Das Gesetz über den Straßenverkehr

Das Gesetz über den Straßenverkehr
von 6 September 2001 r. (ABl. Nein. 125, Artikel. 1371)

TRENNUNG 1. Allgemeine Bestimmungen

Kunst. 1.

1. Das Gesetz definiert die Grundsätze und die Ausübung der:
1) nationalen Straßenverkehr;
2) internationalen Straßenverkehr;
3) nicht-kommerziellen Bundesstraße;
4) nicht-kommerziellen internationalen Straßenverkehr.

2. Das Gesetz legt auch:
1) Prinzipien der Road Transport Inspektion;
2) Haftung für Verletzung von Pflichten oder Bedingungen für die Beförderung von Gütern im Straßenverkehr:
ein) Unternehmen und anderen Einrichtungen in den Beförderungen im Straßenverkehr oder anderen Aktivitäten beschäftigt mit dem Transport verbundenen,
b) Treiber.

Kunst. 2.
Auf der Grundlage der Gegenseitigkeit, wenn die internationalen Abkommen, die von der Republik Polen ratifiziert sonst, ausländischen Unternehmer Genehmigung zur Durchführung von Straßenverkehr auf der Grundlage des anwendbaren Rechts in das Land seines Amtes kann er auf polnischem Gebiet zu tun im Sinne des Gesetzes.

Kunst. 3.

1. Das Gesetz gilt nicht für Beförderungen im Straßenverkehr von Kraftfahrzeugen oder Fahrzeugkombinationen:
1) strukturell entworfen, um nicht mehr als tragen 9 Personen einschließlich des Fahrers – in nicht-kommerziellen Beförderung von Personen auf der Straße;
2) mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3,5 Tonnen des Güterkraftverkehrs und nicht-kommerziellen Transport von Gütern auf der Straße;
3) medizinische Rettungsteams und der Rettungsdienst.

2. Für den Straßentransport Leistung:
1) die Post-Universaldienstes,
2) die Dienstleistungen, die den Transport von festen Siedlungsabfällen oder flüssige Abfälle,
3) von Nicht-Unternehmern,
4) Der Disaster Recovery-oder Pannenhilfe Verkehrsunfälle – Die Bestimmungen des Gesetzes für die nichtgewerbliche Beförderung von Gütern im Straßenverkehr.

Kunst. 4.
Wird in dieses Gesetzes sind:
1) nationalen Straßenverkehr – die Aufnahme und Ausübung der Wirtschaftszweige in der Transport von Personen oder Gütern Fahrzeuge und Motorräder in dem Land registriert, dh die Fahrzeug-Kombinationen, bestehend aus einem Kraftfahrzeug und Anhänger oder Auflieger sagen, auf polnischem Gebiet, während der Fahrt, Ort der Abfahrt oder der Bestimmung, Transit-und Straßenverkehr sind auf polnischem Gebiet befindet;
2) internationalen Straßenverkehr – die Aufnahme und Ausübung der Wirtschaftszweige in der Transport von Personen oder Gütern Fahrzeuge und Motorräder, dh die Fahrzeug-Kombinationen, bestehend aus einem Kraftfahrzeug und Anhänger oder Auflieger sagen, während der Fahrt zwischen dem Ausgangspunkt und Ziel ist der Grenzübergang Polnischen Republik;
3) Straßenverkehr – nationalen und internationalen Straßenverkehr Straßenverkehr; Dieser Begriff umfasst auch:
ein) Jede Kreuzung von einem Tochterunternehmen in Bezug auf das Geschäft betrieben, , die den Bedingungen, im Sinne des Absatzes 4,
b) Wirtschaftstätigkeit in der Transport-Agent;
4) Straßentransport-for-Profit – Transport für ihre eigenen – Jedes Fahrzeug, Fahrten auf öffentlichen Straßen mit oder ohne Passagiere, be-oder entladen, frei zu sein von nationalen und internationalen Straßentransport von Personen oder Gütern, betrieben von einem Tochterunternehmen in Bezug auf das Kerngeschäft, die folgenden Bedingungen erfüllen:
ein) Kraftfahrzeuge für den Transport verwendet werden, die ein Wirtschaftsteilnehmer oder seiner Mitarbeiter durchgeführt,
b) Unternehmer hält das rechtliche Eigentum an der Kraftfahrzeuge entsorgen,
c) wenn man mit dem Fahrzeug geladen – Die beförderten Güter werden von Unternehmern im Besitz oder wurden von ihm verkauft, gekauft, vermietet, vermietet, produziert, extrahiert, bearbeitet oder wieder instand, oder Zweck der Reise ist es, Personen oder Güter von der Gesellschaft oder eines Unternehmens tragen, um seine eigenen Bedürfnisse, Transport und Arbeitnehmer und ihre Familien,
d) Transport ist nicht in der Geschäftstätigkeit der touristischen Dienstleistungen;
5) Non-Profit-nationalen Straßenverkehr – Transport für eigene durchgeführt auf polnischem Gebiet;
6) Non-Profit internationalen Straßenverkehr – transportieren, für ihre eigene Flucht vor dem Überschreiten der polnischen Grenze der Republik;
6ein) Straßenverkehr – Straßen-oder Straßentransport-for-Profit, und eine andere Beförderung im Straßenverkehr im Sinne der Verordnung (WIR) kein 561/2006 Europäischen Parlaments und des Rates vom 15 REKORD 2006 r. über die Harmonisierung bestimmter Sozialvorschriften im Straßenverkehr und zur Änderung der Verordnungen (EWG) kein 3821/85 ich (WIR) 2135/98, und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) kein 3820/85 (Dz.Urz. EU Nr. L 102 AUS 11.04.2006, str. 1), nachstehend “Regulierung (WIR) Nr. 561/2006”;
7) regelmäßige Beförderung – Der öffentliche Verkehr von Reisenden und ihrem Gepäck in bestimmten Abständen entlang festgelegter Strecken, im Sinne des Gesetzes und des Gesetzes vom 15 November 1984 r. – Transportrecht (ABl. AUS 2000 r. Nein. 50, Artikel. 601, mit anschließender. zm.);
7ein) (ANGELEHNT)
8) Kommunikationsleitung – Kommunikations-Verbindung zu einer bestimmten Strecke zwischen den Haltestellen als im Fahrplan angegeben, nach denen es regelmäßigen Personenverkehr;
8ein) HALTESTELLE – Standort für die Passagiere oder Aussteigen auf der Kommunikationsleitung, markiert in der Art und Weise den Bestimmungen des Gesetzes vom angegebenen 20 Juni 1997 r. – Verkehrsrecht (ABl. AUS 2005 r. Nein. 108, Artikel. 908, mit anschließender. zm.), mit Informationen zu Fahrplänen, einschließlich der Verbringung von Stunden des Straßenverkehrs auf die Nutzung dieser Website mit dem Titel;
9) Sonderformen des Schlittens – nicht börsennotierten regelmäßige Beförderung bestimmter Personen mit, die unter Ausschluss anderer;
10) Shuttle-Transport – Mehrere Transport von organisierten Gruppen von Menschen hin und her, zwischen der gleichen Stelle und damit die anfängliche Ziel-, wenn alle folgenden Bedingungen erfüllt sind:
ein) Jede Gruppe der beförderten Passagiere auf das Ziel zurück an den Ort der,
b) Ausgangspunkt und Ziel bezeichnen die Stelle der Abfahrt des Transport-Service und den Ort einer Beförderungsleistung, einschließlich in jedem Fall die Umgebung liegen innerhalb 50 km;
11) gelegentliche Beförderung – Beförderung von Personen, das ist keine reguläre Verkehr, Transport von Sonder-oder regelmäßigen Shuttle-Transport;
12) Kabotage – Transport unter dem Kraftfahrzeug im Ausland registriert sind oder ausländische Unternehmer zwischen Orten auf polnischem Gebiet;
13) kombinierten Verkehr – Beförderung von Gütern, während der der Stapler, BEIWAGEN, Anhänger mit oder ohne Zugmaschine Zugmaschine, tauschen oder der Container von 20 Fuß oder stärkere Nutzung von Straßen in der ersten oder letzten Abschnitt des Transports, und auf einem anderen Abschnitt des Schienenverkehrs, Binnenschiffs-oder Seetransport, mit der marinen Bereich übersteigt 100 km in einer geraden Linie; Abschnitt der ersten oder letzten Transportmittel für die Beförderung:
ein) zwischen dem Punkt, wo die Dinge sind geladen, und dem nächstgelegenen geeigneten Umschlagbahnhof für das erste Segment und zwischen dem nächstgelegenen geeigneten Bahnhof und dem Punkt der Landung, wo die Dinge abgeladen, für die letzte Folge oder
b) In einem Umkreis von nicht mehr als 150 km in gerader Linie mit Binnen-oder Seehafen des Umschlags;
14) internationalen kombinierten Verkehr – kombinierten Verkehr, die auftritt, wenn die Grenze der Republik Polen;
15) Straßenverkehr – Unternehmer berechtigt, die wirtschaftliche Tätigkeit auf dem Gebiet des Straßenverkehrs führen;
16) Ausländische Straßenverkehr – ausländisches Unternehmen zum Geschäftsbetrieb befugten im Bereich des Straßenverkehrs zu tun auf dem Recht des Staates,, in dem er niedergelassen ist;
17) LIZENZ – Verwaltungsentscheidung des Chief Inspector of Road Transport Act erlassen, oder an die in der lokalen Regierungsbehörde, Ermächtigung der Aufnahme und Ausübung der wirtschaftlichen Tätigkeiten im Bereich des Straßenverkehrs;
18) GENEHMIGUNG – Verwaltungsentscheidung des Ministers für Verkehr ausgestellt, Chief Inspector of Road Transport Act, oder an die in der lokalen Regierungsbehörde, Ermächtigung der Straße auf eine bestimmte Art von Straße;
19) erlauben ausländischen – Dokument Rahmen eines internationalen Abkommens von der zuständigen Behörde eines anderen Staates oder einer internationalen Organisation von der zuständigen Behörde der Republik Polen erhalten übertragen an den Frachtführer auf der Straße und die ihn zur internationalen Straßenverkehr durchführen, einmal oder, oder aus dem Hoheitsgebiet, in der Genehmigung oder die Durchreise durch sein Hoheitsgebiet angegeben;
19ein) Lizenz-Form – ein Dokument, das gemäß Artikel. 11 Absatz. 1 Verordnung (EWG) kein 684/92 von 16 REKORD 1992 r. über gemeinsame Regeln für grenzüberschreitenden Personenverkehr mit Kraftomnibussen (Dz.Urz. EU Nr. L 74 AUS 20.03.1992, str. 1, mit anschließender. zm.; Dz.Urz. Polnischen Special Edition, Kapitel. 6, t. 1, str. 306, mit anschließender. zm.) und gemäß einer Vereinbarung über grenzüberschreitenden Gelegenheitsverkehr von Fahrgästen mit Kraftomnibussen (Interbus-Übereinkommen), geschehen zu Brüssel am 11 Dezember 2000 r. (ABl. AUS 2003 r. Nein. 114, Artikel. 1076);
20) Bescheinigung der fachlichen Eignung – Nachweis der Qualifikation und der Erfahrung notwendig, um die Aufnahme und Ausübung wirtschaftlicher Tätigkeiten auf dem Gebiet des Straßenverkehrs;
21) (ANGELEHNT).

TRENNUNG 2. Der Politik und die Durchsetzung des Straßenverkehrs

Kunst. 5.

1. Annahme und Inkrafttreten des Straßenverkehrs erforderlich ist, um eine entsprechende Lizenz für den Straßenverkehr erhalten, nachstehend “Lizenz”.

2. Die Lizenz ist für einen festen Zeitraum, nicht weniger als 2 Jahre und nicht länger als 50 Jahr, Gestützt auf den Antrag der.

3. Unternehmen gewährten Lizenzen, vorbehaltlich des Artikels. 6, WENN:
1) Mitglieder des Leitungsorgans der juristischen Person, Führungskräfte eines Unternehmens oder einer Kommanditgesellschaft, und für andere Unternehmen – Selbständige, erfüllen die Voraussetzungen der Zuverlässigkeit; Erfordernis eines guten Ruf nicht oder nicht mehr von diesen Personen getroffen, WENN:
ein) wurde rechtskräftig wegen vorsätzlicher Straftaten verurteilt: Strafsteuer, gegen die Sicherheit im Straßenverkehr, Eigentum, Wirtschafts-Handel, die Zuverlässigkeit von Dokumenten, Umweltschutz oder Arbeitsbedingungen und die Löhne oder andere Verhaltensregeln des Berufsstandes,
b) ausgestellt in Bezug auf diese Personen rechtskräftig entscheidet über das Verbot der Durchführung von wirtschaftlichen Aktivitäten im Bereich des Straßenverkehrs;
2) Mindestens einer der Direktoren eines Unternehmens oder einer Person, die die Geschäftstätigkeit des Unternehmens verwaltet wird Straßentransport Befähigungsnachweis;
3) die finanzielle Situation genommen hat und Geschäftsaktivitäten im Bereich des Straßenverkehrs verwies auf die verfügbaren finanziellen Mittel oder Vermögenswerte in Höhe von:
ein) 9 000 euro – das erste Kraftfahrzeug für den Straßenverkehr konzipiert,
b) 5 000 euro – für jede zusätzliche Kraftfahrzeugs,
c) 50 000 euro – die Leistungsfähigkeit des Straßenverkehrs in der, im Sinne des Artikels. 4 Artikel 3 leuchtet. b;
4) Unternehmer persönlich engagiert in den Wagen und ein Fahrer vom Unternehmer beschäftigt, sowie andere Personen, die nicht durch den Unternehmer beschäftigt, aber persönlich, die Netzwerkverkehr in ihrem Namen, erfüllen die Anforderungen im Gesetz spezifizierten, Bestimmungen des Gesetzes vom 20 Juni 1997 r. – Straßenverkehrsgesetz und andere Vorschriften zur Festlegung der Anforderungen für die Fahrer, und nicht durch rechtskräftiges Urteil wurde für vorsätzliche Straftaten gegen die Sicherheit der Kommunikation verurteilt, Eigentum, die Zuverlässigkeit von Dokumenten oder für die Umwelt;
5) hat das Recht, von den Fahrzeug-oder Kraftfahrzeugen, die die technischen Anforderungen der Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung gerecht entsorgen, Straße, die umgesetzt werden soll.

4. Bedarf, im Sinne des Absatzes. 3 Artikel 4 ich 5, nicht zu einem Unternehmen leitenden Straßenverkehr nur in dem Maße, im Sinne des Artikels. 4 Artikel 3 leuchtet. b.

5. Nachdem die finanzielle Lage sicherzustellen, Entscheidungs-und Geschäftsaktivitäten im Bereich des Straßenverkehrs wird bestätigt:
1) Jahresabschluss;
2) Belegen:
ein) Verfügbarkeit der Mittel in bar oder auf Bankkonten oder Vermögenswerte zur Verfügung,
b) Besitz von Aktien oder anderen Wertpapieren,
c) Garantie oder Bürgschaft,
d) Besitz von Eigentum.

6. Bei der Beurteilung der finanziellen Situation, im Sinne des Absatzes. 3 Artikel 3, gelten die durchschnittliche Rate von der polnischen Nationalbank veröffentlicht, der am letzten Tag des Jahres vor dem Jahr, wenn die Beurteilung gemacht wird.

Kunst. 6.

1. Die Lizenzen für den Güterkraftverkehr wird ein Taxi Unternehmen gewährt werden, WENN:
1) erfüllt die Anforderungen des Artikels. 5 Absatz. 3 Artikel 1 ich 5;
2) eingesetzt durch den Fahrer und den Unternehmer sich persönlich bei der Beförderung beteiligt:
ein) erfüllen die Anforderungen in den Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung festgelegt,
b) wurden nicht eines Verbrechens überführt, im Sinne des Artikels. 5 Absatz. 3 Artikel 4, und auch wegen Verbrechen gegen Leben und Gesundheit, und gegen die sexuelle Freiheit und Anstand,
c) haben eine Bescheinigung über den Abschluss der Ausbildung auf dem Gebiet des Straßenverkehrs mit dem Taxi, nachweisbare Erfolge in einer Prüfung, oder demonstrieren mindestens fünf Jahren Praxis bei der Durchführung dieser Transport; brechen in der Leistung des Straßenverkehrs kann nicht länger sein als die nächste 6 Monat aus Gründen, die auf sie angewiesen,
d) erfüllen die Anforderungen des Artikels. 39nach Ust. 1 Artikel 1-4.

2. PRÜFUNG, im Sinne des Absatzes. 1 Artikel 2 leuchtet. c, Durchführung der Prüfungsausschüsse durch die Grafschaft Leiter ernannt.

3. Minister für Verkehr zuständige, nach Rücksprache mit den unternehmensweiten Verbände der Taxifahrer, Bestimmung der, durch die Verordnung, Das Trainingsprogramm und eine Probe Zertifikat, im Sinne des Absatzes. 1 Artikel 2 leuchtet. c, Der Anwendungsbereich und Einsatzgebiet, mit besonderem Schwerpunkt auf Kenntnis der Topographie des Dorfes, in dem der Betreiber führt oder die Absicht, Geschäfte zu machen, und das Wissen der polizeilichen Vorschriften, und um zu bestimmen, die Bestandteile der Ausbildung und Prüfung Kosten und der Höhe des Zolls Belastungen aus.

4. LIZENZ, im Sinne des Absatzes. 1, wird für ein bestimmtes Fahrzeug und einer Fläche erteilt:
1) Gemeinde;
2) angrenzenden Gemeinden – nachdem eine Vereinbarung geschlossen;
3) Stadt St.. Warschau – kommunale Beziehung.

5. Erlaubt, den Wagen aus der Gegend in der Lizenz über diesen Bereich festgelegten Arbeiten durchführen, aber ohne das Recht auf Transportdienstleistungen außerhalb des Gebiets in der Lizenz festgelegten Bedingungen, mit Ausnahme des Wagens durch die Rückkehr oder im Falle einer Bestellung von einem Kunden durchgeführt in einem anderen Bereich.

6. Kompetente Gemeinderäte und der Rat m.st. Warschau gesetzt für das Kalenderjahr, spätestens 30 November des vergangenen Jahres, Nummer, die neuen Lizenzen nach Rücksprache Problem mit den lokalen Taxifahrer und Organisationen, die gesetzliche Ziel des Verbraucherschutzes.

7. Bei Nichtbeachtung Frist nicht einhalten, im Sinne des Absatzes. 6, bedeutet die Beibehaltung der derzeitigen Anzahl der Lizenzen.

Kunst. 7.

1. Gewähre, Ablehnung, Änderung oder Widerruf der Lizenz ist eine administrative Entscheidung.

2. Die zuständige Behörde erteilt, Verweigerung der, Änderung oder Aufhebung einer Lizenz in Bezug auf den Straßenverkehr ist:
1) im innerstaatlichen Verkehr – Gouverneur zuständig für den Sitz des Unternehmens, vorbehaltlich des Absatzes 2;
2) Taxi in Verkehr:
ein) der Bereich, im Sinne des Artikels. 6 Absatz. 4 Artikel 1 – Bürgermeister, Bürgermeister oder Stadtpräsident,
b) der Bereich, im Sinne des Artikels. 6 Absatz. 4 Artikel 2 – Bürgermeister, Bürgermeister oder Präsident der eigentlichen Stadt für den Sitz oder Wohnsitz des,
c) der Bereich, im Sinne des Artikels. 6 Absatz. 4 Artikel 3 – Präsident m.st. Warschau;
3) im internationalen Straßenverkehr – Chief Inspector des Straßenverkehrs.

Kunst. 8.

1. Lizenzen werden auf schriftlichen Antrag von der gewährt werden.

2. SCHLUSS, im Sinne des Absatzes. 1, enthalten sollte:
1) werden Unternehmer, Sitz und Adresse;
2) Zahl in das Register der Unternehmer oder Geschäftstätigkeit Register;
3) Art und Umfang, und im nationalen Verkehr mit dem Taxi – der Bereich;
4) Art und Anzahl von Fahrzeugen, stehen dem Unternehmer, der die Erteilung einer Lizenz;
5) ZEIT, für die die Lizenz erteilt werden soll.

3. Der Antrag für eine Lizenz, vorbehaltlich des Absatzes. 4, begleitet werden muss:
1) Auszug aus dem Register der Unternehmer oder das Unternehmensregister;
2) Fotokopie der Bescheinigung der Zuordnung von statistischen Identifikation (Firma);
3) Fotokopie der Bescheinigung der Steuer-Identifikationsnummer (NIP);
4) Fotokopie der Bescheinigung der fachlichen Eignung des Unternehmers oder Managers in einem Unternehmen Straße;
5) Bescheinigung über nicht vorbestraft Vorstrafen von Personen, die erklären, im Sinne des Artikels. 5 Absatz. 3 Artikel 1;
6) Dokumente zur Bestätigung der Erfüllung der Bedingungen, im Sinne des Artikels. 5 Absatz. 3 Artikel 3;
7) Willenserklärung, die Treiber, die den Bedingungen beschäftigen, im Sinne des Artikels. 5 Absatz. 3 Artikel 4 oder Artikel. 6 Absatz. 1 Artikel 2;
8) eine Liste der Fahrzeuge mit Fotokopien der Dokumente zur Genehmigung inländischen Fahrzeug für den Verkehr, und wenn der Unternehmer nicht Eigentümer dieser Fahrzeuge – die Bescheinigung über das Recht, über sie zu verfügen.

4. Wenn sie einen Antrag auf eine Lizenz muss nicht durch Unterlagen beizufügen, genannten:
1) in Absatz. 3 Artikel 4 ich 6 – Bei der Bewerbung um eine Lizenz für den Straßenverkehr mit dem Taxi engagieren;
2) in Absatz. 3 Artikel 7 ich 8 – Bei der Beantragung einer Lizenz zur Beförderung auf der Straße nur in dem Umfang, im Sinne des Artikels. 4 Artikel 3 leuchtet. b.

Kunst. 9.

1. Der Unternehmer beabsichtigt, in wirtschaftliche Aktivitäten im Bereich des Straßenverkehrs eingreifen kann für ein Versprechen, eine Lizenz zu erteilen, gelten, nachstehend “Promesa”.

2. In den Verfahren für Versprechen, die Bestimmungen über Lizenz, mit Ausnahme von Artikel. 8 Absatz. 3 Artikel 8.

Kunst. 10.

1. Die Genehmigungsanträge sind verarbeitet in der Reihenfolge ihrer Einreichung werden.

2. Im Falle eines Ausfalls der Bedingungen, im Sinne des Artikels. 5 oder Kunst. 6, weigerte sich, eine Lizenz zu erteilen.

3. (ANGELEHNT)

3ein. (ANGELEHNT)

4. (ANGELEHNT)

5. (ANGELEHNT)

Kunst. 11.

1. Die Lizenz wird insbesondere festgelegt,:
1) Lizenz-Identifikationsnummer;
2) Orgel, Erteilung der Genehmigung;
3) Datum der Lizenz;
4) die rechtliche Grundlage;
5) Unternehmer, Sitz und Adresse;
6) Bereich des Straßenverkehrs;
7) Art des Transports;
8) Bezeichnung der Bereich des Verkehrs im nationalen Verkehr mit dem Taxi;
9) ZEIT, für die die lizenzierte.

2. (ANGELEHNT)

3. Zulassungsbehörde oder der Auszuege aus einer gleichen Anzahl von Fahrzeugen in der Anwendung angegeben für eine Lizenz.

4. (ANGELEHNT)

5. (ANGELEHNT)

Kunst. 12.

1. Lizenz berechtigt den nationalen Straßenverkehr für den Betrieb nur innerhalb der Republik Polen.

1ein. Lizenz zum lokalen Landverkehr haben Sie Anspruch auf den Straßenverkehr durchzuführen, im Sinne des Artikels. 4 Artikel 3 leuchtet. b, sofern der Betreiber eine finanzielle Sicherheitsleistung stellt in Höhe des Artikels angegeben. 5 Absatz. 3 Artikel 3 leuchtet. c.

1b. Lizenz zum nationalen Straßenverkehr von Personen kommen nicht für die Ausführung des Straßenverkehrs mit dem Taxi.

2. Lizenz berechtigt den internationalen Straßenverkehr, zur Durchführung von Grenzübergangs-Polnischen Republik nach der Art des Verkehrs in der angegebenen.

2ein. LIZENZ, im Sinne des Absatzes. 2, auch ermächtigt, die im nationalen Verkehr betrieben werden, nach der Art der Beförderung, die in es gesetzt.

3. Die Lizenz ist kein Ersatz für die Zulassung durch Gesetz oder internationalen Übereinkommen erforderlich.

Kunst. 13.

1. Lizenzen können nicht an Dritte zu übertragen oder abreisen Rechte aus der an einen Dritten, vorbehaltlich des Absatzes. 2.

2. Orgel, Erteilung der Genehmigung, bewegt sich, eine administrative Entscheidung, Rechte aus, wenn es:
1) Tod eines Individuums im Besitz einer Lizenz und kommen an ihre Stelle die Erben, einschließlich der Person, die ein Partner vor allem eine offene Handelsgesellschaft oder Kommanditgesellschaft,
2) Verbindung, Spaltung oder Umwandlung, besonderen Bestimmungen entsprechend, Unternehmer, wird lizenziert,
3) (ANGELEHNT)
– vorausgesetzt, dass der Unternehmer, Erwerb von Rechten unter der Lizenz, Anforderungen des Artikels. 5 Absatz. 3.

3. VERFAHREN, im Sinne des Absatzes. 2, initiiert auf Anfrage.

4. Chief Inspector des Straßenverkehrs kann, eine administrative Entscheidung, Zustimmung zur Ausübung der Befugnisse unter Lizenz von Gesellschaften mit beschränkter Haftung, Kommanditgesellschaften oder Gesellschaft mit beschränkter Haftung, in denen das Unternehmen verfügt über eine Lizenz verfügt Aktien, wenn sie Mietvertrag abgeschlossen haben oder leasen die Benutzung eines Kraftfahrzeuges berichtet, das Geschäft der lizenzierten, vorausgesetzt, dass diese Unternehmen die Voraussetzungen des Artikels. 5 Absatz. 3.

Kunst. 14.

1. Der Straßenverkehr ist verpflichtet, schriftlich Mitteilung an die Behörde, Erteilung der Genehmigung, eine Änderung der ursprünglichen, im Sinne des Artikels. 8, spätestens 14 Tagen ab dem Datum ihrer Entstehung.

2. Wenn die Änderungen, im Sinne des Absatzes. 1, gehören Daten, die in der Lizenz enthaltenen, Unternehmer ist verpflichtet, eine Änderung der Lizenz beantragen.

