Verantwortung für das Ausmaß, in dem diese Einheitlichen Rechtsvorschriften, unbeschadet der Rechte auf Rückgriff gegen den Dritten.
§ 4. Die Vertragsparteien können eine Vereinbarung über geben, ob und inwieweit der Beförderer haftet für Schäden aufgrund von Verzögerungen bei den Verwaltungs-oder Betriebsstörungen.

ARTIKEL 10.
Ursachen für die gleichzeitige

§ 1. Wenn die Gründe, auf das Management und die Gründe sind abhängig von dem Träger zu der Schädigung beigetragen, Jede Vertragspartei haftet für Schaden haften nur die Ursachen für ihre Tochtergesellschaften, gemäß Artikel. 8 i art. 9. Wenn Sie nicht bestimmen können, in welchem ​​Umfang jede Ursache zu der Schädigung beigetragen, Jede Partei trägt die Last der Verletzung, die erlittenen.
§ 2. § 1 sinngemäß Anwendung, wenn die Ursache hängt von der Verwaltung und die Gründe, abhängig von einer Reihe von Carriern nutzen die gleiche Infrastruktur zu der Schädigung beigetragen.
§ 3. Im Falle einer Beschädigung, im Sinne des Artikels. 9, § 1, Satz, sind entsprechend anzuwenden ", wenn die Ursache hängt von einer Reihe von Carriern nutzen die gleiche Infrastruktur zu der Schädigung beigetragen. Wenn Sie nicht feststellen können, inwieweit sie zu der Schädigung beigetragen, Träger sind gegenüber dem Vorstand zu gleichen Teilen.

ARTIKEL 11.
Schadensersatz bei Tod

§ 1. Im Falle von Tod, Vergütung enthält:

ein) notwendigen Kosten des Todes, insbesondere die der Transport der Körper-und Bestattungskosten,

b) wenn der Tod nicht sofort auftreten, ERSATZ, im Sinne des Artikels. 12.
§ 2. WENN, als Folge des Todes einer Person, bei denen die verstorbene Person war oder würden in Zukunft Gesetzes unterhaltspflichtig, verloren ihre Unterstützung, Dieser Verlust ist auch von gegenläufigen. Ein Anspruch auf Entschädigung für Angehörige der Verstorbenen, wer wurde nicht rechtlich gebunden, geregelt durch das nationale Recht.

ARTIKEL 12.
Entschädigung für Verletzungen

Im Falle einer Verletzung oder sonstiger Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Gesundheit, Vergütung enthält:

ein) notwendigen Kosten, und insbesondere die Kosten der Behandlung und den Transport,

b) Entschädigung Verluste durch vollständige oder teilweise Arbeitsunfähigkeit oder durch die erhöhten Anforderungen infolge eines Unfalls.

ARTIKEL 13.
Entschädigung für sonstige Schäden, die aus Verletzungen

Das einzelstaatliche Recht bestimmt, ob und in welchem ​​Umfang der Betreiber oder der Beförderer auf Ersatz von Schäden infolge von Personenschäden verpflichtet werden, mit Ausnahme derjenigen,, im Sinne des Artikels. 11 i art. 12.

ARTIKEL 14.
Die Form und die Höhe der Entschädigung im Falle von Tod oder Verletzung

§ 1. Entschädigung, im Sinne des Artikels. 11 § 2 i art. 12 leuchtet. b müssen in bar bezahlt werden. DENNOCH, in Fällen, in denen das nationale Recht erlaubt die Gewährung von Renten, Schäden werden in Form sein, Ist die verletzte Person oder Personen, die berechtigt, im Sinne des Artikels. 11 § 2, Zugriffe es.
§ 2. Die Höhe des Schadensersatzes gemäß § 1 bestimmt durch das nationale Recht. DENNOCH, sofern das Landesrecht eine niedrigere Deckenhöhe, bei der Verwendung dieser Einheitlichen Rechtsvorschriften gelten, für jede Person, die obere Grenze 175 000 Rechnungseinheiten für den Kapitalbetrag oder als Rente entsprechend der gesamten.

ARTIKEL 15.
Verlust des Rechts auf Haftungsbeschränkung

Haftungsbeschränkung vorgesehen in diesen Einheitlichen Rechtsvorschriften und den Bestimmungen des nationalen Rechts beschränken Schäden bis zu einem gewissen Betrag nicht gelten, wenn nachgewiesen wird,, dass der Schaden auf eine Handlung oder Unterlassung durch den Verursacher eines Schadens oder einer Absicht zu verursachen oder leichtfertig und in dem Bewusstsein begangen, dass die Wahrscheinlichkeit einer Freisetzung des Schadens.

ARTIKEL 16.
Umrechnung und Verzinsung

§ 1. Ergibt die Berechnung der Entschädigung in ausländischer Währung von Beträgen in Fremdwährung, Umrechnung erfolgt zum Kurs am Tag und Ort der Zahlung einer Entschädigung sein.
§ 2. Der Berechtigte kann auf die Entschädigung Zinsen behaupten, berechnet auf fünf Prozent pro Jahr, aber das Interesse gilt ab dem Zeitpunkt der Einleitung einer Schlichtung oder ab dem Zeitpunkt der Überweisung an Schiedsverfahren erwachsen, im Sinne des Titels V des Übereinkommens oder ab dem Zeitpunkt der Einreichung rechtliche Schritte.