3. (ANGELEHNT)

4. (ANGELEHNT)

Kunst. 14ein.

1. Der Träger kann auszusetzen Straße, im Ganzen oder in Teilen von Beförderungen auf der Straße für einen Zeitraum von nicht länger als 12 Monat.

2. Aussetzung der Straßenverkehr Straßenverkehr binnen 14 Tagen, davon wurden in der Zeit der Aussetzung eingeleitet:
1) notifiziert der Behörde, welche die Lizenz erteilt, um die Ausführung der Straße aussetzen; die Kündigung erfolgt ist:
ein) ABSCHNITT, wurde die Beförderungen auf der Straße ausgesetzt,
b) Anzahl der Kopien der Lizenz entsprechend der Anzahl von Fahrzeugen, , der aufgehört Betrieb von Straßentunneln – im Falle der teilweisen Aussetzung des Straßenverkehrs;
2) drehen bei einer Behörde, Erteilung der Genehmigung:
ein) Alle Auszüge aus dem Lizenz- – im Falle der Aussetzung der Straße an den gesamten,
b) Extrakte entsprechend der Anzahl der zugelassenen Fahrzeuge, , der aufgehört Betrieb von Straßentunneln – im Falle der teilweisen Aussetzung des Straßenverkehrs.

3. Orgel, Erteilung der Genehmigung aus dem Büro ausgestellt zurück zu den Referenzen im 7 Tage vor dem, Ich war für Beförderungen auf der Straße ausgesetzt.

4. Wenn Beförderungen auf der Straße wurde für einen Zeitraum von mehr ausgesetzt 3 Monat, Behörde die Erteilung der Lizenz ist, ZUM TERMIN 14 Tag der Erfüllung der Anforderungen, im Sinne des Absatzes. 2, Rückzahlung der Gebühr für die Lizenz bezahlt, und Kopien von Lizenzen vorbehaltlich des Absatzes. 5, Verhältnis zu den:
1) Der Zeitraum der Aussetzung des Straßenverkehrs;
2) Anzahl der Kopien der Lizenz suspendiert.

5. (ANGELEHNT)

6. Minister zuständig für Verkehrsfragen ist anzugeben,, durch die Verordnung, Einzelheiten der Verfahren und Bedingungen für die Erstattung von Gebühren, Gestützt auf den Grundsatz der anteiligen Rückerstattung, im Sinne des Absatzes. 4.

Kunst. 15.

1. Lizenz soll widerrufen werden:
1) wenn:
ein) rechtskräftiges Urteil ergangen Verbot der Unternehmer von der Durchführung von wirtschaftlichen Tätigkeit durch Lizenz abgedeckt,
b) Unternehmer hat die lizenzierte Tätigkeit innerhalb genommen 6 Monaten ab dem Datum der Ausstellung, trotz einer Zulassungsbehörde, es zu nehmen;
2) wenn der Inhaber:
ein) entspricht nicht den Anspruch auf die Aktivitäten des Straßenverkehrs ausüben,
b) gröblich verletzt die Bedingungen einer Lizenz oder eines sonstigen Geschäftsbedingungen durch die Lizenz durch das Gesetz definiert abgedeckt,
c) zog sich die Lizenz an einen Dritten,
d) aufgehört Geschäftstätigkeit durch die Lizenz abgedeckt, und insbesondere nicht, durch den Umständen abhängig von der, Straße für mindestens 6 Monat,
und) eklatant gegen die Regeln über Lenkzeiten und Treiber-Qualifikation;
3) wenn der Lizenzinhaber für die Durchführung Straßenverkehr mit dem Taxi willkürlich ändern Sie die Anzeige Mess-und Regelgeräte, im Fahrzeug installiert;
4) wenn der Unternehmer im Straßenverkehr in der, im Sinne des Artikels. 4 Artikel 3 leuchtet. b, beauftragte die Beförderung von Gütern von der Firma nicht im Besitz einer Lizenz.

2. Der Widerruf einer Lizenz in den Fällen des Absatzes. 1 Artikel 2 leuchtet. ein, b, d lit oraz. E wird von einem Mahnschreiben Unternehmer voraus, dass, wenn die Feststellung einer Verletzung dieser Vorschriften leitet die notwendigen Schritte, um die Lizenz zu widerrufen. Diese Bestimmung gilt nicht, ein Lizenzinhaber nicht mehr erfüllt die Anforderungen, im Sinne des Artikels. 5 Absatz. 3 Artikel 1 leuchtet. ein.

2ein. Die Bestimmung des Absatzes. 1 Artikel 2 leuchtet. d gelten nicht,, wenn der Träger hat die Behörde zu melden, Erteilung der Genehmigung, die Ausführung der Straße auszusetzen, die Verfahren und Grundsätze des Artikels gesetzt. 14ein.

3. Die Lizenz kann widerrufen werden, wenn der Inhaber:
1) nicht eingereicht, innerhalb der vorgeschriebenen Frist, Informationen und Dokumente, im Sinne des Artikels. 8 Absatz. 2 ich 3, Kunst. 14 i art. 83;
2) grob oder wiederholt gegen die Regeln des akzeptablen Gewicht, Achse des Fahrzeugs oder Dimension;
3) Verzug bei der Regulierung, bemerkt die endgültige Entscheidung oder abschließenden Entscheidung, Verbindlichkeiten:
ein) Zoll, Steuer-oder sonstige Verpflichtung zugunsten der Staatskasse, die sich aus Geschäftsaktivitäten im Bereich des Straßenverkehrs,
b) an die Gegenpartei;
4) WILLKÜRLICH:
ein) Veränderungen zeigen die Mess-und Regelgeräte oder digitalen Tachographen im Fahrzeug installiert, vorbehaltlich des Absatzes. 1 Artikel 3,
b) ändert oder löscht die Daten in den digitalen Tachographen und der Fahrerkarte und der Karte gespeichert Unternehmen.

4. Der Händler ist verpflichtet, die Dokumente zurück, im Sinne des Artikels. 11, Autorität, Erteilung der Genehmigung, UNVERZÜGLICH, spätestens innerhalb von 14 Tagen, in dem die Entscheidung, eine Lizenz widerrufen wird rechtskräftig.

5. Im Falle des Widerrufs einer Genehmigung kann nicht früher als sein neu erteilt 3 Jahre ab dem Datum, in dem die Entscheidung, eine Lizenz widerrufen wird rechtskräftig.

Kunst. 16.

1. Die Lizenz erlischt, wenn:
1) Ablauf der Frist, die auch gewährt wurde;
2) Verzicht auf seine, vorbehaltlich des Absatzes. 3;
3) Tod des Lizenznehmers, vorbehaltlich des Absatzes. 4;
4) Rückstellungen für Liquidation oder Konkurs des Unternehmers, erteilt worden ist, welche, es sei denn, die Umstände, die in Artikel. 13 Absatz. 2.

2. Die Bestimmung des Art.. 15 Absatz. 4 sinngemäß Anwendung.

3. Der Unternehmer kann auf die Lizenz im Falle der Einleitung des Entzugs der Lizenz.

4. Im Falle des Todes einer natürlichen Person von einem lizenzierten Körper, gab, dass es, auf Antrag, wer hat für eine Erklärung der Vererbung angewendet, stimmt, eine administrative Entscheidung, seine Rechte aus der Lizenz üben für einen Zeitraum von nicht länger als 18 Monate nach dem Tod des Inhabers der Lizenz.

Kunst. 17.

1. Minister zuständig für Verkehrsfragen ist anzugeben,, durch die Verordnung, Lizenzen und Entladung Muster der Lizenz, Gestützt auf den erforderlichen Umfang Daten.

2. (ANGELEHNT)

Kunst. 17ein.
(ANGELEHNT)

Kunst. 17b.
Der Minister für Verkehr zuständige kann verkünden, merkt auf, Liste der, für die eine Genehmigung erforderlich ist, um ausländische internationalen Straßenverkehr haben.

TRENNUNG 3. Straßenpersonenverkehr

Kunst. 18.

1. Von regelmäßigen und Sonderformen des Linienverkehrs, benötigt eine Bewilligung:
1) im innerstaatlichen Verkehr – ausgestellt, je nach dem Ausmaß diese Operationen bzw. durch:
ein) Bürgermeister – auf den Linien der Kommunikation in der Gemeinde zu betreiben,
b) Bürgermeister oder Stadtpräsident – auf den Linien der Kommunikation im öffentlichen Verkehr betreiben,
c) Bürgermeister oder Stadtpräsident, mit dieser Aufgabe betraut im Rahmen der Vereinbarung, im Sinne des Artikels. 4 pkt 7a – auf den Linien der Kommunikation im öffentlichen Verkehr innerhalb der Grenzen des Artikels angegeben betreiben. 4 PKT 7a leuchtet. lit sich zu registrieren. b,
d) Bürgermeister oder Stadtpräsident, Deshalb Sitz des Intra, im Sinne des Artikels. 4 pkt 7a – auf den Linien der Kommunikation innerhalb der Gemeinden zu betreiben, gebildete Vereinigung unterliegt,
d[1]) Präsident der Stadt mit Landkreis Rechte, im Einvernehmen mit der zuständigen Gouverneurs wegen der geplanten Routen der Kommunikation – auf den Linien der Kommunikation läuft in der Stadt und dem benachbarten Landkreis betreiben,
und) Landrat, im Einvernehmen mit wójtami, Bürgermeister und Bürgermeister der betreffenden aufgrund der geplanten Routen der Kommunikation – auf den Linien der Kommunikation innerhalb des Bezirks zu betreiben, Kommunikationsleitungen mit Ausnahme im Sinne von Unterabsatz. a-d[1],
f) Marschall, in Absprache mit den Leitern relevant, weil die geplanten Routen der Kommunikation – auf die Verbindungslinien, die über den Bereich der mindestens einen Kreis zu betreiben, jedoch nicht über den Bereich der Provinz,
g) Marschall oder richtige für den Wohnsitz des, im Einvernehmen mit den Sprechern der jeweiligen Provinzen aufgrund der geplanten Routen der Kommunikation – auf die Verbindungslinien, die über den Bereich von mindestens einer Provinz Betrieb;
2) im internationalen Straßenverkehr:
ein) ausgestellt von der Chefinspektor des Straßenverkehrs – für die Kommunikation Linien, die sich über den Bereich der EU-Mitgliedstaaten, Schweizerischen Eidgenossenschaft oder die Mitgliedstaaten der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA) – Vertragsparteien des Europäischen Wirtschaftsraums,
b) ausgestellt von der Chefinspektor des Straßenverkehrs oder Behörde eines anderen EU-Mitgliedstaat, Schweizerischen Eidgenossenschaft oder die Mitgliedstaaten der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA) – Vertragsparteien des Europäischen Wirtschaftsraums – die Linien der Kommunikation, nicht über den Bereich dieser Länder.

1ein. Es erfordert nicht die Bewilligung der vorübergehenden Verkehrsbetrieb im Falle von Naturkatastrophen oder Störungen im Dienste von anderen Unternehmen als der Straßenverkehr Industrie zur Verfügung gestellt.

1b. Im Fall einer Unterbrechung, im Sinne des Absatzes. 1ein, Verkehr sowie der Betreiber, an Stelle der Dienstleistungen erbracht werden, sind erforderlich, um in einer schriftlichen Vereinbarung zur Festlegung der Bedingungen und Zeitraum der Durchführung dieser Arbeiten geben und melden Sie dies der zuständigen Behörde, im Sinne des Absatzes. 1 Artikel 1.

2. Making of-Shuttle und gelegentlich im internationalen Straßenverkehr außerhalb des Bereiches der Mitgliedstaaten der Europäischen Union, Schweizerischen Eidgenossenschaft oder die Mitgliedstaaten der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA) – Vertragsparteien des Europäischen Wirtschaftsraums bedarf einer Genehmigung durch den Chief Inspector of Road Transport ausgestellt, vorbehaltlich des Absatzes. 3.

3. Erfordert keine Genehmigung gelegentliche Ausübung, WENN:
1) das gleiche Fahrzeug auf dem ganzen Auto entlang der Route die gleiche Gruppe von Menschen und mit der Hand über ihr an den Ort transportiert, entweder
2) Es ist für Passagiere zum Ziel führen, die Fahrt zurück wird ohne Menschen fahren (Reisende), ODER
3) Es geht um Menschen, Fahren ohne Ziel und Empfangen, und transportiert, um den Ort der ersten Gruppe von Menschen, die von dem gleichen Träger wurde auf der Straße auf einer Basis in Absatz transportiert 2.

4. ORGEL, im Sinne des Absatzes. 1 Artikel 1, und Chief Inspector of Road Transport Unternehmer scheinen zu extrahieren oder Auszüge aus der Lizenzvergabe in der Anzahl in der Anwendung angegeben Geschäft.

5. Bei der Durchführung gelegentlich Dienstleistungen in der nationalen Straßenbau Fahrzeug entwickelt, um nicht mehr als tragen 9 Personen einschließlich des Fahrers ist verboten:
ein) Anbringung und Verwendung des Taxameters in dem Fahrzeug,
b) Anordnen Zeichen an dem Fahrzeug mit dem Namen, Geschäftsadresse und Telefonnummer,
c) Anordnen der Rohre auf dem Dach des Fahrzeugs oder andere technische Geräte.

Kunst. 18ein.
Der Betreiber einer regelmäßigen Personenverkehr, über die Befugnisse der Passagiere auf Ermäßigungen in Sondervorschriften bestimmt, umfasst auch die Rechte der Fahrgäste auf andere Beförderungsvergünstigungen, wenn das Unternehmen, die an das Relief, Bestimmung des Trägers, nach Vereinbarung, Bedingungen für die Erstattung dieser Vorteile.

Kunst. 18b.

1. Linienverkehr auf den innerstaatlichen Verkehr werden nach den folgenden Regeln gemacht:
1) nur Busse tragen werden verwendet, entsprechend dem Bedarf aufgrund der Art der technischen Bedingungen für die Beförderung;
2) Zeitplan ist für die Öffentlichkeit durch Anzeigen in aller aufgelisteten in der Anlage von Haltestellen oder Bus-Stationen gegeben;
3) Passagiere und Aussteigen erfolgt nur an den Stationen in der Anlage zu;
4) mautpflichtig ist nach den Sätzen der veranlagten Gebühren, und der Passagier erhält eine Bestätigung über die Zahlung der Gebühr in Form eines Tickets nach den Bestimmungen des Kassen Aufnahme ausgestellt;
5) über die Theke in den Bus-und Bahnstationen stehen den Passagieren durch den Träger oder eine Gruppe von Trägern Vorschriften entwickelt, in dem die Bedingungen für Reisende, Abfertigung und den Transport von Personen, Lagerung und Bestellung;
6) Preisliste ist der Öffentlichkeit zugänglich an Bahnhöfen und Verkaufsstellen in jedem Bus die Durchführung regelmäßiger Fahrgast, mit der Preisliste muss auch Fahrpreisermäßigungen:
ein) ermittelt auf der Grundlage von separaten Gesetzen, und insbesondere das Gesetz vom 20 Juni 1992 r. Halter ist mit einem Rabatt für Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln berechtigt (ABl. AUS 2002 r. Nein. 175, Artikel. 1440, mit anschließender. zm.),
b) die sich aus den Rechten der Fahrgäste zu anderen Beförderungsvergünstigungen, wenn das Unternehmen, wer eingeleitet, die Steuergutschriften, gegründet mit dem Träger vertraglich Bedingungen für die Erstattung dieser Vorteile;
7) unter den Bedingungen der Beförderung von Personen in der Genehmigung angegeben, im Sinne des Artikels. 18.

2. Während des regulären Betriebes verboten:
1) zur Durchführung:
ein) andere Fahrzeuge als Busse,
b) Busse nicht erfüllen, aufgrund der Art der technischen Bedingungen für die Beförderung erforderlich;
2) Die Verwendung von Anschlägen, das war nicht eine Anweisung, um einen Zeitplan, der den Namen durchgeführt, Adresse des Trägers und dem Träger oder die Telefonnummer in Übereinstimmung mit dieser Information für Tage und Stunden vor Abflug zur Verfügung gestellt;
3) Aufnehmen und Absetzen von Passagieren außerhalb der Bushaltestellen in der dafür festgelegten Zeitplan;
4) Download-Gebühren für Maut entgegen der Preisliste, die dem öffentlichen Personenverkehr;
5) Verstöße gegen die Bedingungen für die Beförderung von Personen in der Genehmigung angegeben, im Sinne des Artikels. 18.

Kunst. 19.

1. Machen Kabotage auf polnischem Gebiet durch die:
1) mit Sitz in einem anderen Land als dem Mitgliedstaat der Europäischen Union, Die Schweizerische Eidgenossenschaft oder die Mitgliedstaaten der Europäischen Freihandelszone (EFTA) – Partei Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder
2) nutzt, um ein Fahrzeug in einem anderen Land als dem Mitgliedstaat der Europäischen Union registriert transportieren, Die Schweizerische Eidgenossenschaft oder die Mitgliedstaaten der Europäischen Freihandelszone (EFTA) – Partei Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum
– bedarf einer Bewilligung für die Kabotage, scheint die, eine administrative Entscheidung, Chief Inspector des Straßenverkehrs. Artikel. 22 Absatz. 1 sinngemäß Anwendung.

2. GENEHMIGUNG, im Sinne des Absatzes. 1, ausgestellt auf Antrag der Straße, vorausgesetzt, begleitet mit mindestens zwei positive Bewertungen bundesweite Organisation des Straßenverkehrs Verbände.

Kunst. 19ein.

1. Der Minister für Verkehr zuständige Mai, durch die Verordnung, erforderlich, um lizenziert internationalen Straßenverkehr von Personen auf oder durch das Gebiet der polnischen Automobilindustrie Fahrzeugbau entwickelt, um nicht mehr als tragen durchführen werden 9 Personen einschließlich des Fahrers durch ausländische Fluggesellschaften in einigen Ländern während des Grundsatzes der Gegenseitigkeit.

2. Die Vorschrift des §. 1 gilt auch für den Fall eines Kraftfahrzeugs gilt ohne Durchgang der Reisenden.

3. GENEHMIGUNG, im Sinne des Absatzes. 1, es scheint, eine administrative Entscheidung, Chief Inspector des Straßenverkehrs.

Kunst. 20.

1. Die Bewilligung wird insbesondere festgelegt,:
1) Service-Bedingungen;
2) Verkehrsführung, in dieser Stadt, wo gibt es Herkunft und Bestimmung des Verkehrs;
3) Dorf, die Haltestellen sind – der regelmäßige Transport von Personen.

1ein. Anhang zu ermöglichen, im Sinne des Absatzes. 1, ein Zeitplan.

2. Minister zuständig für Verkehrsfragen ist anzugeben,, durch die Verordnung, Modell erlaubt, im Sinne des Artikels. 19ein, und das Muster der Entladung Zulassungen und Genehmigungen, im Sinne des Artikels. 18, Gestützt auf den erforderlichen Umfang Daten, Gestützt auf die Bestimmungen der Verordnung Nr. 2121/98/WE von 2 Oktober 1998 r. Durchführungsbestimmungen zu der Verordnung Nr. 684/92/EWG und Nr. 12/98/WE, auf den Unterlagen für die grenzüberschreitende Personenbeförderung erforderlich durchgeführt von Omnibus- (Dz.Urz. WE L 268 AUS 03.10.1998).

Kunst. 20ein.

1. Voraussetzungen für die Genehmigung, im Sinne des Artikels. 18, nicht im Falle von Umständen gelten jenseits der Kontrolle des Unternehmers zu verhindern Beförderungen in Übereinstimmung mit der Genehmigung festgelegten Kurs Routings, insbesondere ein Netzwerkfehler, Baustellen, oder Straßensperren.

2. Wenn es die Umstände, wie um zu verhindern, Verkehr, im Sinne des Absatzes. 1, länger als 14 Tag, die zuständige Behörde für die Lizenzierung, auf Antrag des Unternehmers, eine Entscheidung über eine Ausnahme von den Bedingungen der Genehmigung.

3. ENTSCHEIDUNG, im Sinne des Absatzes. 2, kann nicht für einen Zeitraum länger als die Dauer der Ermächtigung ausgegeben werden.

4. Artikel. 20 ich 22 sinngemäß Anwendung.

Kunst. 21.

1. GENEHMIGUNG, im Sinne des Artikels. 18, scheint, auf Antrag des Unternehmers, nicht mehr als:
1) 5 Jahr – von regelmäßigen und Sonderformen des Linienverkehrs;
2) JAHR – einen Shuttle oder gelegentlich Dienstleistungen bedienen.

2. Die Anwendung, im Sinne des Absatzes. 1, begleitet von einer Fotokopie der Lizenz und die Unterlagen, im Sinne des Artikels. 22.

3. Nach der Zeit, im Sinne des Absatzes. 1 Artikel 1, Genehmigungsantrag muss erweitert werden, auf Antrag des Unternehmers, für einen Zeitraum von höchstens 5 Jahr, es sei denn, es gibt Umstände,, im Sinne des Artikels. 23 Artikel 2 i art. 24 Absatz. 4.

Kunst. 22.

1. Der Antrag auf eine Genehmigung, eine reguläre Rolle in der nationalen Verkehr betrieben werden begleitet von einer:
1) vorgeschlagenen Zeitplan berücksichtigt die Haltestellen, Abfahrtszeiten der Fahrzeuge, Länge der Kommunikationsleitung, gegeben in Kilometern, und der Abstand zwischen den Anschlägen, Kurse und die Zahl der Fahrzeuge notwendig, tägliche Verkehrsaufkommen führen, Übereinstimmung mit dem Zeitplan;
2) Kommunikation Diagramm der aktuellen Zeile und stoppt die Kommunikation;
3) bestätigen Vereinbarungen Vorschriften über die Verwendung von Einrichtungen, Bahnhöfe Bahn-und Bushaltestellen, machte mit ihrem Eigentümer oder Geschäftsführer;
4) verpflichtet, Informationen über Abfahrtszeiten auf den Platten einreichen an Bushaltestellen;
5) Preise;
6) Liste der Fahrzeuge, Angabe ihrer Zahl und die Anzahl der, denen der Antragsteller zu bedienen.

1ein. Bestätigung erhalten durch den Frachtführer vereinbarten Regeln für die Nutzung von Haltestellen darf nicht dazu führen, die Einführung von Gebühren für Träger zur Verwendung der Haltestellen.

2. Der Antrag auf Genehmigung des Linienverkehrs im internationalen Straßenverkehr, im Sinne des Artikels. 18 Absatz. 1 Artikel 2 leuchtet. ein, zusammen mit:
1) vereinbarten Zeitplan mit dem ausländischen Träger Straße für den Betrieb, die auf einer bestimmten Linie der Liniendienste, berücksichtigt die Haltestellen, Zeit des Abfahrts-und Ankunftszeiten, Grenzübergängen und die Länge der regelmäßigen in Kilometern angegeben und der Abstand zwischen den Anschlägen;
2) Kopie eines Vertrags mit einem ausländischen Carrier-Verkehr über die gemeinsame Durchführung von regelmäßigen Linien;
3) planen Arbeitszeiten und Ruhezeiten;
4) Kommunikation Diagramm der aktuellen Zeile und stoppt die Kommunikation;
5) Preise.

2ein. Der Antrag auf Genehmigung des Linienverkehrs im internationalen Straßenverkehr, im Sinne des Artikels. 18 Absatz. 1 Artikel 2 leuchtet. b, begleitet von den Dokumenten und Informationen, im Sinne des Artikels. 6Verordnung (EWG) kein 684/92 von 16 REKORD 1992 r. über gemeinsame Regeln für grenzüberschreitenden Personenverkehr mit Kraftomnibussen, nachstehend “Verordnung (EWG) Nr. 684/92”.

3. Der Antrag auf eine Genehmigung, einen Shuttle und gelegentlich im internationalen Straßenverkehr durch ein begleitet betreiben:
1) Verlauf der Transportweg für jede Gruppe, unter Berücksichtigung der Start-und Zielort Transport, Länge der Strecke in Kilometern und Grenze gegeben;
2) Liste der Begriffe Transport;
3) Kommunikations-Darstellung des ausgewählten Transportweges;
4) Kopie des Vertrags zwischen dem Veranstalter und dem Verkehrsunternehmer Transport auf der Straße;
5) planen Arbeitszeiten und Ruhezeiten.

4. Der Antrag auf eine Genehmigung, um eine Sonderform des im nationalen Verkehr betrieben werden begleitet von einer:
1) Informationen, die eine Gruppe von Menschen, Welche wird ermächtigt, das Verkehrsmittel zu benutzen werden;
2) vorgeschlagenen Zeitplan berücksichtigt die Haltestellen, Abfahrtszeiten und Ankunftszeiten Transportmittel, Länge der Kommunikationsleitung, gegeben in Kilometern, und Entfernungen zwischen den Haltestellen und der Anzahl der Fahrzeuge notwendig, tägliche Verkehrsaufkommen führen, Übereinstimmung mit dem Zeitplan;
3) Kommunikation Diagramm der aktuellen Zeile und stoppt die Kommunikation;
4) bestätigen Vereinbarungen Vorschriften über die Verwendung von Einrichtungen, Bahnhöfe und Bushaltestellen andere als die auf öffentlichen Straßen gelegen, vereinbart mit ihrem Eigentümer oder Geschäftsführer.

5. Die Anwendung in Fällen,, im Sinne des Absatzes. 2 ich 3, zusammen mit Informationen zur Bestätigung der Übertragung der entsprechenden Provinzen Marshals Kommunikationsschaltung Darstellung des ausgewählten Transportweges.

Kunst. 22ein.

1. ORGEL, im Sinne des Artikels. 18 Absatz. 1 Artikel 1:
1) ablehnen oder ändern Sie die Genehmigung des Linienverkehrs im nationalen Straßenverkehr in der, wenn der Antragsteller nicht in der Lage, den Service zu bieten, dass die vorgeschlagene, mit den übrigen Fahrzeugen in der unmittelbaren Entsorgung;
2) kann sich weigern zu gewähren oder Änderung einer Zulassung, eine reguläre Rolle in der nationalen Verkehr betrieben werden, einem der folgenden Umstände:
ein) gezeigt, dass die vorgeschlagene Linie wird eine regelmäßige Bedrohung zu den bereits bestehenden Linien des regulären sein, Ausnahme, dass, Wenn diese Zeilen nur von einem einzigen Träger oder die Träger von einer Gruppe unterstützt,
b) gezeigt, Genehmigung, dass negative Auswirkungen auf die Funktionsfähigkeit eines vergleichbaren Rail Service-Linien direkt an der Route der Straße verbundene Dienstleistungen,
c) Antragsteller nicht, durch den Umständen abhängig von der, regelmäßigen nationalen Personenverkehr auf anderen unterstützten Kommunikationsleitungen, mindestens 7 Tag,
d) Antragsteller nicht mit den Bedingungen der Genehmigung entsprechen oder bereits im Besitz trägt Verletzung seiner Lizenz.

2. ORGEL, im Sinne des Artikels. 18 Absatz. 1 Artikel 1, kann es ablehnen, Zulassung oder die Änderung der Genehmigungen im Fall der Sonderformen des Linienverkehrs erteilt, im Sinne des Absatzes. 1 Artikel 1 und Punkt 2 leuchtet. a i d.

3. Die Entscheidung, eine neue Ausgabe oder ändern eine bestehende Genehmigung für die Kommunikationsleitungen zu einer Länge von 100 km, insbesondere zur Erhöhung der Tragfähigkeit von Fahrzeugen, Häufigkeit der Verbreitung von, ändern ihre Stunden vor dem Abflug aus jedem Stopp sollte durch eine Analyse des Marktes in der regelmäßigen Beförderung von Personen vorangestellt werden.

4. Für Aktivitäten im Zusammenhang mit der Entwicklung von Analyse, im Sinne des Absatzes. 3, zuständige Behörde für die Zulassung eine Gebühr von dem Antragsteller.

5. Die Analyse, im Sinne des Absatzes. 3, Durchführung der zuständigen Behörde für die Zulassung mindestens einmal im Jahr, einschließlich:
1) bestehenden Kommunikations-, bei dieser Art von Fahrzeug, Stunden nach ihrer Abreise, oder die Häufigkeit der Kurse und ihre Anpassung an soziale Bedürfnisse;
2) bestehenden Einleitgenehmigung Träger zu implementieren Transport-und angewandten Tarife;
3) zu erwartenden Veränderungen in der Intensität der Beförderung von Fluggästen;
4) Flächennutzungsplan der Gemeinde oder Region Bebauungsplan.

6. Behörde für die Durchführung der Analyse, im Sinne des Absatzes. 3, Konsultationen über vorgeschlagene Änderungen an der Genehmigung erteilt wurde oder von Verbraucherorganisationen geändert.

7. ORGEL, im Sinne des Artikels. 18 Absatz. 1 Artikel 1, können Aufgaben, im Sinne des Absatzes. 3, durch ihre eigenen Einheiten oder anderen spezialisierten Einrichtungen.

8. Minister für Verkehr zuständige, in Absprache mit dem zuständigen Minister für öffentliche Finanzen, Bestimmung der, durch die Verordnung, Gebühren von Fuhrunternehmen für die Handlungen bezahlt im Sinne des Absatzes. 3 von nicht mehr als 5 zł für jede 1 000 km der geplanten jährlichen Laufleistung von der Kommunikationsleitung und nicht weniger als 100 zł für eine gegebene Zeile der Kommunikation, während die Zahl der Linien der Kommunikation und der Grad der Befriedigung des Verkehrsbedarfs, und die Marktsituation im Bereich für die regelmäßige Beförderung von Personen.

Kunst. 22b.

1. Der Straßenverkehr ist verpflichtet, schriftlich Mitteilung an die Behörde, die berechtigt, eine Änderung der ursprünglichen, im Sinne des Artikels. 22, spätestens 14 Tagen ab dem Datum ihrer Entstehung.

2. Wenn die Änderungen, im Sinne des Absatzes. 1, gehören Daten, die in der Genehmigung enthaltenen, Unternehmer ist verpflichtet, die Änderung einer Zulassung beantragen.

Kunst. 23.

1. Chief Inspector des Straßenverkehrs, eine administrative Entscheidung:
1) weigert sich, eine Genehmigung zu erteilen, um die regelmäßige im internationalen Straßenverkehr betreiben, im Sinne des Artikels. 18 Absatz. 1 Artikel 2 leuchtet. ein, WENN:
ein) der Antragsteller kann auf die Dienste von der Anmeldung erfassten bieten, mit Ausrüstung direkt ihm zur Verfügung stehenden,
b) vorgeschlagenen Liniendienst stellt eine direkte Bedrohung für die Existenz von bereits genehmigten einer Reihe von regelmäßigen, Ausnahme, dass, Wenn diese Zeilen nur von einem einzigen Träger oder die Träger von einer Gruppe unterstützt,
c) gezeigt, Genehmigung, dass ernsthafte Auswirkungen auf die Funktionsfähigkeit eines vergleichbaren Rail Service-Linien direkt an der Route der Straße verbundene Dienstleistungen,
d) abgeleitet werden kann, dass die Dienstleistungen in der Anmeldung aufgeführten richtet sich nur an die einträglichsten Dienste unter den vorhandenen auf die Links ausgerichtet;
2) kann es ablehnen, die Übung im internationalen Straßenverkehr zulassen, im Sinne des Artikels. 18 Absatz. 1 Artikel 2 leuchtet. ein, erlauben, einen Shuttle oder von Genehmigungen gelegentlichen Betrieb, im Sinne des Artikels. 18 Absatz. 2, wenn der Unternehmer:
ein) nicht mit den Bedingungen in der Genehmigung bereits im Besitz aufgeführten Anforderungen,
b) nicht, durch den Umständen abhängig von der, Linienverkehr mindestens 3 Monat,
c) führt ohne die erforderliche Bewilligung.

2. Chief Inspector des Straßenverkehrs, eine administrative Entscheidung, weigert sich, eine Genehmigung zu erteilen, um im internationalen Straßenverkehr betreiben, im Sinne des Artikels. 18 Absatz. 1 Artikel 2 leuchtet. b, die Grundsätze des Artikels gesetzt. 7 ich 8 Verordnung (EWG) kein 684/92.

Kunst. 24.

1. GENEHMIGUNG, im Sinne des Artikels. 18 Absatz. 1 Artikel 2 leuchtet. ein, Änderungen auf Veranlassung des Halters im Falle einer Änderung:
1) business sign;
2) Büro-und Geschäftsadresse.

2. GENEHMIGUNG, im Sinne des Artikels. 18 Absatz. 1 Artikel 2 leuchtet. ein, kann auf Wunsch des Halters im Falle einer Änderung geändert werden:
1) Rahmen des regulären, Zeitplan, Erhöhung der Kapazität der Fahrzeuge, die Frequenz der Zirkulation oder Änderungen in den Stunden der Abweichungen von einzelnen Stationen;
2) Ausländische Straßenverkehr, mit der der Vertrag der gemeinsamen Durchführung der regelmäßigen Linie im internationalen Straßenverkehr.

3. GENEHMIGUNG, im Sinne des Artikels. 18 Absatz. 1 Artikel 2 leuchtet. ein, erlischt, wenn:
1) Übergabe, vorbehaltlich des Absatzes. 6;
2) Frist in der Genehmigung angegeben;
3) Umständen, im Sinne des Artikels. 16 Absatz. 1.

4. GENEHMIGUNG, im Sinne des Artikels. 18 Absatz. 1 Artikel 2 leuchtet. ein, zurückgezogen werden, wenn:
1) Widerruf der Lizenz;
2) Verletzung oder sich verändernden Bedingungen, unter denen eine erteilt wurde und die Genehmigung;
3) das Scheitern des Unternehmers, durch den Umständen abhängig von der, Linienverkehr mindestens 3 Monat;
4) Entzug der Zulassung eines Dritten, und nicht als Verzicht autorisierten Vertreter die Durchführung einer anderen Ladungsträgertransport, im Sinne des Artikels. 5 Gesetz vom 15 November 1984 r. – Transportrecht.

5. Im Falle des Rücktritts, im Sinne des Artikels. 18 Absatz. 1 Artikel 2 leuchtet. ein, Antrag auf eine Genehmigung kann nicht früher als nach in Betracht gezogen werden 3 Jahre ab dem Datum, auf dem die Entscheidung rechtskräftig wurde Rückzug.

6. Der Unternehmer kann auf die Genehmigung, im Sinne des Artikels. 18 Absatz. 1 Artikel 2 leuchtet. ein, im Falle der Einleitung für den Widerruf der Zulassung.

7. Chief Inspector des Straßenverkehrs, eine administrative Entscheidung, Verlängerung der Genehmigung der von ihm ausgestellten, im Sinne des Artikels. 18 Absatz. 1 Artikel 2 leuchtet. b, Änderungen der Bedingungen ihrer Ausübung, Staaten verlieren ihre Gültigkeit, oder aufzuheben,, auf den Grundsätzen der Artikel. 8, 9 ich 16 Verordnung (EWG) kein 684/92.

Kunst. 25.

1. Chief Inspector im Straßenverkehr durch die Straße Träger Genehmigung für die Beförderung von Personen im Ausland ausgestellt, vorausgesetzt, sie besitzen die Lizenz für die internationale Beförderung von Personen.

2. Chief Inspector des Straßenverkehrs:
1) verweigert können ausländische, wenn es unmöglich ist, eine ausreichende Anzahl von Genehmigungen geben;
2) weigern sich, eine Genehmigung in Fällen von ausländischen ausstellen, im Sinne des Artikels. 15 Absatz. 1;
3) um die Zulassung von ausländischen Fällen verweigern, im Sinne des Artikels. 15 Absatz. 3.

3. Ausgabe-und Ablehnungsgründe im Fall, im Sinne des Absatzes. 2 Artikel 1, ausländischen Fahrerlaubnis für Personenbeförderung sind niestanowiącymi administrative Entscheidung nach den Vorschriften des Verwaltungsverfahrensgesetzes.

4. Chief Inspector des Straßenverkehrs:
1) weigert sich, die Beförderung von ausländischen erlauben, eine administrative Entscheidung, im Falle, im Sinne des Absatzes. 2 Artikel 2;
2) kann es ablehnen, die Beförderung von ausländischen erlauben, eine administrative Entscheidung, im Falle, im Sinne des Absatzes. 2 Artikel 3.

5. Beschwerden und Vorschläge in Bezug auf die Ausstellung der Genehmigungen für den Transport von ausländischen, im Sinne des Absatzes. 2 Artikel 1, betrachten die zuständige Ministerin für Verkehrsfragen.

Kunst. 25ein.

1. Die grenzüberschreitenden Personenverkehr auf der Straße auf polnischem Gebiet von einem ausländischen Unternehmen benötigt eine Bewilligung der Verkehrsminister, es sei denn, internationale Abkommen nichts anderes festgelegt.

2. GENEHMIGUNG, im Sinne des Absatzes. 1, kann für einen Zeitraum von höchstens einem Kalenderjahr gewährt werden.

3. Die Höhe der Quote erlaubt, im Sinne des Absatzes. 1 und in Artikel. 25 Absatz. 1, Sätze, im Einvernehmen mit den zuständigen Behörden anderer Länder, Minister für Verkehr zuständige.

4. Formen der Zulassung zum Betrieb eines Shuttle-oder Genehmigung für den Betrieb gelegentlich, Besitz, von denen der ausländischen Träger erforderlich, erzeugt und überträgt Ausland, im Auftrag des Ministers für Verkehr, Chief Inspector des Straßenverkehrs.

5. Formen von Lizenzen, im Sinne des Artikels. 25 Absatz. 1, angenommen aus dem Ausland, der Chefinspektor des Straßenverkehrs.

Kunst. 26.
Minister für Verkehr zuständige, die Verfahren für die Erteilung von Genehmigungen für den Transport von ausländischen rationalisieren, ermächtigen, die Erteilung, durch die Verordnung, Polnische bundesweiten Organisationen assoziieren International Road Transport, Mit angemessenen Schutz von Dokumenten im Zusammenhang mit der Erteilung dieser Genehmigungen um den Zugriff durch unbefugte Personen zu verhindern, Ausstattung Zimmer in der Einheit, um die Sicherheit der gespeicherten Dokumente, Versicherung gegen alle Risiken und wie man im Falle von Verlust-Rechnung, Beschädigung oder Verlust dieser Dokumente.

Kunst. 27.

1. Bei der Wahrnehmung Shuttle und gelegentlich im internationalen Straßenverkehr ist für den Betrieb ein Formular mit Angaben über die Business-Zeichen erforderlich, Kfz-Kennzeichen, Art der Dienstleistung, Start-und Zielort auf der Straße, und eine Liste mit Namen von Personen durchgeführt.

2. (ANGELEHNT)

3. Scheinen einen Träger Führerscheins:
1) Chief Inspector des Straßenverkehrs;
2) Kreisstraße Inspektor.

4. Waybill Ausgabe ist die Handlung nicht um eine administrative Entscheidung nach den Vorschriften des Verwaltungsverfahrensgesetzes.

Kunst. 27ein.
(ANGELEHNT)

TRENNUNG 4. Transport von Gütern im Straßenverkehr

Kunst. 28.

1. Die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße auf polnischem Gebiet von einem ausländischen Unternehmen benötigt eine Bewilligung der Verkehrsminister, es sei denn, internationale Abkommen nichts anderes festgelegt.

2. GENEHMIGUNG, im Sinne des Absatzes. 1, kann für einen Zeitraum von höchstens einem Kalenderjahr gewährt werden.

3. Die Bestimmungen des Absatzes. 1 und Mund. 2 gilt auch, wenn Sie mit dem Kraftfahrzeug ohne Last.

Kunst. 28ein.

1. Ausländische Unternehmen in internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße tätig ist erforderlich, um das Ausfüllen eines Vordrucks, im Sinne des Artikels. 28 Absatz. 1, spätestens vor Eintritt in den polnischen Hoheitsgebiet eines Kraftfahrzeugs, der der Schlitten durchgeführt wird.

2. Im Falle des Scheiterns oder unsachgemäßer Erfüllung des Einzahlungsschein Genehmigung, im Sinne des Artikels. 28 Absatz. 1, Passage gilt als ohne Erlaubnis ausgeführt werden, werden.

3. Der Fahrer der Wagen Durchführung internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße erforderlich ist, um ein Fahrzeug haben und auf Anfrage hergestellt werden Schlupf erlauben autorisierten Personen, im Sinne des Artikels. 28 Absatz. 1. Wenn Sie produzieren das Dokument während dieser Inspektion, internationalen Beförderungen im Straßenverkehr gelten als ohne Erlaubnis ausgeführt werden, werden.

Kunst. 29.

1. Machen Kabotage auf polnischem Gebiet durch die:
1) mit Sitz in einem anderen Land als dem Mitgliedstaat der Europäischen Union, Die Schweizerische Eidgenossenschaft oder die Mitgliedstaaten der Europäischen Freihandelszone (EFTA) – Partei Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder
2) nutzt, um ein Fahrzeug in einem anderen Land als dem Mitgliedstaat der Europäischen Union registriert transportieren, Die Schweizerische Eidgenossenschaft oder die Mitgliedstaaten der Europäischen Freihandelszone (EFTA) – Partei Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum
– bedarf einer Bewilligung für die Kabotage, das erscheint in einer Verwaltungsentscheidung, Chief Inspector of Road Transport.

2. GENEHMIGUNG, im Sinne des Absatzes. 1, ausgestellt auf Antrag der Straße, vorausgesetzt, begleitet mit mindestens zwei positive Bewertungen bundesweite Organisation des Straßenverkehrs Verbände.

Kunst. 29ein.

1. Kabotage ohne Genehmigung, Rahmen eines internationalen Abkommens, Es kann nur sein Kraftfahrzeug, aus denen die vollständige oder teilweise Entladen von Gütern aus dem Ausland auf polnischem Gebiet importiert.

2. Kraftfahrzeug, im Sinne des Absatzes. 1, können bis zu drei Kabotage eingesetzt werden in der Periode 7 Tag, ab, in dem die Entladung von Waren auf polnischem Gebiet.

3. Der Fahrer Auto, im Sinne des Absatzes. 1, ist verpflichtet, mit sich führen und produziert auf Antrag der berechtigten Personen, Dokumente zur Bestätigung der Erfüllung der Bedingungen, im Sinne des Absatzes. 1 ich 2, insbesondere die Versandpapiere und Rechnungen auf polnischem Gebiet Verkehrsleistungen gemacht.

Kunst. 29b.
Minister zuständig für Verkehrsfragen ist anzugeben,, durch die Verordnung:
1) Arten von Genehmigungen, im Sinne des Artikels. 28 Absatz. 1 i art. 29 Absatz. 1,
2) Besondere Bedingungen für die Nutzung der Genehmigungen, im Sinne des Artikels. 28 Absatz. 1 i art. 29 Absatz. 1,
3) wie Sie füllen leere Genehmigungen, im Sinne des Artikels. 28 Absatz. 1 i art. 29 Absatz. 1,
4) Proben für, im Sinne des Artikels. 28 Absatz. 1 i art. 29 Absatz. 1 – Gestützt auf die Nutzung der Genehmigungen, stellen Sie Bedingungen, die in bilateralen internationalen Vereinbarungen über die Umsetzung des Straßenverkehrs und der Umfang der erforderlichen Daten in den Genehmigungen enthaltenen.

Kunst. 29c.

1. Die Höhe der Quote erlaubt, im Sinne des Artikels. 28 Absatz. 1 i art. 30 Absatz. 1, Sätze, im Einvernehmen mit den zuständigen Behörden anderer Länder, Minister für Verkehr zuständige.

2. Formen von Lizenzen, im Sinne des Artikels. 28 Absatz. 1, erzeugt und überträgt Ausland, im Auftrag des Ministers für Verkehr, Chief Inspector des Straßenverkehrs.

3. Formen von Lizenzen, im Sinne des Artikels. 30 Absatz. 1, angenommen aus dem Ausland, der Chefinspektor des Straßenverkehrs.

Kunst. 30.

1. Chief Inspector im Straßenverkehr durch die Straße Träger Genehmigung für die Beförderung von Gütern im Ausland ausgestellt, vorausgesetzt, sie besitzen die Lizenz für den grenzüberschreitenden Güterkraftverkehr.

2. Die Bestimmung des Art.. 25 Absatz. 2 sinngemäß Anwendung.

3. Ausgabe-und Ablehnungsgründe im Fall, im Sinne des Artikels. 25 in Absatz. 2 Artikel 1, erlauben die Beförderung von ausländischen Geschäftsbetrieben sind niestanowiącymi Verwaltungsentscheidung gemäß den Bestimmungen der Verwaltungsgerichtsordnung.

4. Chief Inspector des Straßenverkehrs:
1) weigert sich, die Beförderung von Gütern im Ausland zulassen, eine administrative Entscheidung, im Falle, im Sinne des Artikels. 25 in Absatz. 2 Artikel 2;
2) kann es ablehnen, die Beförderung von Gütern im Ausland zulassen, eine administrative Entscheidung, im Falle, im Sinne des Artikels. 25 in Absatz. 2 Artikel 3.

5. Ausländische Lizenz-Division zwischen Verkehrsunternehmen, im Sinne des Absatzes. 1, macht die Sozialausschusses durch den Minister für Verkehr ernannt.

6. AUSSCHUSS, im Sinne des Absatzes. 5, besteht aus 7 Menschen.

7. Minister zuständig für Verkehrsfragen ist anzugeben,, durch die Verordnung, Auswahl des Modus Zusammensetzung und Wirkungsweise des Ausschusses für soziale, im Sinne des Absatzes. 5, Zur Straffung der Zuweisung von ausländischen Lizenzen und die Gewährleistung der Arbeit der Vertreter der polnischen Organisationen im ganzen Land, die Zusammenführung International Road Transport.

8. Beschwerden und Vorschläge in Bezug auf die Lizenzierung von ausländischen, im Sinne des Absatzes. 3, betrachten die zuständige Ministerin für Verkehrsfragen.

9. Bestimmungen des Gesetzes über ausländische Genehmigungen gelten für Ökopunkte auf Grund der Verordnung (WIR) kein 2327/2003 Europäischen Parlaments und des Rates vom 22 Dezember 2003 r. Schaffung eines nachhaltigen Verkehrspolitik innerhalb der auf Punkten basierenden Übergangsregelung für 2004 r. für Lastkraftwagen im Transit durch Österreich (Dz.Urz. WE L 345 AUS 31.12.2003, str. 30; Dz.Urz. EU Nr. L Sonderausgabe in polnischer Sprache, Kapitel. 7, t. 7, str. 706, mit anschließender. zm.).

10. Im Fall von ausländischen Lizenzen, deren Benutzung ist an die Einhaltung der einschlägigen Fahrzeugsicherheit Anforderungen oder Bedingungen für die Inbetriebnahme, entsprechende Zertifizierung ihrer Compliance verbringen:
1) Chief Inspector des Straßenverkehrs;
2) Kreisstraße Inspektor.

Kunst. 30ein.

1. Minister zuständig für Verkehrsfragen ist anzugeben,, durch die Verordnung:
1) Arten von Zertifikaten, im Sinne des Artikels. 30 Absatz. 10, Termine und ihrer Gültigkeit;
2) AUSWEISPAPIERE, auf der Grundlage von denen sie ausgestellt und wird re-zertifiziert;
3) Muster der Befähigungsnachweise.

2. In der Verordnung, im Sinne des Absatzes. 1, Minister für Verkehr zuständige Themen gehören insbesondere:
1) Anforderungen der Richtlinie 96/96/EG zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die technische Überwachung der Zusammenhang für Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger, geändert durch die Richtlinie 1999/52/EG, für die Zwecke der Resolution CEMT / CM (2001)9/Finale;
2) Umfang der notwendigen Angaben in den Zertifikaten enthalten.

Kunst. 31.
Die internationalen kombinierten Verkehr benötigt keine Genehmigung oder der Genehmigungsauflagen einen ausländischen Träger polnischen ausländischen, Wenn internationale Abkommen, welche die Republik Polen gebunden ist, gegenseitige Befreiung in diesem Bereich zur Verfügung gestellt.

Kunst. 32.
Minister für Verkehr zuständige, zum Genehmigungsverfahren für die Beförderung von Gütern ausländischer rationalisieren, WOHL, durch die Verordnung, berechtigt, die polnischen Organisationen bundesweit ausstellen Sammeln von internationalen Straßenverkehr, Mit angemessenen Schutz von Dokumenten im Zusammenhang mit der Erteilung dieser Genehmigungen um den Zugriff durch unbefugte Personen zu verhindern, Ausstattung Zimmer in der Einheit, um die Sicherheit der gespeicherten Dokumente, Versicherung gegen alle Risiken und wie man im Falle von Verlust-Rechnung, Beschädigung oder Verlust dieser Dokumente.

Kapitel 4a. Die Fahrerbescheinigung

Kunst. 32ein.
Für Fahrer, die nicht Bürger der Mitgliedstaaten der Europäischen Union, beschäftigt, die ein Unternehmer auf dem Gebiet Polens, Durchführung von internationalen Straßengüterverkehr, die Bestimmungen der Europäischen Union auf der Fahrerseite Zertifikat.

Kunst. 32b.

1. Chief Inspector des Straßenverkehrs, eine administrative Entscheidung, es scheint, weigern, ein ausstellen, ändern oder zu widerrufen, die Fahrerbescheinigung.

2. Die Fahrerbescheinigung wird auf schriftlichen Antrag des Betreibers im Besitz einer Lizenz für den grenzüberschreitenden Transport von Waren ausgestellt werden,.

3. Fahrerbescheinigung mit dem Zertifikat der Entlassung aus der Fahrer scheint ein Unternehmer für bis zu sein 5 Jahr.

4. SCHLUSS, im Sinne des Absatzes. 2, enthalten sollte:
1) werden Unternehmer, Sitz und Adresse;
2) Name, Datum und Ort der Geburt und Staatsangehörigkeit des Fahrers.

5. Die Anwendung, im Sinne des Absatzes. 2, zusammen mit:
1) Fotokopie der Lizenz;
2) Bescheinigung über die Beschäftigung des Fahrers und der Triebfahrzeugführer die Anforderungen erfüllt, im Sinne des Artikels. 39ein;
3) Fotokopie des Ausweises;
4) Fotokopie der Lizenz;
5) Fotokopie der Urkunde des Fahrers soziale Sicherheit.

6. Für eine Änderung, im Sinne des Absatzes. 4, und die Daten in Dokumenten enthaltenen, im Sinne des Absatzes. 5, , Die Bestimmungen des Artikels. 14 Absatz. 1.

7. Bis zum Ablauf der Fahrerbescheinigung, die Bestimmungen der Ablauf der Lizenz.

Kunst. 32c.

1. Mit dem Recht auf Durchführung von Kontrollen auf die ausgestellten Bescheinigungen Fahrers Chefinspektor des Straßenverkehrs.

2. (ANGELEHNT)

3. Zur Durchführung von Kontrollen, im Sinne des Absatzes. 1, , Die Bestimmungen des Artikels. 85 i art. 90.

Kunst. 32d.
(verlor seine)

Kunst. 32und.

1. Chief Inspector des Straßenverkehrs führt ein Register der ausgestellten Zertifikate Fahrers.

2. (ANGELEHNT)

TRENNUNG 5. Transport für eigene

Kunst. 33.

1. Transport für den eigenen Gebrauch können nach Erteilung einer Bescheinigung über die Anwendung durch den Betreiber den Betrieb der Straße als Nebenleistung zu ihrem Kerngeschäft gemacht werden.

2. Die Verpflichtung, ein Zertifikat zu erhalten, im Sinne des Absatzes. 1, nicht für Beförderungen im Straßenverkehr:
1) die Post-Universaldienstes;
2) von Unternehmen, Nicht-Unternehmer, im Sinne des Artikels. 3 Absatz. 2 Artikel 3, Ausnahme, dass im Falle von produktiven Tätigkeiten in der Landwirtschaft für den Pflanzenschutz und Tierhaltung, Gartenbau, Gemüse, Forstwirtschaft und Binnenfischerei, um das Zertifikat zu erhalten gilt nicht für einen Landwirt gelten im Sinne des Gesetzes vom 20 Dezember 1990 r. über die Sozialversicherung für Landwirte (ABl. AUS 1998 r. Nein. 7, Artikel. 25, mit anschließender. zm.);
3) von Händlern berechtigt, Straße durchführen.

3. ZEUGNIS, im Sinne des Absatzes. 1, enthalten sollte: werden Unternehmer, seinem Büro (WOHNSITZ) und Adresse, Zahl in das Register der Unternehmer oder Geschäftstätigkeit Register, Art und Umfang der Operation des Verkehrs auf sich selbst und die Art und Anzahl von Fahrzeugen.

4. Das Zertifikat der gemeinnützigen nationalen Straßenverkehr Anspruch sein, der ausschließlich auf polnischem Gebiet.

5. Das Zertifikat der gemeinnützigen internationalen Straßenverkehr Anspruch auf einen Dienst der Grenzüberschreitung Polnischen Republik. Dieses Zertifikat berechtigt auch um eine nicht-kommerzielle Beförderung von Gütern auf der Straße auf polnischem Gebiet durchführen, je nach der Art des Verkehrs in der spezifischen.