ARTIKEL 17.
Haftung bei nuklearem Ereignis

Systembetreuer und die Träger sind von der Haftung befreit, die sie gemäß diesen Einheitlichen Rechtsvorschriften entstehen, wenn der Schaden war als Folge eines nuklearen Unfalls, und wenn die von den Gesetzen und Vorschriften über die Haftung für Kernenergie, Kraft im Land die Person, die das nukleare Gerät oder ihn zu ersetzen, die Person, die für solche Schäden.

ARTIKEL 18.
Die Verantwortung für die Mitarbeiter

Systembetreuer und der Träger die Verantwortung für ihre Mitarbeiter.

ARTIKEL 19.
Andere Aktionen

§ 1. In allen Fällen, in denen sie gelten diese Einheitlichen Rechtsvorschriften gegen den Geschäftsführer oder den Träger auf Schadensersatz geltend gemacht werden können, unabhängig davon, Titel, auf dem es nur über die Bedingungen und Beschränkungen dieser Einheitlichen Rechtsvorschriften geltend basiert.
§ 2. Diese Bestimmung gilt auch für Ansprüche gegen die Bediensteten, für die Manager und der Frachtführer nach Artikel. 18.

ARTIKEL 20.
Contract-Prozess

Die Parteien können durch Vereinbarung die Bedingungen festzulegen,, auf, was ihre Rechte auf Entschädigung oder unter welchen Bedingungen aus ihrer Untersuchung in Bezug abweichen an die andere Partei.
Titel IV. Ansprüche Personal

ARTIKEL 21.
Haftungsansprüche gegen den Vorstand oder dem Träger

§ 1. Alle Ansprüche im Zusammenhang mit der Haftung des Trägers durch die Arbeitnehmer gegen die Verwaltung brachte für Schäden, die durch ihn, unabhängig vom Titel, kann nur unter den Bedingungen und Beschränkungen dieser Einheitlichen Rechtsvorschriften geltend verfolgt werden.
§ 2. Alle Ansprüche im Zusammenhang mit der Haftung gebracht durch Mitarbeiter der Exekutive gegenüber dem Frachtführer für Schäden, die durch ihn verursacht, unabhängig vom Titel, kann nur unter den Bedingungen und Beschränkungen dieser Einheitlichen Rechtsvorschriften geltend verfolgt werden.
Titel V. Die Untersuchung der Ansprüche

ARTIKEL 22.
Schlichtung

Die Parteien können durch Vereinbarung zu bestimmen, Schlichtungsverfahren, oder die Angelegenheit einem Schiedsgericht, nach Titel V des Übereinkommens.

ARTIKEL 23.
Zurückfordern

Die Rechtmäßigkeit der Zahlungen durch den Träger unter den CIV oder unter den CIM gemacht befragt werden kann, Entschädigung hat, wenn das Gericht nach Mitteilung an den Vorstand zu gegebener Art und Weise und nach Beendigung seiner Beitritt bestimmt worden, um in den Streit eingreifen.

ARTIKEL 24.
Gerichtsbarkeit

§ 1. Klagen über diese Einheitlichen Rechtsvorschriften gegründete können vor den Gerichten des Mitgliedstaats gebracht werden, Ihre Ernennung erfolgt einvernehmlich von den Parteien des Vertrages.
§ 2. Sofern die Parteien nichts anderes vereinbart haben, die zuständigen Gerichte sind die Gerichte dieses Mitgliedstaats, wenn der Betreiber seinen Sitz hat.

ARTIKEL 25.
ABLAUF

§ 1. Ansprüche aus diesen Einheitlichen Rechtsvorschriften unterliegt nach drei Jahren verfallen.
§ 2. Die Verjährungsfrist läuft von der, in dem der Schaden eingetreten.
§ 3. Im Falle des Todes der Person, die Angabe muss nach drei Jahren ab dem Tag verfallen, das Datum, an dem der Tod eingetreten, aber nicht später als fünf Jahre, gerechnet ab dem Tag nach, wo sich der Unfall ereignet.
§ 4. Aktion wieder die Person gefunden verantwortlich, kann auch nach Ablauf der Verjährungsfrist gebracht werden, im Sinne des § 1, wenn es innerhalb der vom Staat gesetzlich zulässig gebracht, wenn das Verfahren eingeleitet. TROTZDEM, Frist darf nicht weniger als 90 Tage sein, ab dem Zeitpunkt der, von denen der Antragsteller prüfte die Beschwerde oder Feedback erhielt sie einen Hinweis, das Verfahren gegen sie beginnen.
§ 5. Die Verjährungsfrist ist gehemmt,, wenn die Parteien vereinbart oder Schlichtungsverfahren brachte die Angelegenheit vor dem Schiedsgericht, nach Titel V des Übereinkommens.
§ 6. Vorbehaltlich der Hemmung und die Unterbrechung nach dem einzelstaatlichen Recht.