6. Antrag auf Bescheinigung, im Sinne des Absatzes. 1, sollten die Informationen und Unterlagen gemäß Artikel enthalten. 8 Absatz. 2 Artikel 1-4 und Mund. 3 Artikel 1-3, 7 und Punkt 8.

7. Die Bestimmung des Art.. 14 Absatz. 1 sinngemäß Anwendung.

8. Das Zertifikat der gemeinnützigen nationalen Straßenverkehr und Extrakt oder Auszug der Bescheinigung wird vom Gouverneur für den Sitz des Unternehmens für einen Zeitraum von ausgestellt 5 Jahr. Das Zertifikat der gemeinnützigen internationalen Beförderungen im Straßenverkehr, und einem Extrakt oder Auszüge aus dem Chief Inspector wird das Zertifikat des Straßenverkehrs für den Zeitraum ausstellen 5 Jahr.

9. Die zuständige Behörde, eine administrative Entscheidung, der Händler sich weigert, ein neues Zertifikat ausstellen, im Falle der Ausführung von der gleichen Firma im Besitz Transport nach dem Zertifikat.

9ein. UNTERNEHMER, die den Wagen durchgeführt gemäß den Standards der Bescheinigung, kann für ein neues Zertifikat in gleichem Maße nicht früher als nach Anwendung 3 Jahre ab dem Datum des Ablaufs der Frist, , für die sie mit einer Bescheinigung.

10. Minister zuständig für Verkehrsfragen ist anzugeben,, durch die Verordnung, Standard-Zertifikat, im Sinne des Absatzes. 1, und ein Auszug aus dem Zertifikat, während die Gesetzgebung der Europäischen Union, im Sinne des Artikels. 20 Absatz. 2.

11. (ANGELEHNT)

Kunst. 34.

1. Die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße für den Eigenbedarf kann verlangen, Einholung der entsprechenden Genehmigung, Wenn internationale Abkommen, welche die Republik Polen gebunden ist, so sind.

2. Der Antrag auf Genehmigung, im Sinne des Absatzes. 1, UNTERNEHMER, vorbehaltlich des Artikels. 33 Absatz. 2, stellt die Bescheinigung gemäß Artikel anhängen. 33 Absatz. 1.

3. Die Bestimmung des Art.. 25 und der Artikel. 30 Absatz. 1 sinngemäß Anwendung.

4. Bei der Durchführung des grenzüberschreitenden Personenverkehrs auf der Straße für eigene Lizenz Form erforderlich, im Sinne des Artikels. 27.

5. Chief Inspector des Straßenverkehrs und führt ein Verzeichnis der Fahrzeuge im internationalen Straßenverkehr beschäftigten für eigene Rechnung.

6. (ANGELEHNT)

7. (ANGELEHNT)

Kunst. 34ein.

1. Auf der Grundlage von zivilrechtlichen Verträgen genutzt werden kann, für Geschäfts-, Autos, Motorräder und Mopeds sind vom Arbeitgeber nicht im Besitz.

2. Minister für Verkehr zuständige Themen in Absprache mit dem zuständigen Minister für öffentliche Finanzen bestimmt, durch die Verordnung, der Festlegung der Bedingungen und Verfahren für die Erstattung der Fahrzeugnutzung, im Sinne des Absatzes. 1, Mit Bezug auf die Art des Kraftfahrzeugs, seine Kapazität und Begrenzung von Kilometern, abhängig von der Zahl der Einwohner in der Gemeinde oder Stadt, angebracht, des Mitarbeiters Ort der Beschäftigung.

TRENNUNG 6. Befreiung von der Genehmigungspflicht

Kunst. 35.

1. Geschäftsmann im Straßenverkehr können von der Zulassungspflicht für die Ausübung durch den Transport von humanitärer Hilfe befreit werden, Pflege oder im Falle einer Naturkatastrophe.

2. ERLASS, im Sinne des Absatzes. 1, ist, eine administrative Entscheidung, ausgestellt von der Chefinspektor des Straßenverkehrs.

3. Geschäftsmann im Straßenverkehr wird von der Genehmigungspflicht befreien, Wenn internationale Abkommen, welche die Republik Polen gebunden ist, so sind.

Kunst. 36.
Minister zuständig für Verkehrsfragen ist anzugeben,, durch die Verordnung, Unterlagen zum Nachweis der Leistungsfähigkeit des Verkehrsunternehmens, im Sinne des Artikels. 35 Absatz. 1.

TRENNUNG 7. Bedingungen und Verfahren für den Erhalt von Bescheinigungen der fachlichen Eignung

Kunst. 37.

1. Die Erteilung einer Bescheinigung über die fachliche Kompetenz, um ihr Wissen und ihre Praxis, die für die Geschäftsführung in den Bereichen Straßenverkehr demonstrieren, vorbehaltlich des Absatzes. 2.

2. Personen mit mindestens 5 Jahren Praxis, erhalten Unternehmen eine wirtschaftliche Tätigkeit auf den Straßenverkehr oder Management-Gesellschaft die Ausübung dieser Tätigkeiten über einen Sachkundenachweis nach einem positiven Testergebnis bestätigt die Expertise der professionellen Kompetenz.

3. Um internationalen Straßenverkehr durchzuführen ist auch erforderlich, um ein Wissen über aktuelle Fragen der internationalen Abkommen und Transportvorschriften demonstrieren, Zollvorschriften und-Bedingungen und Dokumente erforderlich ist, um internationalen Straßenverkehr durchführen.

4. Nachweis der fachlichen Befähigung im internationalen Straßenverkehr von Passagieren ist auch ein Nachweis der fachlichen Befähigung in Nationalstraße Transport von Passagieren.

5. Nachweis der fachlichen Befähigung im internationalen Straßengüterverkehr ist auch eine Bescheinigung der fachlichen Eignung in Güterkraftverkehr.

Kunst. 38.

1. Ein Test der Kenntnisse über die Probleme, im Sinne des Artikels. 37 Absatz. 1 und Mund. 3, eine schriftliche Prüfung bestanden vor einer Prüfung.

2. Minister für Verkehr zuständiges Mitglied der einzelnen Sätze, bei denen die Prüfungsausschüsse zu betreiben.

3. Einheiten, im Sinne des Absatzes. 2, eine Bescheinigung der fachlichen Eignung und geben Auskunft über ihre Freisetzung in die zentralen Register dieser Zertifikate gehalten durch den Minister für Verkehr zuständige.

Kunst. 38ein.

1. Die Menschen besitzen ein Diplom zweiten Grades, einheitlichen Master-oder Postgraduate Certificate, Programm, das die gesamte Bandbreite der Themen erstreckt sich, im Sinne des erlassenen Verordnungen. 39 Absatz. 1 Artikel 1, werden aus schriftlichen Prüfung befreit, im Sinne des Artikels. 38 Absatz. 1.

2. Die Menschen besitzen ein Diplom ersten Grades, zweiten Zyklus, einheitlichen Master-oder Postgraduate Certificate, Programm, das einige Probleme behandelt, im Sinne des erlassenen Verordnungen. 39 Absatz. 1 Artikel 1, werden aus der schriftlichen Prüfung befreien, im Sinne des Artikels. 38 Absatz. 1, in den Fächern durch das Programm der Studie abgedeckten.

Kunst. 39.

1. Minister zuständig für Verkehrsfragen ist anzugeben,, durch die Verordnung:
1) Reihe von Fragen durch die Prüfung fallen, im Sinne des Artikels. 38 Absatz. 1, und seine Form;
2) Zertifizierungsstellen, im Sinne des Artikels. 38 Absatz. 2 ich 3;
3) Qualifikationsanforderungen für die Mitglieder des Ausschusses und seine Zusammensetzung;
4) Muster der Bescheinigungen der fachlichen Eignung in:
ein) Bundesstraße Transport von Passagieren,
b) internationalen Straßenverkehr von Passagieren,
c) Güterkraftverkehr,
d) internationalen Straßengüterverkehr.

2. In der Verordnung, im Sinne des Absatzes. 1, bestimmt jeweils gesondert zu prüfen den Umfang und die Form des Wissens für, im Sinne des Artikels. 37 Absatz. 2.

Kapitel 7a. Fahrer im Straßenverkehr engagiert

Kunst. 39ein.

1. Unternehmer oder eine andere Einheit in der Beförderung auf der Straße beschäftigt kann einen Fahrer, wenn er oder sie:
1) fertiggestellt:
ein) 18 Jahr – wenn der Fahrer tatsächlich Autofahren, , für die sie benötigt, um Führerscheinklassen haben:
– C oder C + Es, soweit die entsprechenden Grundqualifikation,
– C1 oder C1 + Es, soweit die entsprechenden Grundqualifikation beschleunigt,
b) 21 Jahr – wenn der Fahrer tatsächlich Autofahren, , für die sie benötigt, um Führerscheinklassen haben:
– C oder C + Es, soweit die entsprechenden Grundqualifikation beschleunigt,
– D oder D + Es, soweit die entsprechenden Grundqualifikation,
– D1 oder D1 + Es, wenn der Wagen auf einer regulären durchgeführt, wo die Route nicht überschreitet 50 km und wenn der Fahrer eine entsprechende beschleunigten Grundqualifikation erhalten,
c) 23 Jahr – wenn der Fahrer tatsächlich Autofahren, , für die sie benötigt, um Führerscheinklassen D oder D haben + Es, soweit die entsprechenden Grundqualifikation beschleunigt;
2) die entsprechende Berechtigung, ein Auto zu fahren, definiert in der Akte von 20 Juni 1997 r. – Verkehrsrecht;
3) Es gibt keine medizinische Kontraindikationen für den Beruf des Fahrers durchzuführen;
4) keine psychologische Kontraindikation für den Beruf des Fahrers durchzuführen;
5) vorqualifizierten oder beschleunigte Grundqualifikation, nachstehend “Qualifikation”;
6) Beendigung der Weiterbildungsmaßnahme.

1ein. (stammt aus 2012-02-11)

2. (ANGELEHNT)

3. Bedarf, im Sinne des Absatzes. 1 Artikel 1, 5 ich 6, nicht für den Fahrzeugführer gelten:
1) um die erforderliche Führerscheinklasse A1 fahren, Ein, B1, B oder B E;
2) deren bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit 45 kmh;
3) eingesetzt durch die Streitkräfte;
4) Zivilschutz, Schutz natürlicher Personen oder Stellen, die für die Aufrechterhaltung der Sicherheit oder der öffentlichen Ordnung;
5) die zum Zweck der technischen Entwicklung von den Herstellern, F & E-Einheiten oder Hochschulen;
6) gehalten werden, ohne Passagiere oder Fracht unterwegs:
ein) , damit die Reparatur oder Wartung,
b) vom Ort des Kaufs oder empfangen;
7) verwendet in Notfällen oder bei Rettungsmaßnahmen zu sein;
8) verwendet, um:
ein) Driving Menschen die eine Lizenz beantragen,
b) Ausbildung von Personen, die ein Halten,
c) leitenden Zustand Prüfung von Bewerbern für Führerschein;
9) verwendet für den persönlichen Gebrauch im Straßenverkehr von Personen oder Gütern;
10) verwendet, um Materialien oder Ausrüstung, die für den Fahrer seine Arbeit zu transportieren, sofern das Führen nicht seine Hauptbeschäftigung.

Kunst. 39b.

1. Um Qualifikationen eingestellt, wenn:
1) dass das polnische Territorium:
ein) gibt es mindestens 185 Tage im Jahr wegen persönlicher oder beruflicher Bindungen, ODER
b) Studium für mindestens sechs Monate und legt eine Bescheinigung über diese Tatsache, ODER
2) ein Staatsangehöriger eines EU-Mitgliedstaats, die beabsichtigen, im Namen eines Unternehmens auf polnischem Gebiet etabliert betreiben.

2. Der Fahrer muss eine Qualifikation erhalten, entsprechend der Fahrzeuggeschwindigkeit, die sie durchführen will, Beförderungen im Straßenverkehr, die Programm-Blöcke definiert nach der Art der Lizenz:
1) C1, C1 + Es, C i C + Es;
2) D1, D1 + Es, D i D + Es.

3. Qualifikation umfasst theoretischen und praktischen Unterricht und Qualifikationsprüfungen.

Kunst. 39b[1].

1. Unterricht, im Sinne des Artikels. 39b ust. 3, sind in der Form durchgeführt:
1) Schule für Schüler – in der Schule, wenn der Lehrplan ist für den Fahrer Qualifikation Straße Träger vorgesehen, ODER
2) Platzreifekurs – Das Schulungszentrum.

2. Theoretische und praktische, im Sinne des Artikels. 39b ust. 3, umfassen:
1) Erweiterte Verbesserung des rationellen Fahrverhaltens, unter Hinweis auf die Sicherheit, DRIN:
ein) Kenntnis der technischen Merkmale und Prinzipien des Betriebs der Sicherheit des Fahrzeugs,
b) Fähigkeit zur Optimierung des Kraftstoffverbrauchs,
c) Fähigkeit, die Sicherheit bei der gefährlichen Güter liefern,
d) Fähigkeit, die Sicherheit der Fahrgäste zu gewährleisten,
und) Fähigkeit, richtig sichern die Ladung;
2) Berufsausbildung in den Fähigkeiten der Bestimmungen über die Ausübung der Straße;
3) Berufsausbildung in den Risiken der beruflichen, einschließlich der Sicherheit im Straßenverkehr-und Umweltsicherheit;
4) Berufsausbildung in der Handhabung und Logistik, einschließlich der Entwicklung das Image des Unternehmens und Kenntnis des Marktes im Straßenverkehr und ihre Organisation.

3. Eignungsprüfungen, im Sinne des Artikels. 39b ust. 3, durchgeführt:
1) durch den Bezirk des Prüfungsausschusses, nach der Schule für Schüler, im Sinne des Absatzes. 1 Artikel 1, durch eine externe Prüfung bestätigt, berufliche Qualifikationen, ODER
2) Das Schulungszentrum, nach Abschluss der theoretischen und praktischen, Untersuchung der drei-, nachstehend “Ausschuss”, Ernennung durch den Gouverneur.

4. Der Ausschuss kann auch Personen, DAS:
1) haben eine höhere juristische Ausbildung, wirtschaftlichen oder technischen auf dem Gebiet der Automobil-und Transportindustrie;
2) Wesen, nicht wegen einer Straftat zu Gunsten von Eigentum oder ein Verbrechen begangen worden, gegen die Glaubwürdigkeit von Dokumenten verurteilt;
3) erfüllen die spezifischen Anforderungen der erlassenen Verordnungen. 39und Mund. 1 Artikel 4.

5. Mindestens eine Person – Mitglieder der, EXTRA:
1) ist erforderlich, um autorisierten Ausbilder oder Prüfer in der Kategorie der entsprechenden Lizenz zu der Kategorie der Block-Programm implementiert sein, im Sinne des Artikels. 39b ust. 2, ODER
2) sollten Vertreter der Organisation einer landesweiten Vereinigung von Unternehmen im Straßenverkehr beschäftigten sein.

6. Eignungsprüfungen, im Sinne des Artikels. 39b ust. 3, auf der Grundlage der Fragen aus dem Katalog der Testfragen durch den Minister für Verkehr zuständigen zugelassenen.

7. Produkt-Test-Fragen beinhalten Themen, im Sinne des Absatzes. 2.

8. Für den Test durchführt, die Mitglieder des Ausschusses, Anspruch auf Vergütung, die Kosten des Ausbildungszentrums.

9. Schulungszentrum, im Sinne des Absatzes. 1 Artikel 2, durchgeführt von der Kommission ermöglicht Einstufungstest, geeignete Bedingungen.

Kunst. 39b[2].
FAHRER, qualifiziert im spezifischen Programm-Block, im Sinne des Artikels. 39b ust. 2, und beabsichtigt, Kraftfahrzeuge mit Ausnahme derjenigen, betreiben, für die eine Genehmigung entsprechend dem Umfang der erworbenen Qualifikationen zu, ist verpflichtet, die angemessene Klassifizierung der nachgeordneten oder ergänzenden Qualifizierung beschleunigt nehmen. Artikel. 39nach Ust. 1 i art. 39b[1] sinngemäß Anwendung.

Kunst. 39c.

1. Voivod oder durch das Vorstandsmitglied oder Geschäftsführer des Regionalen Prüfungskommission genehmigt, unverzüglich das, wer hat eine Bescheinigung über die fachliche Qualifikation erworben Zeugnis für die entsprechende Qualifikation.

2. Voivod oder von der Kommission Mitglied und Direktor des Regionalen Prüfungskommission genehmigt, ZUM TERMIN 21 Tag des Qualifyings Test, kommunizieren mit dem zentralen Register der Fahrer folgende Personen, Ausstellung der Bescheinigung der beruflichen Eignung, im Sinne des Absatzes. 1:
1) Name;
2) Datum und Ort der Geburt;
3) Registriernummer des universellen elektronischen System der Bevölkerungsregister (Soziale Sicherheit) oder Typ, Reihe von, Nummer und ausstellender Staat Ausweisdokument – im Falle von einer Person ohne Sozialversicherungsnummer;
4) Art und Umfang der Qualifikationen und die Nummer und Datum der Ausstellung der Bescheinigung der beruflichen Eignung.

Kunst. 39d.

1. Für regelmäßige Weiterbildung gesetzt, wenn:
1) dass das polnische Territorium:
ein) gibt es mindestens 185 Tage im Jahr wegen persönlicher oder beruflicher Bindungen, ODER
b) Studium für mindestens sechs Monate und legt eine Bescheinigung über diese Tatsache;
2) Bereitstellung von Beförderungen im Straßenverkehr, die an eine Stelle auf polnischem Gebiet etabliert.

2. Der Fahrer ist verpflichtet alle fünf Jahre, ab dem Datum der Bescheinigung der fachlichen Eignung bescheinigt Qualifikation, Beendigung der Weiterbildungsmaßnahme angemessen auf das Fahrzeug, was führt die Fahrstraße.

3. Der Fahrer kann die Weiterbildung in einer der folgenden Formen annehmen:
1) periodische Verzinsung;
2) Reihe von Klassen über einen Zeitraum von fünf Jahren, Course Programm umfasst regelmäßige.

4. Die Weiterbildung wird in der Einrichtung Trainingsprogramm Blöcke definiert nach der Kategorie der Lizenz durchgeführt:
1) C1, C1 E, C, C E;
2) D1, D1 E, D i D E.

5. FAHRER, was hört auf den Straßenverkehr für die Verpflichtung zur Verhinderung, im Sinne des Absatzes. 2, vor der Wiederaufnahme für den Transport benötigt wird, um die regelmäßige Weiterbildung abschließen.

6. Fahrer im Wagen auf der Straße verschiedene Fahrzeuge beteiligt, sind erforderlich, um einen Führerschein für mindestens zwei Kategorien haben, im Sinne des Absatzes. 4, kann die regelmäßige Weiterbildung von einem Programm-Block abschließen.

Kunst. 39und.

1. Leiter der Themen, um das Schulungszentrum, wer hat die erforderlichen Kurse für die Weiterbildung abgeschlossen, berufliche Qualifikation Zertifikat über den Abschluß der Weiterbildung.

2. Leiter des Ausbildungszentrums, ZUM TERMIN 21 Tage ab dem Tag der Ausgabe von Berufsqualifikationen, im Sinne des Absatzes. 1, übertragen, um einem zentralen Register der Fahrer folgende Personen, die das Zeugnis:
1) Name;
2) Datum und Ort der Geburt;
3) Social Security Identifikationsnummer oder Typ, Reihe von, Nummer und ausstellender Staat Ausweisdokument – im Falle von einer Person ohne Sozialversicherungsnummer;
4) GEBIET, Nummer und Datum der Bescheinigung der fachlichen Eignung bescheinigt wird einen Kurs für die Weiterbildung.

Kunst. 39f.

1. Fahrer im Wagen auf der Straße beschäftigt ist erforderlich, um den Eintritt in die polnische nationale Lizenz zu erhalten, Bestätigung, dass die Anforderungen, im Sinne des Artikels. 39nach Ust. 1 Artikel 3 ich 4 und entsprechend Punkten 5 ODER 6.

2. Regeln für einen Eintrag, im Sinne des Absatzes. 1, definiert durch die Bestimmungen des Gesetzes vom 20 Juni 1997 r. – Verkehrsrecht.

3. Für den Fahrer, die nicht Bürger eines EU-Mitgliedstaats, Inhaber einer Fahrerlaubnis von einem Drittland ausgestellten, führt oder beabsichtigt, die Beförderung von Gütern auf der Straße durchführen für ein Unternehmen auf dem polnischen Hoheitsgebiet niedergelassenen, Bestätigung, dass die Anforderungen, im Sinne des Artikels. 39nach Ust. 1 Artikel 5 ich 6, ist das Zeugnis des Fahrers.

4. Fahrer, die nicht Bürger eines EU-Mitgliedstaats, besitzt eine Lizenz von einem Drittland ausgestellten, Durchführung oder die beabsichtigen, Beförderungen im Straßenverkehr von Personen an den Unternehmer auf polnischem Gebiet etabliert, hat, dem das Grundqualifikation oder Weiterbildung abgeschlossen und die Anwendung für die Einreise nach einer Lizenz der Bestätigung der Erfüllung der Anforderungen, im Sinne des Artikels. 39nach Ust. 1, Gerichtsbarkeit über der Residenz des Gouverneurs, Modus, im Sinne des Artikels. 94 Absatz. 2 Gesetz vom 20 Juni 1997 r. – Verkehrsrecht (ABl. AUS 2005 r. Nein. 108, Artikel. 908, mit anschließender. zm. ), Listen, die von der Lizenz für den polnischen ausländischen nationalen Führerscheins gehalten, während Sie einen Eintrag in der Unterstützung dieser Anforderungen. Eine zusätzliche Bedingung eines Führerscheins ist die Vorlage einer Erklärung des Betreibers der Beschäftigung oder wird mit dem Treiber arbeiten, Kurs erlernt haben oder führt im Auftrag des Road Transport.

5. (ANGELEHNT)

6. (ANGELEHNT)

7. (ANGELEHNT)

8. Im Falle von Ausländern auf dem Gebiet Polens und nicht auf der Bühne Transport an eine Stelle auf polnischem Gebiet Anforderungen etabliert, im Sinne des Artikels. 39nach Ust. 1 Artikel 5 ich 6, als erfüllt, wenn die Person eine Lizenz oder Fahrerqualifizierungsnachweis der Abschluss des aktuellen Eintrags Präqualifikation oder Weiterbildung in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union, Schweizerischen Eidgenossenschaft oder der Mitgliedstaat der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA) – Vertragsparteien des Europäischen Wirtschaftsraums.

9. Im Falle eines Bewohners auf dem Gebiet Polens und engagierte sich in den Transport an ein Unternehmen mit Sitz im Ausland Anforderung, im Sinne des Artikels. 39nach Ust. 1 Artikel 6, als erfüllt, wenn die Person eine Lizenz oder Fahrerqualifizierungsnachweis der Abschluss des aktuellen Eintrags der wiederkehrenden Schulungen in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union, Schweizerischen Eidgenossenschaft oder der Mitgliedstaat der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA) – Vertragsparteien des Europäischen Wirtschaftsraums.

Kunst. 39g.

1. Die Konjunktur im Ausbildungszentrum, eine Aktivität durchzuführen nach den Bestimmungen des Gesetzes vom geregelt 2 Juli 2004 r. Freiheit der wirtschaftlichen Tätigkeit (ABl. Nein. 173, Artikel. 1807, mit anschließender. zm.) und muss in das Register der Unternehmer Schulungszentrum eingegeben werden.

2. Rahmen der Geschäftstätigkeit auf dem Gebiet der Unternehmer Schulungszentrum erfüllt, WELCHE:
1) übt seine Tätigkeit im Bereich der Fahrer Schulungszentrum, besonderen Bestimmungen des Gesetzes vom 20 Juni 1997 r. – Verkehrsrecht, oder erfüllt die Anforderungen für diese Tätigkeit;
2) wird die Ausbildung in Übereinstimmung mit dem Programm bieten durch:
ein) Fakultät mit Know-how, Qualifikation und Bildung notwendig, um die ordnungsgemäße Durchführung der Ausbildung gewährleistet – die theoretische,
b) Personen mit entsprechenden Berechtigungen für den Unterricht Fahrlehrer, gemäß den Bestimmungen des Gesetzes vom 20 Juni 1997 r. – Verkehrsrecht – die praktische,
c) Personen mit entsprechender Befugnis, führen die Ausbilder für die Ausbildung Fahrtechniken, gemäß den Bestimmungen des Gesetzes vom 20 Juni 1997 r. – Verkehrsrecht – im Laufe des Jahres läuft in den besonderen Bedingungen auf der Basis der Infrastruktur durchgeführt, im Sinne des Absatzes. 2 Artikel 3, und dem Gerät, im Sinne des Absatzes. 11 Artikel 2;
3) hat:
ein) Wohnverhältnisse,
b) Lehrmittel,
c) Raum entworfen, um zu lehren praktische,
d) Raum für den Betrieb in den besonderen Bedingungen ausgelegt,
und) Kraftfahrzeuge entsprechend dem Umfang der Aus-und Weiterbildung,
f) umfangreiches Schulungsprogramm mit einem Plan der Umsetzung, und Lehrmethoden;
4) nicht, als eine natürliche oder juristische Person eines Organs, schließlich für eine Straftat zugunsten von Eigentum oder ein Verbrechen gegen die Glaubwürdigkeit der Dokumente verpflichtet verurteilt.

3. Die Autorität der Unternehmer führenden Ausbildungszentrum registrieren Woiwode ist zuständig für den Ort der Geschäftstätigkeit durch den Eintrag abgedeckt.

4. Eintrag in das Register der Unternehmer Trainingszentrum ist auf Antrag des Unternehmers mit den folgenden Daten gemacht:
1) werden Unternehmer, seinen Sitz und Anschrift oder Wohnsitz;
2) Nummer in das Verzeichnis der Wirtschaftszweige oder in das Handelsregister im Landesgerichtsregister – bei Bedarf;
3) Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (NIP) Unternehmer;
4) der Ort der Ausbildungsstätte.

5. Die Anwendung, im Sinne des Absatzes. 4, Unternehmer verbindet:
1) Trainingsprogramm mit einem Plan für die Durchführung von Ausbildungs-und Lehrmethoden;
2) eine Kopie der Qualifikationen und Kenntnisse über Fahrtechniken Ausbilder und Trainer;
3) Kopien von Dokumenten, die Informationen über: Wohnverhältnisse, Lehrmaterial, und Platz für die Unterrichtspraxis und Gebrauchtfahrzeuge reserviert oder eine Kopie des Vertrags, im Sinne des Absatzes. 11 Artikel 1, oder Dokumente mit Informationen über das Gerät, im Sinne des Absatzes. 11 Artikel 2, zusammen mit einer Kopie des Zertifikats.

6. Mit der Anwendung, im Sinne des Absatzes. 4, Händler macht eine Aussage, die wie folgt lautet: ” Ich erkläre,, DASS:
1) Daten in der Anwendung für die Registrierung von Unternehmern Trainingszentrum ist vollständig und richtig;
2) Ich bin mir bewusst und erfüllt die Bedingungen der wirtschaftlichen Tätigkeit in der Führung der Ausbildungsstätte, definiert in der Akte von 6 September 2001 r. auf den Straßenverkehr.”

7. ERKLÄRUNG, im Sinne des Absatzes. 6, sollte auch:
1) werden Unternehmer, seinen Sitz und Anschrift oder Wohnsitz;
2) Ort und Zeitpunkt der Erklärung;
3) Unterschrift der Person, die berechtigt zur Vertretung, geben ihren Namen und seine Funktion.

8. Das Register der Unternehmer Schulungszentrum müssen Unternehmer eingegeben werden, im Sinne des Absatzes. 4, mit Ausnahme der Adresse, wenn es anders ist als die Adresse des, und ihre Zahl in diesem Register.

9. Durch die Aktivierung, Gouverneur bekommt:
1) Startgebühr für – vertreten Staat seine Einnahmen;
2) Die Anmeldegebühr, gemäß den Bestimmungen des Gesetzes vom 20 Juni 1997 r. – Verkehrsrecht – um die Arbeit eines zentralen Registers der Autofahrer decken.

10. Der Woiwode wird:
1) das zentrale Register der Fahrer Informationen über den Alarm Unternehmer sich zu registrieren, ein Zentrum für Ausbildung Unternehmer – ZUM TERMIN 14 Tagen ab dem Zeitpunkt des Eintrags;
2) Anmeldegebühr für den Fonds – Zentralen Melderegister der Fahrzeuge und Fahrer, gemäß den Bestimmungen des Gesetzes vom 20 Juni 1997 r. – Verkehrsrecht – über die Bedingungen und Terminen in den Vorschriften dieses Gesetzes festgelegt.

11. Der Unternehmer kann die Anforderungen nicht erfüllt, im Sinne des Absatzes. 2 Artikel 3 leuchtet. d, WENN:
1) eine Vereinbarung zur Durchführung der Aktivitäten des Zentrums zu Fahrtechnik verbessern, gemäß den Bestimmungen des Gesetzes vom 20 Juni 1997 r. – Verkehrsrecht, ODER
2) ein technisches Gerät zur Simulation der Fahrt unter besonderen Bedingungen, Erfüllung der Anforderungen nach den Vorschriften nach Absatz ausgestellt. 12, mit entsprechendem Zertifikat, das von einem Körper in der polnischen System der Akkreditierung akkreditiert sind.

12. Minister zuständig für Verkehrsfragen ist anzugeben,, durch die Verordnung, Technische und organisatorische Voraussetzungen und der Umfang der Funktionalität, die von dem Gerät implementiert, im Sinne des Absatzes. 11 Artikel 2, Gestützt auf die Notwendigkeit, die Trainingseinrichtungen nutzen, die einheitliche Anforderungen erfüllen die.

Kunst. 39h.

1. Die Aufsicht wird ausgeübt Gouverneur Ausbildungszentren.

2. Innerhalb der Überwachungszone Gouverneur:
1) Durchführung einer Prüfung der:
ein) Ausbildungszentrum, um die Anforderungen zu erfüllen, im Sinne des Artikels. 39g ust. 2,
b) Einhaltung der Ausbildung erhalten sie Schulungen,
c) Dokumente im Zusammenhang mit der Schulung erforderlich;
2) bei der Bestimmung Verstöße gegen die Geschäftsbedingungen bestimmt den Zeitpunkt des Verlassens;
3) eine Entscheidung über das Verbot des Unternehmers Schulungszentrum und den Abbau von Büro des Unternehmens aus dem Register der Unternehmer Schulungszentrum, wenn der Unternehmer:
ein) eine Erklärung und weitere Dokumente der Klageschrift beigefügten, im Sinne des Artikels. 39g ust. 5, Widerspruch zu den Tatsachen,
b) nicht beseitigt Verletzungen der Bedingungen für die wirtschaftliche Aktivität um ein Schulungszentrum vom Gouverneur innerhalb ausgewiesener befragen,
c) gröblich verletzt die Bedingungen für die Niederlassung auf dem Gebiet der Ausbildungsstätte.

3. Eklatante Verletzung der Bedingungen für die Niederlassung in der Durchführung eines Ausbildungszentrums:
1) Ausbildung im Gegenteil mit dem Trainingsprogramm;
2) eine Bescheinigung über die fachliche Qualifikation nicht mit den Tatsachen;
3) Weigerung, sich einer Inspektion zu unterziehen, im Sinne des Absatzes. 2 Artikel 1.

4. Informationen über die Streichung aus dem Register von Wirtschaftsunternehmen Durchführung Schulungszentrum wird der Gouverneur zentrales Register der Fahrer innerhalb bieten 14 Tagen ab dem Datum der Entscheidung über das Verbot des Unternehmers Schulungszentrum.

Kunst. 39ich.

1. Minister zuständig für Verkehrsfragen ist anzugeben,, durch die Verordnung:
1) Spezielle Anforderungen an die Unternehmer, der ein Schulungszentrum läuft, im Sinne des Artikels. 39g, der technischen Infrastruktur, Wohnverhältnisse, Lehr-Geräte und Fahrzeuge während des Trainings verwendet;
2) spezifischen Bedingungen der Durchführung von Schulungen in der Präqualifikation, beschleunigten Grundqualifikation, Unterstützung der Grundqualifikation, Unterstützung einer beschleunigten Grundqualifikation, regelmäßige Weiterbildung und Klassen auf einem Standard basieren regelmäßige Weiterbildung, im Sinne des Artikels. 39d ust. 3 Artikel 2;
3) Spezifische Bedingungen für Eignungstests;
4) Spezielle Anforderungen an die Mitglieder des Ausschusses, Art und Weise ihrer Bestellung und die Höhe ihrer Vergütung, die nicht höher als 400 zł pro Prüfung;
5) Muster der Bescheinigung der beruflichen Qualifikation;
6) die Angemessenheit der Dokumentation mit der Durchführung der Grundqualifikation Ausbildungsstätten verbunden, beschleunigten Grundqualifikation, Unterstützung der Grundqualifikation, Unterstützung einer beschleunigten Grundqualifikation und regelmäßige Weiterbildung;
7) (ANGELEHNT);
8) Startgeld für einen Unternehmer zu registrieren, ein Zentrum für Ausbildung Unternehmer.

2. Durch die Verordnung, im Sinne des Absatzes. 1, Minister für Verkehr zuständige Themen für die jeweilige:
1) Gesetzgebung der Europäischen Union auf dem Gebiet, im Sinne des Absatzes. 1 Artikel 1, und die Notwendigkeit, die richtigen organisatorischen und technischen Anforderungen für die Durchführung von Kursen und Aktivitäten zu gewährleisten;
2) Gesetzgebung der Europäischen Union auf dem Gebiet, im Sinne des Absatzes. 1 Artikel 2, und die Notwendigkeit einer objektiven Prüfung der Vorbereitung bis zur erhalten die Grundqualifikation und einer beschleunigten Grundqualifikation im Bereich des Straßenverkehrs;
3) die Notwendigkeit für einheitliche Verfahren für die Eignungstests;
4) müssen ein angemessenes Niveau der Bildung und den Zeitraum der Berufsausübung Ausschussmitglieder in dem Umfang des Wissens für die Ausführung der Straße erforderlich sicherzustellen,, und die Notwendigkeit der Deckung der Kosten, mit der Leistung des Eignungstests durch den Ausschuss im Zusammenhang stehen;
5) Reihe von Daten notwendig, um die Einhaltung bestätigen die von den lkw lkw Fahrer Anforderungen des Gesetzes, insbesondere im Hinblick auf medizinische und psychologische Untersuchungen, ihre Ausbildung, seine Befugnisse ein Auto zu fahren, zuständigen Behörden und Stellen, die befugt Bescheinigungen über die fachliche Qualifikation ausstellen;
6) Reihe von Daten, die für die ordnungsgemäße Durchführung der Präqualifikation, beschleunigten Grundqualifikation, Unterstützung der Grundqualifikation, Unterstützung einer beschleunigten Grundqualifikation und regelmäßige Weiterbildung, von Kandidaten für Fahrer und Fahrer im Straßenverkehr beschäftigten, Stellen, die Kurse und Aktivitäten durchführen, zuständigen Behörden in Fragen der Registrierung, und die Bestimmungen der Europäischen Union bei der Beschaffung von Dokumenten im Zusammenhang mit einer Grundqualifikation und Weiterbildung;
7) müssen einen angemessenen Schutz Dokumentation über die Durchführung durch die Grundqualifikation Ausbildungsstätten zu gewährleisten, beschleunigten Grundqualifikation, Unterstützung der Grundqualifikation, Unterstützung einer beschleunigten Grundqualifikation und regelmäßige Weiterbildung;
8) (ANGELEHNT);
9) der Betrag der tatsächlichen Kosten, die mit der Durchführung verbundenen Unternehmen registrieren führenden Zentren für die Ausbildung und die Höhe der Kosten, die mit Überprüfung der Dokumente verbunden.

Kunst. 39j.

1. Fahrer im Wagen auf der Straße ausüben, müssen ärztlich untersucht werden, um das Vorhandensein oder Fehlen von medizinischen Kontraindikationen zu bestimmen, um den Job eines Treibers ausführen.

2. Ärztliche Untersuchungen, im Sinne des Absatzes. 1, durchgeführt werden, vorbehaltlich des Absatzes. 3-6, dem Umfang und zu Bedingungen in den Bestimmungen des Gesetzes vom angegebenen 26 Juni 1974 r. – Das Arbeitsgesetzbuch (ABl. AUS 1998 r. Nein. 21, Artikel. 94, mit anschließender. zm.), nachstehend “Arbeitsgesetzbuch”.

3. Umfang der medizinischen Untersuchungen, im Sinne des Absatzes. 1, auch das Vorliegen oder Fehlen von medizinischen Kontraindikationen zu fahren, Übereinstimmung mit dem Gesetz von 20 Juni 1997 r. – Verkehrsrecht.

4. Ärztliche Untersuchungen, im Sinne des Absatzes. 1, durchgeführt:
1) bis zum Abschluss des Fahrers 60 Jahr – co 5 Jahr;
2) nach Abschluss des Fahrers 60. Jahr – co 30 Monat.

5. Die erste ärztliche Untersuchung, im Sinne des Absatzes. 1, wird vor der Frage der beruflichen Qualifikation Bescheinigungen über die Qualifikation durchgeführt, und jeden weiteren Fahrer im Alter von unter 60 Jahr – im Recht, die regelmäßige Weiterbildung abschließen, aber nicht später als zum Zeitpunkt der Erteilung der Bescheinigung der fachlichen Eignung der hervorgeht, dass wiederkehrende Schulungen.

6. Ärztliche Untersuchungen, im Sinne des Absatzes. 1, Ärzte berechtigt nicht zu Vorsorgeuntersuchungen zu üben, gemäß den Bestimmungen des Arbeitsgesetzes, mit zusätzlichen Befugnissen zur Durchführung von medizinischen Untersuchungen von Bewerbern für Fahrer und Fahrer nach anderen Rechtsvorschriften.

Kunst. 39k.

1. Fahrer im Wagen auf der Straße betreibt, unterliegt psychologische Tests durchgeführt, um das Vorhandensein oder Fehlen von psychologischen Kontraindikationen zu bestimmen, um den Job eines Treibers ausführen.

2. Psychologische Forschung, im Sinne des Absatzes. 1, durchgeführt werden, vorbehaltlich des Absatzes. 3 ich 4, das Ausmaß und unter den Bedingungen der Fahrer in der Tat des 20 Juni 1997 r. – Verkehrsrecht.

3. Psychologische Forschung, im Sinne des Absatzes. 1, durchgeführt:
1) bis zum Abschluss des Fahrers 60 Jahr – co 5 Jahr;
2) nach Abschluss des Fahrers 60. Jahr – co 30 Monat.

4. Die erste psychologische Studie, im Sinne des Absatzes. 1, wird vor der Frage der beruflichen Qualifikation Bescheinigungen über die Qualifikation durchgeführt, und jeden weiteren Fahrer im Alter von unter 60 Jahr – im Recht, die regelmäßige Weiterbildung abschließen, aber nicht später als zum Zeitpunkt der Erteilung der Bescheinigung der fachlichen Eignung der hervorgeht, dass wiederkehrende Schulungen.

Kunst. 39die.

1. Unternehmer oder eine andere Einheit in der Beförderung auf der Straße beschäftigt ist erforderlich, um:
1) Regie Fahrer:
ein) regelmäßige Weiterbildung,
b) medizinische und psychologische;
2) Deckung der Kosten für medizinische und psychologische Untersuchungen;
3) Speicher für die gesamte Dauer der Beschäftigung eine Kopie des Fahrers:
ein) Bescheinigungen über die fachliche Qualifikation,
b) medizinische und psychologische Urteile;
4) Dokumentation von medizinischen und psychologischen Untersuchungen;
5) vor dem Fahrer zum Zeitpunkt der Beendigung des Dienstverhältnisses von Kopien der Urteile und Zertifikate, im Sinne des Absatzes 3.

2. Unternehmer oder eine andere Einheit in der Beförderung auf der Straße beschäftigt deckt eine temporäre Fahrertraining.

3. Die Erfüllung durch den Gewerbetreibenden oder einer anderen Entität in der Beförderung auf der Straße Pflicht engagiert, im Sinne des Absatzes. 1 Artikel 1 leuchtet. b, als gleichwertig zur Erfüllung der Pflichten des Arbeitgebers bei der Durchführung von Aus-und regelmäßige ärztliche Untersuchungen, im Sinne des Artikels. 229 § 1 ich 2 Arbeitsgesetzbuch.

Kunst. 39m.
Bedarf, im Sinne des Artikels. 39a-39L, werden dem Bediener oder eine andere Person persönlich die Durchführung der Beförderung auf der Straße gelten.

TRENNUNG 8. Gebühren

Kunst. 40.
Ein Unternehmer, und im Straßenverkehr ist verpflichtet, die Gebührenpflicht für den:
1) administrative Tätigkeiten im Gesetz definiert;
2) Ablauf der Prüfung, im Sinne des Artikels. 38 Absatz. 1;
3) Bescheinigung der fachlichen Eignung, im Sinne des Artikels. 38 Absatz. 3.

Kunst. 41.

1. Die Gebühren für Verwaltungsleistungen wird aus dem Titel genommen:
1) Zulassung, die Lizenz ändern, Verlängerung der Lizenz, Auszug aus dem Lizenz-Problem, Ausstellung eines Duplikats der Lizenz, Übertragung der Rechte aus der Lizenz und die Zustimmung zur Ausübung der Rechte in Lizenz;
2) Genehmigung, die Genehmigung zu ändern, Erneuerung einer Genehmigung, Entlastung von der Genehmigungspflicht Ausgabe, Ausstellung eines Duplikats der Genehmigung zur Durchführung von regelmäßigen Transport, regelmäßige Transport von speziellen, Transport-Shuttle oder gelegentlich Dienstleistungen;
3) die Genehmigung der Kabotage;
4) erlauben ausländischen;
5) Ausstellung der Bescheinigung oder Änderung der Zeugnisse, eine Bescheinigung der Entlassung aus der Anwendung der Tätigkeit in den Bereichen Verkehr auf eigene Rechnung;
6) Ermächtigung zum internationalen Straßenverkehr von Personen auf oder durch das Gebiet der polnischen Automobilindustrie Fahrzeugbau entwickelt, um nicht mehr als tragen durchführen 9 Personen einschließlich des Fahrers;
7) Fahrerbescheinigung oder deren Änderung und Ausstellungsdatum des Duplikats Fahrerbescheinigung;
8) Frachtbrief Ausgabe;
9) eine Bescheinigung des, im Sinne des Artikels. 30 Absatz. 10, oder der Änderung sowie Ausstellung eines Duplikats;
10) Entscheidung, im Sinne des Artikels. 20nach Ust. 2.

2. Gebühren, im Sinne des Absatzes. 1, nehmen Sie diese Schritte, die Behörden machen.

3. Gebühren, im Sinne des Artikels. 40 Artikel 2 und Punkt 3, Einheit bekommt, im Sinne des Artikels. 38 Absatz. 2 und Mund. 3.

4. Minister für Verkehr zuständiges Mitglied, um die Verfahren für die Erhebung Mai rationalisieren, durch die Verordnung, BEVOLLMÄCHTIGEN, unter bestimmten Bedingungen, Gebühren für bestimmte administrative Dienstleistungen für den internationalen Straßenverkehr sammeln, im Sinne des Absatzes. 1, Polnische bundesweiten Organisationen assoziieren International Road Transport.

5. (ANGELEHNT)

Kunst. 42.

1. Auftraggebern, auf polnischem Gebiet Straßenverkehr erforderlich sind, um Mautgebühren für Kraftfahrzeuge Straßen zahlen, die maximale Betrag nicht höher als der entsprechende 1 800 pro Jahr, EXCLUSIV:
1) Unternehmen im Straßenverkehr mit dem Taxi engagiert;
2) kombiniert Transportfahrzeuge;
3) verfolgt Fahrzeuge des öffentlichen Verkehrs;
4) Behindertenwerkstätten oder Aktivität Einrichtungen, im Fall der Operation für ihre eigenen;
5) Fahrzeuge mit einem Gewicht unter 12 Tonne.

1ein. AUSSCHLUSS, im Sinne des Absatzes. 1, nicht von der Zahlung der Autobahngebühren, gemäß den Bestimmungen über die mautpflichtigen Autobahnen und die National Road Fund.

2. Die Gebühr, im Sinne des Absatzes. 1, abhängig von der:
1) Fahrzeit auf der Straße;
2) Kraftfahrzeugtyp;
3) Anzahl der Achsen und Fahrzeugemissionen.

3. GEBÜHR, im Sinne des Absatzes. 1, kann insbesondere in bezahlt werden:
1) Büros der Road Transport Inspektion;
2) Grenzzollstellen;
3) Die Zollstellen innerhalb des Landes;
4) Stationen, vorbehaltlich des Absatzes. 4;
5) Polnische Organisationen des Straßenverkehrs Verbände bundesweit, vorbehaltlich des Absatzes. 5.

3ein. SUBJEKT, im Sinne des Absatzes. 1, zahlen eine Jahresgebühr, monatlich, Sieben-Tage oder täglich.

3ein[1]. Die Jahresgebühr kann durch die bezahlt werden, im Sinne des Absatzes. 1, IN RATEN.

3b. Karte Ladungen täglich und 7 Tage kann durch die gefüllt werden, im Sinne des Absatzes. 1, ZUM TERMIN:
1) 7 Tag – die Ausgabe von Zahlungskarten täglich;
2) 14 Tag – die Frage der Seven-Card Gebühren.

4. Unternehmer laufen Tankstellen kann nach dem Abschluss von Vereinbarungen mit dem Chief Inspector of Road Transport berechnen.

5. Polnischen Straßenverkehr Organisationen im ganzen Land kann nach dem Abschluss von Vereinbarungen mit dem Chief Inspector of Road Transport berechnen.

6. Die Vereinbarungen, im Sinne des Absatzes. 4 und Mund. 5, Sie betreffen insbesondere:
1) Weg, um die Maut-Karte sichern bereitgestellt, um den Zugriff unberechtigter Personen zu verhindern;
2) ausgestattet mit geeigneten Einrichtungen zum Schutz gegen das Verschwinden sorgen, Beschädigung oder Verlust von Dokumenten;
3) Pflichtversicherung der eingegangenen Unterlagen von allen Risiken, die mit ihrem Verschwinden verbunden, Beschädigung oder Verlust;
4) Rechnungslegungsgrundsätzen der Generalinspekteur der Straßenverkehr im Falle von Verlust, Beschädigung oder den Verlust von Dokumenten erhalten.

6ein. Generaldirektor für Nationalstraßen und Autobahnen, auf Antrag des Chief Inspector of Road Transport, Bestellungen Mautkarte Körper.

6b. Chief Inspector des Straßenverkehrs beträgt Blanko-Karten für die Spieler verteilt Maut, im Sinne des Absatzes. 3.

7. Minister für Verkehr zuständige, in Absprache mit dem zuständigen Minister für öffentliche Finanzen, Bestimmung der, durch die Verordnung, Art und Geschwindigkeit der Maut auf Bundesstraßen, Übereinstimmung mit den Grundsätzen des Absatzes. 2, und die Art und Weise der Abwicklung der Zahlung der Gebühr im Falle des Scheiterns, im Ganzen oder in Teilen, Beweise für seinen Beitrag für die jährliche Frist aus Gründen unabhängig von der Unternehmerin, sowie Modelle der Beweis für diese Ladungsinjektion.

8. Minister zuständig für Verkehrsfragen ist anzugeben,, durch die Verordnung, Besondere Bedingungen für die Zahlung der Gebühr in Raten, Anforderungen an die Person, die Gebühr und die Fristen und die Höhe der Raten, besonders angesichts der Fähigkeit des Unternehmens uiszczającego Mautstraße Kraftfahrzeug rechtzeitig Rückzahlungen der nationalen Zahlungen zu leisten, im Sinne des Absatzes. 3ein[1], und eine wirksame Durchsetzung.

Kunst. 42ein.
Die Bestimmung des Art.. 42 gilt nicht für Nicht-Unternehmern, und im öffentlichen Sektor gelegt.

Kunst. 43.

1. Auf der Grundlage der Gegenseitigkeit kann auf ausländische Unternehmen erhoben werden, erheben andere als die im Sinne des Artikels. 42.

2. Der Minister für Verkehr zuständige Mai, durch die Verordnung, einführen Gebühren für ausländische Unternehmer, im Sinne des Absatzes. 1, Bestimmen der Menge, die Zahlung Modus und Einheiten entsprechend ihrer Sammlung.

Kunst. 44.

1. Einheiten, im Sinne des Artikels. 26, Kunst. 32, Kunst. 42 Absatz. 3 und der Artikel. 43 Absatz. 2, erhalten eine Provision auf die Gebühren, von nicht weniger als 7% und nicht mehr als 10%.

1ein. (ANGELEHNT)

1b. (ANGELEHNT)

2. Minister für Verkehr zuständige, in Absprache mit dem zuständigen Minister für öffentliche Finanzen, Bestimmung der, durch die Verordnung, die Höhe der Provisionen und die Art der Erhebung und Abrechnung der Einheiten, im Sinne des Absatzes. 1.

Kunst. 45.

1. Geschäftsmann im Straßenverkehr kann aus den Gebühren befreit werden,, im Sinne des Artikels. 42 i art. 43, bei Ausübung des Transport der humanitären Hilfe, Pflege oder im Falle einer Naturkatastrophe.

2. ERLASS, im Sinne des Absatzes. 1, ist, eine administrative Entscheidung, herausgegeben vom Bundesminister für Verkehr, die gemeinsamen Antrag des Unternehmers und einer nationalen Behörde oder einer humanitären Organisation.

Kunst. 45ein.
Regeln Maut-Road-Fahrzeuge in nationalen elektronischen System wird durch das Gesetz vom regiert werden 21 REKORD 1985 r. Öffentliche Straßen (ABl. AUS 2007 r. Nein. 19, Artikel. 115 und Nr. 23, Artikel. 136).

Kunst. 46.

1. Die Einnahmen aus Gebühren, im Sinne des Artikels. 41 Absatz. 1 Artikel 7-9, Kunst. 42 i art. 43, und Einnahmen aus Gebühren:
1) im internationalen Straßenverkehr:
ein) Zulassung, die Lizenz ändern, Verlängerung der Lizenz, Auszug aus dem Lizenz-Problem, Ausstellung eines Duplikats der Lizenz, Übertragung der Rechte aus der Lizenz und die Zustimmung zur Ausübung der Rechte in Lizenz,
b) Genehmigung, die Genehmigung zu ändern, Erneuerung einer Genehmigung, Entlastung von der Genehmigungspflicht Ausgabe, Ausstellung eines Duplikats der Genehmigung zur Durchführung von regelmäßigen Transport, regelmäßige Transport von speziellen, Transport-Shuttle oder gelegentlich Dienstleistungen,
c) Entscheidung, im Sinne des Artikels. 20nach Ust. 2,
d) die Genehmigung der Kabotage,
und) Genehmigung, im Sinne des Artikels. 19nach Ust. 1,
f) Ausstellung der Bescheinigung, Veränderungen in das Zertifikat, eine Bescheinigung von der Entlassung aus der Anwendung Aktivitäten auf dem Gebiet der internationalen Transport für eigene Rechnung,
2) Freigabe von mehreren ausländischen Genehmigung durch die International Transport Forum ausgestellt (International Transport Forum),
3) Ermächtigung zum internationalen Straßenverkehr von Personen auf oder durch das Gebiet der polnischen Automobilindustrie Fahrzeugbau entwickelt, um nicht mehr als tragen durchführen 9 Personen einschließlich des Fahrers
– werden in voller Höhe auf ein separates Konto der Generaldirektion für Nationalstraßen und Autobahnen gemacht.

1ein. Die Einnahmen aus Gebühren, für die Erteilung von Genehmigungen an ausländische internationalen Straßentransport von Gütern oder Personen durchführen, übergeben, vorbehaltlich des Absatzes. 1 Artikel 2:
1) in einem separaten Bankkonto der Generaldirektion für Nationalstraßen und Autobahnen – 50% beeinflussen;
2) an den Staatshaushalt – 50% beeinflussen.

2. Generaldirektor von Straßen und Autobahnen überwacht die korrekte Umsetzung der Einnahmen aus Gebühren, im Sinne des Artikels. 41 Absatz. 1 Artikel 7-9, Kunst. 42 i art. 43.

3. Generaldirektor für Nationalstraßen und Autobahnen, die Beträge der Gebühren, im Sinne des Absatzes. 1 und Mund. 1ein Punkt 1, innerhalb der 10 Tag des Monats nach dem Monat des Eingangs, im Auftrag der National Road Fund, zum Zwecke der Konstruktion und Rekonstruktion von Landesstraßen und um Daten auf öffentlichen Straßen zu sammeln, und die Informationen über das öffentliche Straßennetz, sowie zur Verbesserung der Sicherheit im Straßenverkehr und Straßenbau-und Kartendruck Maut auf Bundesstraßen.

3ein. (ANGELEHNT)

4. Die Erträge aus sonstigen Gebühren als die in Absatz genannten. 1, Einnahmen, für die örtlichen Behörden oder den Staatshaushalt.

Kunst. 47.

1. Minister für Verkehr zuständige, in Absprache mit dem zuständigen Minister für öffentliche Finanzen, Bestimmung der, durch die Verordnung:
1) Gebühren für Verwaltungsleistungen, im Sinne des Artikels. 41 Absatz. 1, Insbesondere in der Art und Dauer der Befugnisse, für welche ausgestellt werden;
2) Gebühren für Untersuchungen und für die Erteilung einer Bescheinigung der fachlichen Eignung.

2. In der Verordnung, im Sinne des Absatzes. 1, Gebühren bestimmt werden:
1) für Lizenzen, je nach:
ein) Lizenz-Zeitraum,
b) Anzahl der Autos, das scheint, Auszüge aus der Lizenz sein,
c) Straßenverkehr,
d) Arten von Datenverkehr,
und) Art der Fahrzeuge – im internationalen Straßenverkehr von Passagieren;
2) im Fall einer Genehmigung, je nach:
ein) Gültigkeit der Genehmigung,
b) Art der Zulassung;
3) im Falle einer Bescheinigung über die Anwendung durch den Betreiber den Betrieb der Straße als Nebenleistung zu ihrem Kerngeschäft, je nach:
ein) im Dienstleistungssektor,
b) Traffic-Typen;
4) im Falle einer Bescheinigung der fachlichen Eignung, je nach:
ein) Umfang und Form der Wissens-Test einschließlich der Kosten für den Test,
b) Art der Bescheinigung der fachlichen Eignung unter Berücksichtigung der Kosten für die Ausgabe;
5) bei der Fahrerbescheinigung, abhängig von der Gültigkeitsdauer.

3. Die Höhe der Gebühren:
1) Zulassung – nicht höher sein als die entsprechende 1 000 000 euro;
2) Genehmigung zur Personenbeförderung im Straßenverkehr – nicht höher sein als die entsprechende 800 euro;
3) Genehmigung der Kabotage – nicht höher sein als die entsprechende 800 EUR für die Beförderung von ein-;
4) erlauben ausländischen – nicht höher sein als die entsprechende:
ein) 500 EUR für eine jährliche Bewilligung mehrere,
b) 15 Euro für eine einmalige Erlaubnis;
5) Fahrerbescheinigung – nicht höher sein als die entsprechende 10 euro;
6) Frachtbrief Ausgabe – nicht höher sein als die entsprechende 30 euro;
7) eine Bescheinigung des, im Sinne des Artikels. 30 Absatz. 10 – nicht höher sein als die entsprechende:
ein) 70 Euro für Nicht-Kfz-Schein,
b) 50 Euro für ein Kraftfahrzeug im Falle der Erneuerung des Zertifikats,
c) 30 Euro für einen Anhänger oder Auflieger nicht über eine Bescheinigung,
d) 15 Euro für einen Anhänger oder Auflieger im Falle der Erneuerung des Zertifikats.

TRENNUNG 9. Road Transport Inspektion

Kunst. 48.
Erstellt die Road Transport Inspektion, nachstehend “Inspektion”, gegründet, um die Einhaltung der Rechtsvorschriften über den Straßenverkehr und nicht-kommerziellen nationalen und internationalen Straßentransport von Kraftfahrzeugen überwachen, mit Ausnahme von Fahrzeugen, im Sinne des Artikels. 3.

Kunst. 49.
Nicht die Bestimmungen des Gesetzes für die getrennte Akte der Aufgaben und Befugnisse der Behörden zur Verfügung gestellt, um die Einhaltung der Bestimmungen überwachen.

Kunst. 50.
Die Aufgaben der Aufsichtsbehörde sollte:
1) PRÜFUNG:
ein) Dokumente im Zusammenhang mit der Umsetzung des Straßenverkehrs oder Transport für eigene Rechnung, und dass die Bedingungen in den Verträgen festgelegt,
b) Versandpapiere in der Akte von spezifizierten 15 November 1984 r. – Transportrecht, und sonstige Versandpapiere zur Durchführung des Straßenverkehrs oder Transport für eigene Rechnung, im Sinne des Artikels. 1,
c) Durchsetzung von Verkehrsregeln in dem Umfang und zu Bedingungen, die im Gesetz von spezifizierten 20 Juni 1997 r. – Verkehrsrecht,
d) Einhaltung von Vorschriften über Lenk-und vorgeschriebenen Fahrtunterbrechungen und Ruhezeiten von Fahrern,
und) Einhaltung bestimmter Bedingungen und Konditionen des Transports von Tieren,
f) Einhaltung der Bestimmungen und Bedingungen für die Beförderung gefährlicher Güter auf Straße,
g) auf den Markt kamen von Druckgeräten für die Einhaltung der technischen Anforderungen, technische Dokumentation und das richtige Etikett in dem Umfang in das Gesetz vom angegebenen 28 Oktober 2002 r. auf der Straße Beförderung gefährlicher Güter (ABl. Nein. 199, Artikel. 1671, mit anschließender. zm. ),
h) Art des verwendeten Brennstoffs,
ich) Dokumente im Zusammenhang mit der Ausübung des öffentlichen Verkehrs;
2) Durchführung der Verwaltungsverfahren, einschließlich der Erteilung von Verwaltungsentscheidungen über die Grundsätze im Gesetz definiert, sowie unter anderen Aktionen der Charta vorgesehen, Fälle:
ein) Lizenz für den grenzüberschreitenden Straßengüterverkehr,
b) Genehmigungen für den grenzüberschreitenden Verkehr und Kabotagegenehmigungen,
c) Frachtbriefe,
d) Zertifikate für Non-Profit internationalen Straßenverkehr,
und) Fahrerbescheinigung,
f) Zertifikate, im Sinne des Artikels. 30 Absatz. 10;
3) auf die Aktivitäten der ausländischen Lizenzen und Genehmigungen der Verkehrsminister.

Kunst. 50ein.
Minister für Verkehr zuständige Themen in Absprache mit dem zuständigen Minister für öffentliche Finanzen bestimmt, durch die Verordnung, Einzelheiten des Verfahrens zur Prüfung, im Sinne des Artikels. 50 Artikel 1 leuchtet. h, Mit einer Art und Weise durchzuführen und die Prüfung von der Art des verwendeten Brennstoffs.

Kunst. 50b.
EINMACHEN, Reparatur und laufende Instandhaltung der technischen Anlagen zum Abwiegen der Fahrzeuge wird aus dem Staatshaushalt finanziert wurde im Lieferumfang, die durch den Minister für Verkehr zuständige verabreicht.

Kunst. 51.

1. Die Aufgaben des Road Transport Inspektion dieses Kapitels gelten die folgenden Einrichtungen:
1) Chief Inspector des Straßenverkehrs;
2) Gouverneur vertreten durch das provinzielle Straßenverkehr Inspektor, nachstehend “provinziellen Inspektor”, Als Manager des provinziellen Inspektion der Straße, die Teil der Provinzregierung komplexen.

2. Die Behörden im Sinne des Absatzes. 1 die Aufgaben des Road Transport Inspektorat unter den Kompetenzen im Gesetz und gesonderte Regelungen festgelegt.

3. Chief Inspector of Road Transport koordiniert, überwacht und steuert die Aktivitäten der Provinz-Inspektoren des Straßenverkehrs und die Überwachung der Umsetzung des Geschäftsjahres materiellen und finanziellen Pläne im Abschnitt über die Landstraße Transport Gewerbeaufsichtsämter.

4. Provinzial Straßenverkehr Inspektor leitet die Tätigkeit der Landstraße Verkehrsinspektion.

5. Aktivitäten im Zusammenhang mit der Umsetzung der Aufgaben im Sinne des Artikels. 50 Artikel 1 das Ausmaß des Artikels angegeben. 68-75 provinziellen Besichtiger Straßenverkehr Gewerbeaufsichtsämter, nachstehend “Inspektoren”.

6. In Angelegenheiten im Zusammenhang mit der Umsetzung von Aufgaben und Verantwortlichkeiten Inspektion, im Sinne des Artikels. 50 Artikel 1, zuständige Behörde ist eine Grafschaft Inspektor, eine höhere Gewalt im Sinne der VwGO - Chief Inspector des Straßenverkehrs.

7. In Angelegenheiten im Zusammenhang mit der Umsetzung von Aufgaben und Verantwortlichkeiten Inspektion, im Sinne des Artikels. 50 Artikel 2 ich 3, Die zuständige Behörde ist der Chief Inspector of Road Transport.

Kunst. 52.

1. Chief Inspector of Road Transport Aufsichtsbehörde unter der Leitung des Chief Inspector unter seiner Autorität und Delegationen der Road Transport Inspektorat des Zentralen Bereich des Straßenverkehrs, nachstehend “Die Delegationen”.

1ein. Chief Inspector of Road Transport kann in den Zuständigkeitsbereich der Delegation Rolle zu übernehmen oder eine andere Delegation passieren, um entweder eine Angelegenheit auf ihre Eigenschaften zu besuchen passieren zur Teilnahme an der Delegation teilte mit,.

1b. Die Delegationen der Delegationsleiter geführt. Gegen Entscheidungen und Verfügungen in Angelegenheiten in die Zuständigkeit der Delegationen und in den Fällen des Chief Inspector of Road Transport Chefs der Delegationen delegiert erscheinen im Auftrag der Chefinspektor des Straßenverkehrs.

1c. Delegation bietet Unterstützung für die regionale Inspektorat des Straßenverkehrs, die ihren Sitz.

2. Der Ministerpräsident, im Auftrag, Die Satzung der Generalinspektion des Straßenverkehrs, , definiert die Organisation der Generalinspektion des Strassenverkehrs und Delegationen, einschließlich des räumlichen Geltungsbereichs der Tätigkeit der Delegationen und regionalen Straßenverkehr Aufsichtsbehörden, die ihren Sitz.

3. Regional-Inspektor leitet die Inspektion durch provinzielle provinziellen Straßenverkehr Inspektorat.

4. Minister für Verkehr zuständige, in Absprache mit dem zuständigen Minister für die öffentliche Verwaltung, Bestimmung der, durch die Verordnung, Prinzipien der Organisation der Aufsichtsbehörden provinziellen Straße, Gestützt auf die Teilung der organisatorischen.

Kunst. 53.

1. Chefinspektor der Zentralregierung Verwaltungsbehörde an den Minister für Verkehr zuständige untergeordnet.

2. Der Chefinspektor wird vom Premierminister ernannt, unter denen im Rahmen eines offenen und wettbewerbsfähigen Rekrutierung ausgewählt, auf Antrag des Ministers für Verkehr. Der Premierminister wies den Chief Inspector.

3. Deputy Chief Inspector durch den Minister für Verkehr zuständige Fragen ernannt, unter denen im Rahmen eines offenen und wettbewerbsfähigen Rekrutierung ausgewählt, auf Antrag des Generalinspekteurs. Minister für Verkehr zuständige Links, auf Antrag des Generalinspekteurs, sein Stellvertreter.

3ein. Die Position des Chief Inspector kann besetzen ein, WELCHE:
1) hat einen Master-Abschluss oder eine gleichwertige;
2) ist ein polnischer Staatsbürger;
3) genießen volle Bürgerrechte;
4) hat noch nicht von einer vorsätzlichen Straftat oder vorsätzliche Straftat Steuer verurteilt worden;
5) hat die Servolenkung;
6) mindestens 6 Jahre Berufserfahrung, darunter mindestens drei Jahre Berufserfahrung in einer leitenden Position;
7) haben Bildung und Wissen über die Angelegenheiten, die in die Zuständigkeit des Road Transport Inspektion.

3b. Informationen über die Vakanz für den Chefinspektor wird durch die Platzierung von Anzeigen in einem öffentlich zugänglichen Ort in der Zentrale und das Amt für Öffentliche Information und Öffentlichkeitsarbeit Büro des Ministerpräsidenten benannt werden. Die Ankündigung sollte:
1) Name und Anschrift des Büros;
2) definieren, die;
3) Anforderungen mit der Position unter dem Gesetz verbundenen;
4) Reihe von Aufgaben an die durchgeführt;
5) Angabe der erforderlichen Unterlagen;
6) Datum und Ort der Einreichung von Unterlagen;
7) Informationen über die Rekrutierung Methoden und Techniken.

3c. Termin, im Sinne des Absatzes. 3b Punkt 6, nicht weniger als 10 Tagen ab dem Datum der Bekanntmachung im Bulletin der Pressestelle des Premierministers veröffentlicht.

3d. Rekrutierung für den Posten des Chief Inspector des Teams führt, Ernennung durch den Minister für Verkehr zuständige, wenigstens 3 Menschen, deren Wissen und Erfahrung geben die Garantie, um die besten Kandidaten zu identifizieren. Im Zuge der Anwerbung Erfahrung beurteilt wird Kandidat, Kenntnisse erforderlich sind, um die Aufgaben eines durchführen, was wird aus Rekrutierung durchgeführt, und Management-Kompetenz.

3und. Bewertung der Wissens-und Kompetenzmanagement, im Sinne des Absatzes. 3d, kann im Namen des Teams von einem Nicht-Mitglied des Teams gemacht werden, wer ist qualifiziert, diese Beurteilung vornehmen.

3f. Ein Teammitglied und eine Person, im Sinne des Absatzes. 3und, sind erforderlich, um die Vertraulichkeit der Informationen in Bezug auf Personen Anwendung für die Position, erhalten während der Rekrutierung.

3g. Im Laufe des Recruitment-Team tritt nicht mehr als 3 Kandidaten, was zeigt, den Minister für Verkehr zuständige.

3h. Die Recruitment-Team ein Protokoll geführt, die:
1) Name und Anschrift des Büros;
2) definieren, die, wurde die Immatrikulation geführt, und die Anzahl der Kandidaten;
3) Namen, Namen und Adressen von nicht mehr als 3 die besten Kandidaten in der Reihenfolge ihrer Maß an Übereinstimmung mit den Anforderungen in der Stellenausschreibung angegeben;
4) Informationen über Methoden und Techniken der Personalbeschaffung;
5) Gründe oder Gründe für die Wahl Kandidat niewyłonienia;
6) Team.

3ich. Das Ergebnis der Rekrutierung wird sofort, indem Sie die Informationen in der Pressestelle und der Pressestelle des Premierministers angekündigt. Informationen über den Ausgang der Rekrutierung hat:
1) Name und Anschrift des Büros;
2) definieren, die, wurde die Immatrikulation geführt;
3) Namen, die Namen der gewählten Kandidaten sowie ihren Wohnsitz im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches, oder Informationen über einen Kandidaten niewyłonieniu.

3j. Inbetriebnahme der Pressestelle des Premierministers ruft für Anwendungen und das Ergebnis dieser Anruf ist kostenlos.

3k. Das Team der Durchführung der Rekrutierung für die Position, im Sinne des Absatzes. 3, Ernennung durch den Chief Inspector.

3die. Um, wie man für die Position zu rekrutieren, im Sinne des Absatzes. 3, Absatzes gilt entsprechend. 3a-3j.

4. Landesregierung ernannten Datenschutzbeauftragten und von Gouverneur entlassen, mit Zustimmung des Chief Inspector.

5. Stellvertreter des Inspekteurs des Landeshauptmann bestellt und entlässt, auf Antrag von der Provinzhauptstadt Inspektor, in Absprache mit dem Chief Inspector of Road Transport.

Kunst. 54.

1. Chief Inspector überwacht und Provinzebene Inspektoren haben das Recht, ihre Aktivitäten zu kontrollieren, und verbindliche Aufträge erteilen, um sie in diesem Bereich.

2. Chief Inspector des Straßenverkehrs:
1) Inspektion entwickelt Handlungsoptionen in Absprache mit Organisationen von Trägern bundesweit und Pläne für die Kontrolle von nationaler Bedeutung, genehmigt durch den Minister für Verkehr zuständige;
2) die Methoden und Formen der Performance des Inspectorate, soweit sie nicht bereits durch andere Regelungen im Rahmen des Gesetzes erteilt worden sind;
3) organisiert Fachkurse und Ausbildung der Inspektoren;
4) bereitet Verordnungsentwürfe für die Steuerung des Straßengüterverkehrs;
5) entwickelt, in Zusammenarbeit mit der Polizei Commander in Chief, Oberbefehlshaber des Grenzschutzes, Leiter der Zollbehörde und der Chefinspektor für Arbeit, einheitliche nationale Strategie zur Gesetzgebung über die Lenk-Steuerung und Stop-Zeit, vorgeschriebenen Fahrtunterbrechungen und Ruhezeiten von Fahrern;
6) garantiert die Teilnahme der Inspektion, mindestens sechs Mal im Jahr, die koordinierte Kontrolle der zuständigen Behörden eines anderen Mitgliedstaats oder der Mitgliedstaaten der Europäischen Union, Mitgliedstaaten der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA) – Vertragsparteien des Europäischen Wirtschaftsraums, Straßenkontrollen der Fahrer von Fahrzeugen, die in den Anwendungsbereich der Verordnung (EWG) kein 3821/85 von 20 Dezember 1985 r. über das Kontrollgerät im Straßenverkehr (Dz.Urz. WE L 370 AUS 31.12.1985, str. 8 und Dz.Urz. WE L 274 AUS 09.10.1998, str. 1) und der Verordnung (WIR) kein 561/2006; diese Kontrollen auf polnischem Gebiet durchgeführt, und kann gemeinsam mit den polnischen Kontrollstellen durchgeführt;
7) implementiert, mindestens einmal im Jahr, gemeinsam mit den zuständigen Behörden, die für den innergemeinschaftlichen Beziehungen in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, Mitgliedstaaten der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA) – Vertragsparteien des Europäischen Wirtschaftsraums, Trainingsprogramm über beste Praktiken der Kontrolle und Austausch von Personal;
8) erteilen die zuständigen Behörden der anderen EU-Mitgliedstaat, Mitgliedstaaten der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA) – Vertragsparteien des Europäischen Wirtschaftsraums, notwendige Unterstützung und Klärung der Situation, wenn nicht genügend Daten, um festzustellen, wann eine Straßenkontrolle, auf dem Hoheitsgebiet des Mitgliedstaats der Europäischen Union durchgeführt, Mitgliedstaaten der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA) – Vertragsparteien des Europäischen Wirtschaftsraums, dass der Fahrer eines Fahrzeugs in der polnischen Republik registriert, verletzt Vorschriften über die Lenk-und Stopp-Zeit, vorgeschriebenen Fahrtunterbrechungen und Ruhezeiten;
9) garantiert die Teilnahme ihrer Vertreter in den Ausschuss unterstützen die Europäische Kommission, gegründet gemäß Artikel. 18 Absatz. 1Verordnung (EWG) kein 3821/85 von 20 Dezember 1985 r. über das Kontrollgerät im Straßenverkehr;
10) Austausch mit den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten der Europäischen Union, Mitgliedstaaten der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA) – Vertragsparteien des Europäischen Wirtschaftsraums, mindestens einmal alle sechs Monate oder auf einer Fall eines Ersuchens, Informationen verfügbar sind gemäß. 19 Absatz. 3Verordnung (EWG) kein 3821/85 von 20 Dezember 1985 r. über das Kontrollgerät im Straßenverkehr und Artikel. 22 Absatz. 2 Regulierung (WIR) kein 561/2006;
11) Aufsichtsbehörde nimmt Aufgaben im Zusammenhang mit Kontrolle und Aufsicht über die Einhaltung der Verkehrsregeln durch die Fahrer von Fahrzeugen, im Sinne des Artikels. 129g ust. 1 Gesetz vom 20 Juni 1997 r. – Verkehrsrecht;
12) entwickelt von den Gouverneuren vereinbarten Entwurf des jährlichen Pläne, materiellen und finanziellen Ressourcen im Abschnitt über die Landstraße Transport Gewerbeaufsichtsämter.

2ein. Die Aufgaben des Chief Inspector des Straßenverkehrs sind aus dem Staatshaushalt finanziert von der, die durch den Minister für Verkehr zuständige verabreicht.

3. Regionale Inspektor stellt Handlungsoptionen der Landstraße Inspektion, genehmigt durch den Chief Inspector.

4. Chief Inspector des Straßenverkehrs alle zwei Jahre der Ministerrat vorlegen, durch den Minister für Verkehr, einheitlichen nationalen Strategie zur Kontrolle, Die Frist von 30 November.

Kunst. 54ein.
(ANGELEHNT)

Kunst. 54b.

1. Chief Inspector des Straßenverkehrs ist die Stelle, die für Kontakte in der Kontrolle von intra-Gesetze über die Lenk-und Endzeit, vorgeschriebenen Fahrtunterbrechungen und Ruhezeiten für Kraftfahrer im Straßenverkehr beschäftigten.

2. Chief Inspector des Straßenverkehrs, Der Chief Polizeikommandant, Oberbefehlshaber des Grenzschutzes, Leiter der Zollbehörde und der Chef der Labour Inspector muss Aufzeichnungen über statistische Daten über die Kontrolle Fahr-und Wartezeit, vorgeschriebenen Fahrtunterbrechungen und Ruhezeiten für Kraftfahrer im Straßenverkehr beschäftigten, die folgenden Kategorien:
1) Bei Straßenkontrollen:
ein) Art der Straße: National, provinziell, Kreis-oder kommunalen,
b) SIE, bei dem das gesteuerte Fahrzeug registriert,
c) Art des Fahrtenschreibers: analog oder digital;
2) im Falle von Kontrollen auf dem Betriebsgelände:
ein) Kategorie der Straße: internationale oder nationale, Beförderung von Personen oder Waren, Transport für eigene oder Straßenverkehr,
b) Flottengröße des Unternehmens,
c) Art des Fahrtenschreibers: analog oder digital.

3. Der Chief Polizeikommandant, Oberbefehlshaber des Grenzschutzes, Leiter der Zollbehörde und der Chief Inspector General Labour Inspector bieten die Road Transport in schriftlicher und elektronischer statistische Daten, im Sinne des Absatzes. 2, Die Frist von 31 Juli des Jahres nach dem Berichtsjahr.

4. Chief Inspector des Straßenverkehrs Kommission zusammenfassende Statistiken erhalten, Übereinstimmung mit Absatz. 3, Die Frist von 30 September nach einem Zeitraum von zwei Jahren abgedeckt durch.

Kunst. 55.

1. Der Inspektor der Erfüllung der Aufgaben, im Sinne des Artikels. 50, das Recht hat,:
1) geben Sie das Fahrzeug;
2) Dokumentenkontrolle;
2ein) Kontrolle der Fahrerkarte und des-Unternehmen;
3) Kontrolle, Fahrzeug montierten Mess-und Regelgeräte oder digitalen Tachographen;
4) Steuerung Gewicht, Achslasten und Abmessungen Fahrzeug mit einem Messgerät;
5) bedürfen der Händler und seine Mitarbeiter schriftlich oder mündlich zu, Präsentation von Dokumenten und anderen Medien Informationen und Zugang zu allen relevanten Daten zum Thema;
6) Eintrag für den Unternehmer, einschließlich des Raums, dem er ansässig ist, in den Tagen und Stunden, das ist oder sollte sein, um diese Tätigkeit.

1ein. Der Prüfer führt die Kontrollen, im Sinne des Absatzes. 1 Artikel 2, 5 ich 6, in Anwesenheit des Gewerbetreibenden oder einer von ihm bevollmächtigte Person.

1b. Einsichtnahme in Unterlagen, im Sinne des Artikels. 87, machte im Beisein des Inspekteurs der für den Verkehr bewegen.

2. Der Inspektor wird auch auf dem Titel:
1) Einsatz von Zwangsmaßnahmen;
2) Einsatz von Schusswaffen.

Kunst. 56.
Der Inspektor hat das Recht, insbesondere zu verhängen Geldstrafen und sammeln:
1) gemäß den Bestimmungen des Gesetzes;
2) Übereinstimmung mit den Bestimmungen für öffentliche Straßen.

Kunst. 57.

1. Zwangsmaßnahmen gilt für Personen im Sinne des Artikels gelten. 68 Absatz. 1 Artikel 1, niepodporządkowujących Anweisungen von den Inspektoren gegeben, und auch um zu verhindern, die Ausführung von Kontrollaktivitäten.

2. Zwangsmassnahmen dürfen nur im erforderlichen Umfang verwendet werden, um die Unterwerfung unter die Befehle zu erreichen, im Sinne des Absatzes. 1, oder, um effektiv abzuwehren und einen direkten Angriff auf illegale Inspektor.

3. Es ist zulässig, nur solche Mittel im Bereich Rückhalteeinrichtungen, die den Erfordernissen einer Situation entsprechen, und vorausgesetzt, das sind leicht zugänglich in dieser Situation, da es nicht wirksam sein kann und sicher führen Sie die Kontrollaktivitäten.

Kunst. 58.

1. Für den direkten Zwang Maßnahmen zählen die Verwendung von:
1) körperlicher Gewalt, als handlungsunfähig Laderäume und ähnliche Techniken der Verteidigung;
2) individuelle technische und chemische Mittel oder Vorrichtungen, die Menschen entmündigen und Immobilisierung.

2. Körperliche Stärke kann verwendet werden, um einen Angriff abzuwehren oder gezwungen, ausführen oder die Festnahme des gesuchten Person.

3. Individuelle technische und chemische Mittel zur Zurückhaltung kann zur Abwehr Angriff eingesetzt werden, aktiven Widerstand zu überwinden oder unterläuft das Entweichen von der Person kontrolliert.

4. Der Prüfer kann auch kolczatka Straße oder andere technische Ausrüstung für Fahrzeug Immobilisierung verwendet werden.

5. Der Einsatz von technischen Geräten, im Sinne des Absatzes. 4, Vorausgehen:
1) Stopp-Signal, gegeben durch den Inspektor in einer verständlichen und sichtbar für den Fahrer des Fahrzeugs zatrzymywanym;
2) Stoppen Verkehr in beiden Richtungen in einem Abstand von nicht weniger als 100 m von der Vorrichtung.

Kunst. 59.

1. Zwangsmaßnahmen können nach vorheriger Ankündigung auf das Verhalten der Rechtmäßigkeit und nach einem erfolglosen Vorwegnahme der Absicht eingesetzt werden, sie zu nutzen.

2. Der Inspektor kann auf die Ankündigung der Person, die in Übereinstimmung mit dem Gesetz verhalten, und die Ankündigung der Absicht, Zwangsmaßnahmen, wenn die Verzögerung würde die Gefahr für das Leben riskieren, menschliche Gesundheit oder Eigentum.

3. Zwangsmaßnahmen bleibt in einer Weise angewendet werden, um ihre Aufträge zu erreichen sind gehorchte nur die geringstmöglichen Beschwerden an die Person, an das sie verwendet.

4. Weitere Anwendung von Zwangsmaßnahmen, sollte verzichtet werden, wenn eine Person, , auf die diese Gelder verwendet wurden, entspreche den einschlägigen Vorschriften ausgestellt.

Kunst. 60.
Wenn nach dem Maß der Zurückhaltung wurde Verletzten, Inspektor ist verpflichtet, ihr Erste-Hilfe geben, und wenn nötig einen Arzt rufen.

Kunst. 61.

1. Die Tatsache, dass eine Zwangsmaßnahme direkt der Inspektor unverzüglich schriftlich den unmittelbaren Vorgesetzten benachrichtigen.

2. Die überlegene ist verpflichtet, die von Fall zu Fall prüfen, Bedingungen und Modalitäten für die Anwendung unmittelbaren Zwanges durch untergeordnete Inspektoren.

Kunst. 62.

1. Für den Fall, dass solche Zwangsmaßnahmen in Artikel aufgelistet. 58 Absatz. 1 unzureichend ist oder deren Verwendung in den Umständen der Veranstaltung nicht möglich sein wird, der Inspektor kann eine Schusswaffe verwenden.

2. Der Gebrauch von Schusswaffen durch einen Prüfer im Falle, im Sinne des Absatzes. 1, kann nur vorgenommen werden, um einen drohenden und rechtswidrigen Angriff auf sein Leben oder die Gesundheit abstoßen werden.

3. Durch den Einsatz von Schusswaffen bedeutete die Aufnahme in die Richtung einer Person, um außer Gefecht, nach Erschöpfung des Verfahrens gemäß Artikel. 63.

4. PRÜFER, entscheidet über den Einsatz von Schusswaffen, sollte mit äußerster Vorsicht vorgehen, Behandeln Sie die Waffe als letztes Mittel Aktion.

5. Schusswaffen sollten in einer Weise schädlich geringst möglichen Schaden für die Person verwendet werden, , gegen die sie verwendet wurde, und seine Verwendung kann nicht versuchen, das Leben dieser Person zu berauben oder zu Mitgliedern der Öffentlichkeit, um Gefahren aussetzen, um Leben oder die Gesundheit.

Kunst. 63.

1. Inspector vor dem Gebrauch von Schusswaffen ist erforderlich:
1) der Schrei “Inspektion der Straße” rufen Sie die Person, in Bezug auf die zu erwartenden Einsatz von Schusswaffen, in Übereinstimmung mit dem Gesetz verhalten, insbesondere für die sofortige Aufgabe von Waffen oder andere gefährliche Werkzeug, Rücktritt vom unrechtmäßige Handlung oder Unterlassung der Anwendung von Gewalt oder flüchten;
2) im Falle der Nicht-Aufruf der in Absatz 1, drohen den Gebrauch von Schusswaffen Schrei “HALT, Ich schieße”;
3) eine Warnung schossen in die Höhe, wenn die Operationen in den Absätzen 1 und Punkt 2 als unwirksam erweisen.

2. Die Bestimmungen der Absätze. 1 nicht anwendbar, wenn das Verhalten einer Person, die eine Waffe oder andere gefährliche Werkzeug zeigt, Jede Verzögerung würde die Gefahr einer unmittelbaren Gefahr für die menschliche Gesundheit oder Leben.

3. Der Gebrauch von Schusswaffen in Situationen,, im Sinne des Absatzes. 2, muss durch einen Schrei vorangestellt werden “Inspektion der Straße”.

Kunst. 64.

1. Wenn, durch den Gebrauch von Schusswaffen ist eine Verletzung oder Tod einer Person vermutet, Inspektor ist erforderlich, um, ohne unnötige Verzögerung, Erste Hilfe und rufen Sie sofort Ihren Arzt und unterrichtet die kleinste Einheit der Polizei.

2. In Fällen, im Sinne des Absatzes. 1, und als Folge des Einsatzes von Feuerwaffen wurde zu Sachschäden führen, Zusätzlich wird der Inspektor verpflichtet, Beweise am Tatort zu sichern und vermeiden Sie den dritten Platz, und wenn möglich – bestimmen die Zeugen.

Kunst. 65.

1. Jeder Fall Gebrauch von Schusswaffen oder Tätigkeiten ausüben, im Sinne des Artikels. 63, Inspektor unverzüglich die unmittelbaren Vorgesetzten und einen schriftlichen Hinweis.

2. Die Aufgaben der Woiwodschaft Prüfer muss:
1) PRÜFUNG, oder von Schusswaffen zu verwenden oder Schritte im Artikel angegeben nehmen. 63 war in Übereinstimmung mit den geltenden Vorschriften;
2) sofortige Meldung an die Staatsanwaltschaft – bei, dass die Verwendung einer Schusswaffe unter Verletzung des geltenden Regelungen;
3) Disziplinarverfahren im Fall des Absatzes 2 und wenn er feststellt, dass, das unternehmen die Aktivitäten im Sinne des Artikels. 63 nicht mit den geltenden Vorschriften entsprechen.

Kunst. 66.

1. Die Inspektoren der Durchführung der Aufgaben nach Artikel angegeben. 50 Gesetz kann mit Schusswaffen ausgerüstet werden.

2. Waffenschein auf den Inhaber, auf Antrag von der Provinzhauptstadt Inspektor, in der Weise, in der Akte über den angegebenen 21 Mai 1999 r. Waffen und Munition (ABl. AUS 2004 r. Nein. 52, Artikel. 525 und Nr. 96, Artikel. 959 und 2006 r. Nein. 104, Artikel. 708 ich 711), Gerichtsbarkeit über die regionale Polizeichef.

3. Gauinspekteur Kauf von Schusswaffen und Munition, nach den Regeln in den Vorschriften über Schusswaffen und Munition angegeben.

4. Gauinspekteur verlangen die örtlich zuständige Provinz-Polizeichef Inspector auf Genehmigung für Schusswaffen und Munition gemäß den Bestimmungen des Reglements besitzen über Schusswaffen und Munition.

5. Die Inspektoren, nach der Operation, gilt für die tägliche Verantwortung von Waffen und Munition an die Pop-gun-Magazin erforderlich, befindet sich in der lokalen Polizei, wo der Inspektor auf die Erfüllung seiner Aufgabe von Geschäftsprozessen.

Kunst. 67.

1. Inspektion der Arbeiten vor allem mit: Polizei, Agentur für Innere Sicherheit, Intelligence Agency, Regierung Protection Bureau, Militärpolizei, Grenzsoldat, Zolldienst, Steueraufsicht, Staatliche Arbeitsinspektion, Gewerbeaufsicht, Inspektion für Umweltschutz, Veterinärkontrolle und Straße Managern – Sicherheit und Ordnung auf öffentlichen Straßen und die Bekämpfung von Verkehrsdelikten im Bereich des Straßenverkehrs erfolgen oder im Zusammenhang mit dem Transport, unter Berücksichtigung der Eigenschaften und Kompetenzen der Behörden und Prüfaufgabe.

2. Zur Umsetzung der Aufgaben im Sinne des Artikels. 50 Inspektion der Arbeiten mit den lokalen Behörden, sowie mit Organisationen des Straßenverkehrs.

Kunst. 68.

1. Kontrollieren Sie, im Sinne des Artikels. 50 ich 87, vorbehaltlich des Absatzes. 2, sind:
1) Fahrer im Straßenverkehr, Transport oder für die eigene engagiert,
2) Unternehmer laufen oder Straßenverkehr für ihre eigenen,
3) Entitäten, im Sinne des Artikels. 3 Absatz. 2 – nachstehend “gesteuert”.

2. Kontrollieren Sie, im Sinne des Absatzes. 1, unterliegt nicht den Fahrzeugen, die den Barwert im Sinne der Vorschriften über den Schutz von Personen und Eigentum.

Kunst. 69.

1. Der Prüfer führt die Kontrollen, vorbehaltlich des Absatzes. 1ein, in Uniformen und
nutzt ihre Service-ID und das Kennzeichen.

1ein. Inspektor kann Prüfvorgänge durchführen, ohne Uniformen während der Inspektion:
1) im Unternehmen;
2) der regelmäßigen, es sei denn, erforderlich, um Fahrzeuge auf der Straße anzuhalten außerhalb der Haltestellen;
3) Straßenverkehr mit dem Taxi, es sei denn, erforderlich, um Fahrzeuge auf der Straße stoppen außerhalb des Stop-.

2. Chief Inspector, Wojewodschaft Inspektor, ihre Stellvertreter, Führungskräfte und Mitarbeiter von Aufsichtsbehörden die Aufgaben der Überwachung und Kontrolle der Arbeitsinspektoren haben die Vereinheitlichung der Geschäftsprozesse.

3. Minister zuständig für Verkehrsfragen ist anzugeben,, durch die Verordnung, Insignien und gleichförmigen Muster, im Sinne des Absatzes. 2, einheitliche Standards und Verfahren der Zuweisung und die Regeln und wie das Tragen von Uniformen, sowie einheitliche Kriterien für die Aufteilung, Bedingungen für die Verwendung, während der Lebensdauer der Uniformen.

3ein. Minister für Verkehr zuständige, in Absprache mit dem zuständigen Minister für öffentliche Finanzen, Bestimmung der, durch die Verordnung, Höhe und Einzelheiten der Gewährung Zahlungsmitteläquivalente als Gegenleistung für eine einheitliche, IN ANBETRACHT:
1) Elemente der Uniformen sind eine Grundlage zur Bestimmung der Menge entspricht;
2) Verfahren zur Bestimmung der äquivalenten;
3) Modus, und Fälle von Auszeichnung, Rückkehr und Zahlungseinstellung gleichwertig;
4) Fristen für die Zahlung oder Erstattung von äquivalenten.

4. Minister zuständig für Verkehrsfragen ist anzugeben,, durch die Verordnung, Inspektor der Legitimität des Modells und eine ausführliche Behandlung der damit verbundenen. Zum Eintritt in den Dienst Personalausweis gelten die folgenden personenbezogenen Daten: NAME, NAME, STAND. Die Verordnung legt fest, wie die Frage der Legitimität und Fälle, in denen sie unterliegt Umtausch und Rückgabe, und wie seine Verwendung und Lagerung.

5. Minister zuständig für Verkehrsfragen ist anzugeben,, durch die Verordnung, Muster Ausweise und Abzeichen Inspektor Gesellschaft Fahrzeug und eine ausführliche Behandlung dieser zugeordneten. Diese Verordnung legt eine bestimmte Art der Nutzung und Speicherung von Abzeichen.

Kunst. 70.

1. Kontrolleinsätzen Inspektor, um auf die Präsentation der Identifizierung und Notifizierung der Bewilligung durchführen.

1ein. Control-Aktivitäten bewegen Transport-Inspektor wird auf Vorlage der Fahrerkarte Geschäft.

1b. BEFUGNIS, im Sinne des Absatzes. 1, wenigstens:
1) Angabe der Rechtsgrundlage;
2) Bezeichnung der Kontrollbehörde;
3) Datum und Ort der Ausstellung;
4) Name des Prüfers berechtigt, Inspektionen und Wartungen Personalausweisnummer der;
5) Unternehmer-Unternehmen auf dem Prüfstand;
6) bestimmen den Umfang der Prüfung;
7) Angabe des Anfangs-und voraussichtlichen Abschluss der Prüfung;
8) Unterschrift des zuständigen;
9) Belehrung über die Rechte und Pflichten der kontrollierten Unternehmen.

2. (ANGELEHNT)

3. Der Inspektor ist verpflichtet, kontrolliert seine Rechte und Pflichten im Rahmen des Gesetzes consult.

4. Der Prüfer führt die Kontrollen in der Gegenwart von einer kontrollierten oder eine von ihm bevollmächtigte Person, und im Falle, im Sinne des Absatzes. 1ein, in Gegenwart des Fahrers.

Kunst. 71.
Halten Sie das Fahrzeug zur Inspektion darf nur von einem uniformierten Inspektor vorgenommen werden.

Kunst. 72.
Inspektion gestattet dem Inspektor die Kontrolle Aktivitäten machen, und insbesondere:
1) geben, mündliche oder schriftliche Erklärungen, Um die Dokumente oder anderen Medien die Informationen und Daten rund um das Thema von produzieren;
2) ein Vehikel, in begründeten Fällen, die sich aus der Inspektion des Fahrzeugs auf der Straße, OBJEKT, Geschäftsadresse und alle Zimmer, wenn der Gewerbetreibende seine Tätigkeit auf oder hält Immobiliengesellschaften;
3) möglich, eine Kopie der Dokumente machen zitiert von der kontrollierenden;
4) machen es möglich, Film-oder Fotodokumentation, wenn es sein kann Beweise oder helfen bei der Sicherung von Beweismitteln über die Angelegenheit unter Kontrolle;
5) erlauben den Transfer von, Empfangsbestätigung, Kopien von Dokumenten, einschließlich Ausdrucke durch den Betreiber des digitalen Tachographen und der Fahrerkarte gesammelt, Die ursprüngliche Kontrollgeräten und automatisch mit der Aufnahme Geschwindigkeit, Fahren und Parken oder der Fahrerkarte, die Steuerung wird off-site-Geschäft getan werden.

Kunst. 73.

1. Während der Untersuchung kann der Inspekteur:
1) legitimieren, die Treiber und andere, um die Identität zu erfahren, wenn dies erforderlich ist für die Kontrolle;
2) prüfen, Dokumente und andere Medien im Rahmen der Kontrolle;
3) Inspektion durchführen und sichern Sie die Beweise;
3ein) zu stoppen, wo die Fahrerkarte, im Sinne des Artikels. 14 Absatz. 4 leuchtet. c der Verordnung (EWG) kein 3821/85 von 20 Dezember 1985 r. über das Kontrollgerät im Straßenverkehr (Dz.Urz. WE L 370 AUS 31.12.1985, str. 8 und Dz.Urz. WE L 274 AUS 09.10.1998, str. 1), oder das Unternehmen Karte;
4) hören Zeugen und Sachverständigen;
5) verhören eine Partei kontrolliert, Wenn nach Ausschöpfung der Beweismittel oder wegen ihrer mangelnden verbleibenden ungeklärten relevanten Tatsachen zu den Ergebnissen.

2. Im Falle von ungerechtfertigten Fernbleiben gesteuert, Zeugen oder Sachverständigen, um den Inspektor nennen, die Vorschriften des Verwaltungsverfahrensgesetzes.

Kunst. 74.

1. Die aus den Prüfungen durchgeführt erstellt ein Protokoll Kontrolle.

2. Protokoll unterzeichnet durch den Inspektor und kontrolliert. Eine Weigerung, das Protokoll durch die kontrollierte Überprüfung in der Überprüfungsdatenbank Noten unterschreiben und gibt ihr Grund für.

3. Das Original des Inspektionsberichts stoppt die Steuerung, und eine Kopie wird dem Fahrer-gesteuerte geliefert werden, Geschäfts-oder Institut, das die Beförderung im Straßenverkehr.

4. Gesteuert, um die Kontrolle Protokoll Einwände erheben.

Kunst. 75.
Audit-Ergebnisse werden verwendet, um Anfragen nach Einleitung des Verfahrens zu formulieren:
1) Administratorrechte für den Abzug der Transport-Unternehmer, bestimmte Vorschriften des Gesetzes;
2) straf-oder strafrechtliche Steuer;
3) Vergehen in Fällen;
4) von der Nationalen Arbeitsinspektion;
5) im Rahmen internationaler Abkommen in Bezug auf ausländische Unternehmer.

Kunst. 76.

1. Inspector kann eine sein, WELCHE:
1) hat die polnische Staatsbürgerschaft;
2) haben tadellose Referenzen und nicht wegen einer Straftat bestraft worden;
3) hält das Abitur oder Fachabitur nach bestandener Reifeprüfung;
4) einen Führerschein für mindestens Kategorie B;
5) fertiggestellt 25 Jahren und verfügt über die erforderliche Gesundheitszustand;
6) bestand die Eignungsprüfung.

2. Ein Mitarbeiter wird als Inspektor der Prüfung eingesetzt wird, von einer Praxis in den spezialisierten Klassen vorangegangen abgeschlossen Qualifying, vorbehaltlich des Artikels. 76nach Ust. 3.

3. Der Inspektor tritt mindestens einmal jährlich durch den Lehrgang Chefinspektor organisiert, um das Fachwissen zu erhöhen.

4. Minister zuständig für Verkehrsfragen ist anzugeben,, durch die Verordnung:
1) Spezifische Anforderungen für die praktische Ausbildung, Ausbildungsprogramme und die Organisation der Fachkurse und Zulassungsprüfungen, und den geltenden Kriterien, unter Berücksichtigung der Dauer der Übung und das nötige Wissen für Inspektoren, Bewertungskriterien des Beitritts zur Eignungsprüfung und der Test-Modus;
2) Bedingungen und Verfahren für die Durchführung von medizinischen und psychologischen Untersuchungen, um das Vorhandensein oder Nichtvorhandensein von medizinischen Kontraindikationen zu bestimmen, um die Operationen durchzuführen Inspektor.

Kunst. 76ein.

1. Ermittlungsbefugnisse der Inspektoren der Inspektion wird auch an die Mitarbeiter der Generalinspektion des Straßenverkehrs auf die Bedingungen gewährt, im Sinne des Artikels. 76 Absatz. 1.

2. Die Mitarbeiter Generalinspektion der Road Transport, im Sinne des Absatzes. 1, Artikel. 55, Kunst. 56, Kunst. 69 Absatz. 1 i 1a, Kunst. 70, Kunst. 71, Kunst. 73 i art. 74 sinngemäß Anwendung.

3. Die Entscheidung des Arbeitnehmers Generalinspektion des Straßenverkehrs in der Eignungsprüfung beziehen, im Sinne des Artikels. 76 Absatz. 1 Artikel 6, nehmen Sie den Chefinspektor des Straßenverkehrs. In diesem Fall wird die Leitung der Eignungsprüfung, im Sinne des Artikels. 76 Absatz. 1 Artikel 6, erfordert nicht die Mitarbeiter, um ein Fachstudium und Praxis in diesem Kurs zu absolvieren.

Kunst. 77.

1. Inspektion des Personals in Bürotätigkeiten angestellt, einschließlich Inspektoren, die Bestimmungen des Gesetzes vom 21 November 2008 r. Öffentlichen Dienst (ABl. Nein. 227, Artikel. 1505), vorbehaltlich des Absatzes. 2.

2. Inspektion des Personals in den Positionen von Inspektoren beschäftigt gelten nicht die Bestimmungen des Artikels. 4 Gesetz, im Sinne des Absatzes. 1.

3. Für Mitarbeiter, andere als die in Absatz. 1 die Bestimmungen des Gesetzes vom 16 September 1982 r. Die Mitarbeiter der Landesämter (ABl. AUS 2001 r. Nein. 86, Artikel. 953, mit anschließender. zm.).

Kunst. 78.
Bausachverständige Durchführung der Überwachung zuständig sind, besitzen eine monatliche Inspektion zu einer Zulage von bis zu 100% Gehalt.

Kunst. 79.

1. Die Inspektoren während und im Zusammenhang mit dienstlichen Pflichten genießen den Schutz gemäß dem Strafgesetzbuch für die öffentliche.

2. Die Inspektoren während und im Zusammenhang mit dienstlichen Aufgaben sind berechtigt,:
1) verlangen die notwendige Unterstützung von staatlichen Institutionen und Organen der Staatsverwaltung und der lokalen Regierung, die, in Bezug auf ihre Operationen erforderlich sind, um die angeforderte Hilfe unentgeltlich in den Grenzen des geltenden Rechts bieten;
2) Rückgriff auf Geschäft, Einrichtungen und Organisationen, Notfall und auch für jeden Menschen, die notwendige Hilfe in den Grenzen des geltenden Rechts bieten.

3. Die Bestimmungen des Absatzes. 1 ich 2 gelten sinngemäß für die Mitarbeiter der Generalinspektion der Road Transport gelten, im Sinne des Artikels. 76nach Ust. 1.

Kunst. 80.

1. Schafft einen zentralen Bericht über Verstöße bei Kontrollen gefunden durchgeführt, nachstehend “Aufzeichnungen”.

Die vorliegenden Informationen:
1) Daten über Unternehmer und die Fahrer über:
ein) Namens oder der Bezeichnung eines Unternehmers,
b) Name des Fahrers,
c) Wohn-oder Geschäftssitz Büro Bezeichnung und Anschrift des Fahrers,
d) Registriernummer des universellen elektronischen System der Bevölkerungsregister (Soziale Sicherheit), und bei einer Person, die nicht diese Anzahl – Name und Identität Aktenzeichen und den Namen der, die das Dokument ausgestellt,
und) Unternehmens-Identifikationsnummer der statistischen;
2) Informationen über die Berechtigung zu bedienen:
ein) SCHLAG, Bereich und das Datum des Anspruchs,
b) Reihe von Befugnissen,
c) die Behörde, wer gab die Erlaubnis;
3) Informationen über Verstöße identifiziert, im Sinne des Artikels. 92 Ich 92a.

2ein. (ANGELEHNT)

3. Einträge von Blei in elektronischen Telefonanlage oder dem Chief Inspector, das ist die Daten und Informationen in den Unterlagen gesammelt.

4. Der Chief Inspector bietet die betroffenen Behörden, um Lizenzen zu erteilen qualifizierten, Die Genehmigung des Linienverkehrs besondere, Zertifikate für die Durchführung Güterkraftverkehr für eigene, Zertifikate auf die Leistungsfähigkeit des öffentlichen Verkehrs oder Anmeldung eines Versandbestätigung, gemäß den Bestimmungen des Gesetzes vom 16 Dezember 2010 r. die öffentlichen Verkehrsmittel (ABl. Nein. 5, Artikel. 13), Daten und Informationen, im Sinne des Absatzes. 2, für Verstöße im Bereich der Zuständigkeit dieser Behörden oder Verletzungen gemacht von den Trägern, wo diese Behörden haben Dokumente ausgestellt.

Kunst. 81.
Die Daten und Informationen bieten die Aufzeichnungen:
1) provinziellen Inspektor;
2) Oberbefehlshaber des Grenzschutzes, Head of Customs Service, Chef Arbeitsinspektor, Gerichtsbarkeit über die regionale Polizeichef, Straßenbetreiber.

Kunst. 82.
Der Controller verarbeitet personenbezogene Daten für Datensätze aus den Informationen im Artikel angegeben befreit. 25 Absatz. 1 Gesetz vom 29 August 1997 r. Datenschutz (ABl. AUS 2002 r. Nein. 101, Artikel. 926, mit anschließender. zm.).

TRENNUNG 10. Die Aufsicht und Kontrolle

Kunst. 83.

1. Orgel, Erteilung der Genehmigung oder der Genehmigungsauflagen, kann eine Pflicht zur Straßenverkehrs innerhalb einer bestimmten Zeit, Informationen und Belege liefern, dass es erfüllt die gesetzlichen Anforderungen und Bedingungen der Lizenz oder Genehmigung angegeben werden.

2. Auf Ersuchen des Ministers für Transport oder die zuständige Behörde für die Lizenzierung oder erlaubt die Träger auf der Straße ist verpflichtet, Informationen im Zusammenhang mit dem Transport Aktivität der Preise und Tarife sowie der Anzahl der Passagiere oder das Gewicht der Ware zu liefern.

3. ORGEL, im Sinne des Artikels. 7 Absatz. 2, Kunst. 18 Absatz. 1 ich 2 und der Artikel. 33 Absatz. 8, sind erforderlich, um den Minister für Verkehr zuständige präsentieren, mindestens zweimal im Jahr, in Bezug auf den Tag 15 Januar und am 15 Juli, Informationen über die Anzahl und Umfang der Lizenz gewährt, Genehmigungen und Bescheinigungen des Straßenverkehrs auf eigene Rechnung und die Anzahl von Auszügen aus diesen Unterlagen, und die Anzahl der Lizenzen für die Transport-Agent.

4. Die Vorschrift des §. 3 wird an das Gerät berechtigt, wendet sich der Frage erforderlich, um eine Bescheinigung der fachlichen Eignung zu erhalten gilt.

5. Minister zuständig für Verkehrsfragen ist anzugeben,, durch die Verordnung, Angebot an Daten und Informationen, im Sinne des Absatzes. 1 und Mund. 2, die Art und Fristen für ihre Übermittlung, angesichts der Notwendigkeit, die Straße Transport Market Monitor.

Kunst. 84.

1. Behörden, dass Lizenz-, Genehmigung oder Bescheinigung der Leistung für ihren eigenen Transport sind berechtigt, das Unternehmen bei der Erfüllung der Anforderungen zu kontrollieren sind die Grundlage für die Ausstellung dieser Dokumente.

2. Kontrollieren Sie, im Sinne des Absatzes. 1, aus mindestens einmal durchgeführt 5 Jahr.

3. (ANGELEHNT)

Kunst. 85.

1. Der Gewerbetreibende keinen Einfluss erfolgt nach Vorlage der Identifizierung und Notifizierung von der Ermächtigung zur Durchführung durchgeführt.

2. Personen, die Einsicht haben das Recht,:
1) bedürfen der Händler und seine Mitarbeiter schriftlich oder mündlich zu, Präsentation von Dokumenten und anderen Medien Informationen und Zugang zu allen relevanten Daten zum Thema;
2) Eintrag für den Unternehmer, einschließlich des Raums, dem er ansässig ist, in den Tagen und Stunden, das ist oder sollte sein, um diese Tätigkeit, und der Zugang für Fahrzeuge, die der Unternehmer verwendet.

3. Kontrollen, die in der Anwesenheit des Gewerbetreibenden durchgeführt oder die von ihm benannten Person.

4. BEFUGNIS, im Sinne des Absatzes. 1, wenigstens:
1) Angabe der Rechtsgrundlage;
2) Bezeichnung der Kontrollbehörde;
3) Datum und Ort der Ausstellung;
4) Name des Prüfers berechtigt, Inspektionen und Wartungen Personalausweisnummer der;
5) Unternehmer-Unternehmen auf dem Prüfstand;
6) bestimmen den Umfang der Prüfung;
7) Angabe des Anfangs-und voraussichtlichen Abschluss der Prüfung;
8) Unterschrift des zuständigen;
9) Belehrung über die Rechte und Pflichten der kontrollierten.

Kunst. 86.

1. Behörde für die Erteilung der Lizenz oder Genehmigung kann anvertrauen, nach Vereinbarung, Überprüft Behörde oder einer anderen staatlichen Einrichtung.

2. Die Aufsicht über die Erteilung von Lizenzen und Genehmigungen im nationalen Verkehr, und Zertifikate für die Dienste für ihre eigene, ausgeübt durch provinzielle Straßenverkehr Inspektor.

3. Ministerium, nach dem Grundsatz des effektiven Aufsicht, im Sinne des Absatzes. 2, Bestimmung der, durch die Verordnung, detaillierte Bedingungen und Modalitäten für die Ausübung von Tätigkeiten im Zusammenhang mit Überwachung und Nutzung von Dokumenten, und ihre Muster.

Kunst. 87.

1. Bei der Straßenverkehr der Fahrer eines Kraftfahrzeuges, vorbehaltlich des Absatzes. 4, ist verpflichtet, mit sich führen und zeigen,, angefordert durch einen autorisierten Kontrollstelle, Maut-Karte, Die Fahrerkarte, Selbst-Aufnahmegerät Aufzeichnungen Geschwindigkeit, Fahr-und Parkzeit, vorgeschriebenen Fahrtunterbrechungen und Ruhezeiten und eine Bescheinigung oder eine Bestätigung, im Sinne des Artikels. 31 Gesetz vom 16 April 2004 r. Arbeitszeit von Fahrern (ABl. Nein. 92, Artikel. 879, AUS 2005 r. Nein. 180, Artikel. 1497 und 2007 r. Nein. 99, Artikel. 661), und:
1) im Straßenverkehr – Auszug aus der Lizenz;
2) Personen im Straßenverkehr:
ein) bei der Bereitstellung von Linienverkehr und Sonderformen des – eine Genehmigung oder ein Auszug aus der Lizenz, zusammen mit dem aktuellen Zeitplan,
b) die Leistung der internationalen Shuttle oder gelegentliche – eine Genehmigung oder Lizenz-Form,
c) die Leistung der internationalen Transport für eigene Rechnung – Lizenz-Form,
d) Original oder eine beglaubigte Fotokopie des Originals der Entscheidung, die der Unternehmer, im Sinne des Artikels. 20nach Ust. 2, wenn es veröffentlicht wurde,
und) die Leistung der internationalen Straßenverkehr, Einbeziehung der gelegentliche Beförderung von Personen mit dem Bus außerhalb des Landes, die von einem Steuerpflichtigen festgestellt oder ständigen Sitz oder Wohnsitz registriert oder außerhalb des Landes wohnen Bereitstellung der Transport- – Bestätigung oder eine Kopie des Registers als mehrwertsteuerpflichtig aktiv,
f) Dokumente im öffentlichen Verkehr erforderlich;
3) Durchführung der Beförderung von Gütern auf der Straße – Dokumente im Zusammenhang mit Fracht transportiert, und:
ein) entsprechenden Genehmigungen für den grenzüberschreitenden Straßengüterverkehr erforderlich,
b) Dokumente für die Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße erforderlich,
c) Zertifikat durch das Abkommen über die internationale Beförderung leicht verderblicher Lebensmittel und spezielle Transportmittel für die Beförderung verwendeten erforderlich (ATP), Geschehen zu Genf am 1 September 1970 r. (ABl. AUS 1984 r. Nein. 49, Artikel. 254),
d) zu erlauben, ein Fahrzeug zu führen, mit oder ohne Last, eine Masse, Drücke Achse oder Abmessungen größer als die Werte in einem separaten Reglement festgelegt,
und) Dokumente für den Transport von Tieren erforderlich,
f) für die Beförderung von Abfällen erforderlich,
g) Zertifikat des Fahrzeugs an den einschlägigen Sicherheitsvorschriften oder Bedingungen für die Inbetriebnahme einhalten, falls erforderlich;
4) im internationalen Straßenverkehr – Fahrerbescheinigung, falls erforderlich.

1ein. (ANGELEHNT)

1b. Während der Fahrt in der Straße von einer ausländischen Fluggesellschaft Fahrzeugführers durchgeführt wird benötigt, um auch mit sich führen und auf Verlangen von einem autorisierten Prüfstelle Nachweis der Bezahlung hergestellt werden, im Sinne des Artikels. 43 Absatz. 1, falls erforderlich.

2. Während der Beförderung auf der Straße für ihre eigene Inspektion durchgeführt werden, sei mit euch und zeigen die Anforderung einer zugelassenen Kontrollstelle, Zusätzlich zu den relevanten Unterlagen für die Beförderung erforderlich, im Sinne des Absatzes. 1, Extrahieren Sie das Zertifikat, im Sinne des Artikels. 33 Absatz. 10.

3. Unternehmer oder juristische, im Sinne des Artikels. 3 Absatz. 2, Eingriff in den Wagen für ihre eigenen, Geräte sind verantwortlich für die Ausführung des Fahrers oder Straßenverkehr für ihre eigenen in den vorgeschriebenen Unterlagen.

4. Während der Fahrt auf der Straße unternommen die Taxifahrer ist verpflichtet, das Mitführen und das Lizenz-on-Demand.

5. Entity im Güterkraftverkehr oder eingekuppelten, im Sinne des Artikels. 3 Absatz. 2, halten für ein Jahr, ab dem Datum des Eingangs, an ihn delegiert den Kontrollbehörden die Unterlagen und Aufzeichnungen der Ergebnisse der Kontrollen, auf ihrem Gelände oder bei einer Verkehrskontrolle auf die Lenkzeiten durchgeführt und die Zeit anhalten, vorgeschriebenen Fahrtunterbrechungen und Ruhezeiten von Fahrern, engagiert in der Kutsche, in seinem Namen.

Kunst. 88.
Artikel. 87 nicht berührt, unter getrennten Gesetze oder internationale Abkommen, Rechte und Pflichten von Fahrer und Unternehmer in der Fahrstraße engagiert.

Kunst. 89.

1. Um Dokumente zu kontrollieren, im Sinne des Artikels. 87, und dort festgelegten Bedingungen, vorbehaltlich des Absatzes. 2, sind berechtigt,:
1) Polizeibeamte;
2) Inspektoren aus dem Straßenverkehr;
3) Zollbeamte;
4) Grenzschutzbeamten;
5) autorisierte Mitarbeiter von den Managern der öffentlichen Straßen – Ausnahme von Dokumenten, im Sinne des Artikels. 87 Absatz. 1 Artikel 1 und Punkt 2 leuchtet. und Mund-und. 4;
6) Staatliche Arbeitsinspektion Inspektoren – in Bezug auf ein Aufnahmegerät zeichnet automatisch Fahrgeschwindigkeit und Fahren und Parken;
7) berechtigte Mitarbeiter der zuständigen Behörde, im Sinne des Artikels. 18 Absatz. 1 – an Ort und Stelle für Linienverkehr und Sonderformen des;
8) Stadtpolizei Wachen – im Verhältnis zu den öffentlichen Verkehrsmitteln in den Geltungsbereich des Gesetzes vom 16 Dezember 2010 r. die öffentlichen Verkehrsmittel.

2. Autorisierte Mitarbeiter, im Sinne des Absatzes. 1 Artikel 5 ich 7, sind nicht berechtigt, die Aufzeichnungen der Selbst-Aufnahmegerät Geschwindigkeit prüfen, Fahr-und Parkzeit, vorgeschriebenen Fahrtunterbrechungen und Ruhezeiten und die Zertifikate und Bescheinigungen, im Sinne des Artikels. 31 Gesetz vom 16 April 2004 r. Arbeitszeit von Fahrern.

3. Verkehrskontrollen werden in der richtigen Zeit und Ort so durchgeführt, zu machen es schwierig für Triebfahrzeugführer, die Fahrzeuge eine Umgehung der Kontrollposten, und ohne Diskriminierung aus Gründen der:
1) Land der Zulassung des Fahrzeugs;
2) Land des Wohnsitzes des Fahrers;
3) Land des Wohnsitzes des;
4) Herkunfts-und Bestimmungsort der Reise;
5) Art des Fahrtenschreibers: analog oder digital.

4. Berechtigte Personen, um die Aufnahme zu steuern automatisch aufzeichnet Fahrgeschwindigkeit, Fahr-und Parkzeit, vorgeschriebenen Fahrtunterbrechungen und Ruhezeiten sind ausgestattet mit:
1) Liste der wichtigsten Punkte, um auf der Straße kontrolliert werden und das Unternehmen die Umsetzung der Road Transport;
2) Serienausstattung.

5. Minister für Verkehr zuständige, in Absprache mit dem Minister für Innere Angelegenheiten und Minister für öffentliche Finanzen wird, durch die Verordnung:
1) (ANGELEHNT);
2) Beispiel-Dokumente von Personen verwendet werden, um die Steuerung mit dem Titel;
3) Art und Weise zur Durchführung von Kontrollen über die Einhaltung der Vorschriften über Lenk-, vorgeschriebenen Fahrtunterbrechungen und Ruhezeiten von Fahrern, während der Straße Prüfungen und Kontrollen im Unternehmen, sowie der erforderliche Standard in denen der Durchführung dieser Überprüfung sowie eine Liste der grundlegenden Elemente, daß das Subjekt;
4) Art der statistischen Daten von der Steuerung erfasst und registriert die von den Aufsichtsbehörden, und Modus, Methode und Sample-Dokumente für ihre Vorlage an den Chief Inspector of Road Transport;
5) Risikobewertung Systems mit Sitz in der Fahrstraße auf das Auftreten von Verletzungen auf der Fahrt engagiert, vorgeschriebenen Fahrtunterbrechungen und Ruhezeiten von Fahrern – Gestützt auf die Bestimmungen der Europäischen Union, Entwicklung und Leitlinien der Europäischen Kommission, relativen Anzahl und Gewicht der Verstöße gegen die Verordnung (EWG) kein 3821/85 von 20 Dezember 1985 r. über das Kontrollgerät im Straßenverkehr und der Verordnung (WIR) kein 561/2006 und die Notwendigkeit, die Effizienz und Effektivität des Straßenverkehrs zu gewährleisten.

Kunst. 89ein.

1. Staatliche Arbeitsinspektion Inspektoren Kontrollen bei der Beförderung der Straße auf den Bedingungen und Verfahren in den Vorschriften des Staatlichen Gewerbeaufsicht angegeben.

2. Road Transport Aufsichtsbehörde prüft die Bedingungen und Verfahren, die in dem Gesetz festgelegt.

3. Polizeibeamte, Zoll und Grenzschutz-und Straßenbau Manager autorisiertes Personal legt die Bedingungen und Weise in den Vorschriften über den Straßenverkehr Steuerelement angegeben überprüfen.

4. Autorisierte Mitarbeiter der Behörde, die die Genehmigung zum Linienverkehr oder regelmäßige Kontrolluntersuchungen ein spezielles Dokument über die Bedingungen und Verfahren, die in dem Gesetz festgelegt.

Kunst. 89ein[1].

1. Wenn das Ergebnis der Prüfung beendete die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße ohne die erforderliche Bewilligung, im Sinne des Artikels. 28 Absatz. 1, Behörde befugt, zu kontrollieren:
1) Bricht den gegenwärtigen Genehmigung für die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße – in einer Situation, im Sinne des Artikels. 28nach Ust. 2;
2) lenkt oder entfernt ein Kraftfahrzeug, die Kosten der Träger, für die nächste Parkplatz.

2. Im Falle der Veräußerung des Fahrzeugs, die Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung.

3. Kehren des Kraftfahrzeugs vom Parkplatz an den Körper nach, im Sinne des Absatzes. 1, Recht darauf hingewiesen, die erforderliche Genehmigung für die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße gefüllt, vorbehaltlich des Artikels. 95.

Kunst. 89b.

1. Starten Kontrollen durch akkreditierte, im Sinne des Artikels. 89nach Ust. 3 ich 4, nach Vorlage Identifikation, und Lieferung von einer Inspektion Genehmigung, mit Ausnahme von Polizeibeamten.

2. Der Inspektor ist verpflichtet, die kontrollierte seine Rechte und Pflichten im Rahmen des Gesetzes lesen.

3. Der Controller führt Kontrolltätigkeit in der Gegenwart von einer kontrollierten oder einer von ihm bevollmächtigte Person.

Kunst. 89c.
Um die Geschäftstätigkeit kontrollieren, die Bestimmungen des Kapitels 5 Gesetz vom 2 Juli 2004 r. Freiheit der wirtschaftlichen Tätigkeit (ABl. AUS 2007 r. Nein. 155, Artikel. 1095, mit anschließender. zm. ).

Kunst. 90.
Als Ergebnis einer Prüfung festgestellt, dass die Genehmigungsbehörde Ankündigung oder Erlaubnis:
1) fordert die Unternehmer auf, die Mängel innerhalb der vorgeschriebenen Frist behoben;
2) Widerruf der Lizenz oder Erlaubnis, mit Bedingungen, im Sinne des Artikels. 15 i art. 24 Absatz. 4-6.

Kunst. 90ein.

1. Chief Inspector des Straßenverkehrs Kommission auf, Daten über die Kontrollen:
1) Zustand der Fahrzeuge, alle zwei Jahre, innerhalb der 31 REKORD, nach der Berichtsperiode, Übereinstimmung mit der Form, im Sinne des Absatzes. 3;
2) die, gemäß der Verordnung (WIR) kein 561/2006, Übereinstimmung mit der Form, im Sinne des Artikels. 17 Die Verordnung, alle zwei Jahre, Die Frist von 30 September nach Ablauf einer zweijährigen Frist;
3) Beförderung gefährlicher Güter auf, JÄHRLICH, Die Frist von 31 März eines jeden Jahres, Übereinstimmung mit der Form, im Sinne des Absatzes. 3.

2. Der Chief Polizeikommandant, Oberbefehlshaber des Grenzschutzes, Head of Customs Service, und Kreisstraße Inspektor, und die, im Sinne des Absatzes 2, der Chief Inspector Labour, zu kommunizieren, um den Generalinspekteur der Road Transport aggregierte Informationen über Kontrolle:
1) Zustand der Fahrzeuge – alle zwei Jahre, Die Frist von 31 Januar nach einem Zeitraum von zwei Jahren abgedeckt durch;
2) Einhaltung von Vorschriften über die Lenk-und Fahrzeug-Ausfallzeiten, vorgeschriebenen Fahrtunterbrechungen und Ruhezeiten von Fahrern – alle zwei Jahre, Die Frist von 31 Juli nach einem Zeitraum von zwei Jahren abgedeckt durch
– die angemessenen Formen.

2ein. Regional Road Transport Inspector Chief Inspector leitet diese Informationen Road Transport, im Sinne des Absatzes. 1 Artikel 3, einschließlich Informationen aus anderen Regulierungsbehörden im Rahmen der Bestimmungen des Gesetzes vom erhaltenen 28 Oktober 2002 r. auf der Straße Beförderung gefährlicher Güter, JÄHRLICH, Die Frist von 31 Januar.

3. Minister zuständig für Verkehrsfragen ist anzugeben,, durch die Verordnung, Formulare für die Datenübertragung, im Sinne des Absatzes. 1 Artikel 1 ich 3, Mit einer Reihe von Daten benötigt, um die Europäische Kommission im Rahmen der Bestimmungen des Gemeinschaftsrechts zu geben.

4. Minister zuständig für Verkehrsfragen ist anzugeben,, durch die Verordnung, Formulare für die Datenübertragung, im Sinne des Absatzes. 2, Gestützt auf den erforderlichen Umfang Daten.

Kunst. 90b.
Wenn Sie produzieren das Dokument am Straßenrand, im Sinne des Artikels. 87 Absatz. 1 Artikel 2 leuchtet. und, Personen, die zur Kontrolle, im Sinne des Artikels. 89 Absatz. 1, sind verpflichtet, unverzüglich den Leiter des Zweiten Finanzamtes-Downtown, Hinweis auf die Einheit ausführenden Beförderer, Begriff Transport, Anzahl der beförderten Personen und Informationen auf dem Transportweg.

Kunst. 91.

1. Minister für Verkehr zuständige steuert, wie die Untersuchungen und die Erteilung von Bescheinigungen über die berufliche Befähigung und finanzielle Verwaltung der Zertifizierungsstelle.

2. Wenn das Ergebnis der Prüfung wurde festgestellt, Schwächen, Minister für Verkehr zuständige:
1) fordert die kontrollierte Einrichtung, um sofort die Schwachstellen angegangen, oder
2) es entzieht der Befugnisse, im Sinne des Artikels. 38 Absatz. 3.

TRENNUNG 11. Fines

Kunst. 92.

1. Wer führt die Beförderungen im Straßenverkehr oder anderen Aktivitäten mit dem Transport verbundenen, Ungeachtet der Verpflichtungen oder Bedingungen, die sich aus den Bestimmungen des Gesetzes oder Vorschriften:
1) auf der Straße Beförderung gefährlicher Güter,
1ein) die öffentlichen Verkehrsmittel;
2) Arbeitszeit von Fahrern,
3) Vergeuden,
4) Tierschutz,
5) Verkehrs-und Umweltprobleme, periodische Verkehrsbeschränkungen auf Strassen oder zu verbieten, die Bewegung von bestimmten Arten von,
6) Lebensmittelsicherheit und Ernährung,
7) Polnischen Republik verbindlichen internationalen Vereinbarungen,
8) Gemeinschaft im Straßenverkehr
– wird in einer Menge von Bußgeld 50 Gold zu 15 000 Gold.

2. Gesamtbetrag der Geldbuße während einer Inspektion verhängt werden den Betrag nicht übersteigen:
1) 15 000 Gold – im Verhältnis zum Straßenrand;
2) 30 000 Gold – für die Steuerung des Unternehmens.

3. Wurde die Handlung in Verletzung der Bestimmungen, im Sinne des Absatzes. 1, erschöpft zugleich Anzeichen von Fehlverhalten, nur die Vorschriften dieses Gesetzes.

4. Die Liste der Verstöße gegen die Pflichten und Anforderungen, im Sinne des Absatzes. 1, und Geldstrafen für jeden Verstoß ist in der Anlage zum Gesetz festgelegt.

Kunst. 92ein.

1. Wenn während einer Verkehrskontrolle Verstöße festgestellt:
1) am Fahrzeug vorgesehen Dokumente halten, im Sinne des Artikels. 87 Absatz. 1-4,
2) Vorschriften über die maximale tägliche Lenkzeit, täglichen Ruhezeit oder Überschreitung der maximalen Lenkzeit ohne Pause, definiert in der Verordnung (WIR) kein 561/2006 und in der Europäischen Übereinkommens über die Arbeit des Fahrpersonals im internationalen Straßenverkehr beschäftigten (AETR), Geschehen zu Genf am 1 Juli 1970 r. (ABl. AUS 1999 r. Nein. 94, Artikel. 1086 ich 1087),
3) Vorschriften über die Verwendung von analogen Kontrollgerät automatisch beschleunigen, Fahr-und Parkzeit, vorgeschriebenen Fahrtunterbrechungen und Ruhezeiten, definiert in der Verordnung (EWG) kein 3821/85 von 20 Dezember 1985 r. über das Kontrollgerät im Straßenverkehr (Dz.Urz. WE L 370 AUS 31.12.1985) – Ausführung der Fahrer eines Kraftfahrzeugs im Straßenverkehr zu einer Geldstrafe.

2. Judgement, im Sinne des Absatzes. 1, erfolgt in der Weise, in der Code of Conduct in Vergehen Fälle angegeben.

3. Die Einleitung eines Verfahrens gegen den Fahrer nicht entgegensteht, die Einleitung eines Verwaltungsverfahrens gegen den Händler oder die Einheit, im Sinne des Artikels. 3 Absatz. 2 Artikel 3, im Straßenverkehr.

4. Verwaltungsverfahren gegen den Händler oder die Einheit, im Sinne des Artikels. 3 Absatz. 2 Artikel 3, nicht eingeleitet werden, wenn die Umstände des Falles und die Anhaltspunkte zeigen eindeutig,, Einheit in der Kutsche, die keinen Einfluss auf die Existenz der Zuwiderhandlung beteiligt war.

5. Die Bestimmung des Absatzes. 4 nicht anwendbar, wenn die Verletzung, im Sinne des Absatzes. 1, ist ein krasser, und insbesondere:
1) gefährden die Sicherheit des Straßenverkehrs;
2) wurde wiederholt begangen.


Kunst. 93.

1. Recht auf Inspektion, im Sinne des Artikels. 89 Absatz. 1, haben das Recht, an der Umsetzung Straßenverkehr oder anderen Aktivitäten mit dem Transport verbundenen Geldstrafe verhängen, eine administrative Entscheidung.

1ein. ENTSCHEIDUNG, im Sinne des Absatzes. 1, wird im Auftrag der Behörde für den Ort zuständig Kontrollen vor Ort ausgestellt.

2. Wo in der Grenzkontrolle bei einer kontrollierten Strafe ist, im Sinne des Absatzes. 1, Die Inspektion ist berechtigt, den kontrollierten Einstieg in den polnischen Territorium zu verhindern.

3. Entscheidung, im Sinne des Absatzes. 1, geeignet für sofortige Vollziehbarkeit, vorbehaltlich des Absatzes. 4.

4. Die nationale Entrepreneur of verhängte Strafe muss innerhalb bezahlt werden 21 Tagen nach seiner Einführung; ist für ihn, sofort einen Nachweis über die Zahlung einer Geldstrafe Körper, die es eingeführt.

5. Eine Entscheidung über die Verhängung einer Geldstrafe vorgesehen kann auf die übergeordnete Behörde in Bezug auf die Behörde angefochten werden, bei denen diese Strafe verhängt wird, ZUM TERMIN 14 Tag des Service-Geschäfts oder sonstige Stelle, Transport für eigene Rechnung der Entscheidung.

6. (ANGELEHNT)

7. Die Bestimmungen der Absätze. 1-3 nicht anwendbar, wenn festgestellt wird,, dass der Verstoß wurde durch Ereignisse oder Umstände verursacht, Einheit in der Kutsche, die nicht hatte vorhersehen können engagiert. In einer solchen Situation, für den Ort zuständig Kontrollen vor Ort Behörde erteilt eine Entscheidung, das Verfahren über die Verhängung von Strafe absetzen. Die Vorschrift des §. 5 sinngemäß Anwendung.

8. Initiieren Verwaltungsverfahren gegen den Betreiber oder sonstige Stelle, die Beförderungen im Straßenverkehr, schließt nicht die Einleitung eines Verwaltungsverfahrens gegen die Person mit anderen Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Beförderung, insbesondere:
1) Spediteur;
2) Absender;
3) Absender;
4) Tour;
5) Transport Organizer.

9. Die Stelle mit der Befugnis zur Prüfung, im Sinne des Artikels. 89 Absatz. 1, verhängen eine administrative Entscheidung für das Unternehmen die Ausführung anderer Aktivitäten im Zusammenhang mit feinen transportieren, im Sinne des Artikels. 92 Absatz. 1, wenn die Umstände des Falles und die Anhaltspunkte zeigen eindeutig,, dass der Körper hat den Effekt, oder wurde auf die Entstehung der Verletzung von Pflichten oder Bedingungen für die Beförderung von Gütern im Straßenverkehr zurückgetreten.

9ein. (stammt aus 2012-01-01)

9b. (stammt aus 2012-01-01)

9c. (stammt aus 2012-01-01)

10. Die Konventionalstrafe in der Höhe im Anhang zu dem Gesetz spezifiziert für einen Unternehmer oder juristische Durchführung der Beförderung erlassen wurden.

11. Die Strafen, im Sinne des Absatzes. 10, sind von den Bestimmungen des Gesetzes vom 29 August 1997 r. – Steuer (ABl. AUS 2005 r. Nein. 8, Artikel. 60, mit anschließender. zm. ).

Kunst. 94.

1. Geldstrafen sind der Staatshaushalt.

2. Vollstreckung wird in der Form der Kommunikation auf die entsprechende Bankkonto bezahlt werden, außer, dass es möglich ist, in bar direkt an die Behörde, die es eingeführt, durch einen nicht sanktionierten inländischen Unternehmer.

2ein. Bei, wenn die Geldbuße wurde von den Inspektoren des Road Transport Inspektion verhängt, ist es möglich, einen nicht bar bezahlen, per Kreditkarte.

3. Wenn Sie die feine in bar bezahlt haben, Behörde erteilt eine Quittung ausdrucken, um Rechenschaft, einen Nachweis über die Zahlung dieser Strafe.

3ein. Bei, im Sinne des Absatzes. 2ein, setzen, um die Kosten mit der Autorisierung von Transaktionen verbunden und tragen eine Überweisung an den entsprechenden Bankkonto.

4. Kosten im Zusammenhang mit der Zahlung der Strafe, indem man es auf das Konto verbunden sind, sind bei Studenten.

5. Im Fall der Aufhebung oder Nichtigerklärung, und die Aufnahme einer Aktion von einem Verwaltungsgericht feinen gezahlte Beiträge werden zurückerstattet innerhalb 14 Tagen ab dem Datum der Entscheidung oder eines Urteils zu erholen die Strafe.

Kunst. 95.

1. Berechtigt, die Kontrolle zu behalten, GEGEN QUITTUNG, Dokumente unterliegen der Kontrolle und lenkt oder entfernt ein Fahrzeug, auf Kosten des Unternehmers, für die nächste Parkplatz an der Zeit,:
1) die Strafe zahlen, vorbehaltlich des Artikels. 93 Absatz. 4;
2) Behebung der Mängel;
3) Auflösung von Verboten oder Beschränkungen der Verkehrsrechte, im Sinne des Artikels. 92 Absatz. 1 Artikel 5.

2. Im Falle der Veräußerung des Fahrzeugs, die Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung.

3. Rückgabe des Autos vom Parkplatz zu den Erläuterungen der Körper inspiziert, dass die verhängte Strafe, Beweise für die Zahlung der Geldbuße und dem Grund für die Überweisung des Fahrzeugs auf dem Parkplatz.

4. Wenn die Geldstrafe nicht bezahlt und das Fahrzeug nicht vom Parkplatz während der empfangene 30 Tage ab dem Zeitpunkt der Verhängung der Strafe, , Die Bestimmungen des Kapitels II des Kapitels 6 Gesetz vom 17 Juni 1966 r. Vollstreckungsverfahren in der Verwaltung (ABl. AUS 2005 r. Nein. 229, Artikel. 1954, mit anschließender. zm.) die Vollstreckung von Geldforderungen der Bewegung.

Kunst. 95ein

1. WER, als Unternehmer:
1) nicht in schriftlicher Form an die Behörde gemeldet, Erteilung der Genehmigung, eine Änderung der ursprünglichen, im Sinne des Artikels. 8 Absatz. 2, ZUM TERMIN 14 Tagen ab dem Datum ihrer Entstehung,
2) gibt nicht die Lizenz oder das Lizenz Kopien der Behörde, Erteilung der Genehmigung, innerhalb 14 Tagen, in dem die Entscheidung, eine Lizenz widerrufen wird rechtskräftig
– haftet in Höhe von zahlen 1 000 zł.

2. Die Strafen, im Sinne des Absatzes. 1, auferlegen einer Verwaltungsentscheidung der zuständigen Behörde für die Lizenzierung.

3. Eine Entscheidung über die Verhängung einer Geldstrafe vorgesehen, im Sinne des Absatzes. 2, an die übergeordnete Behörde in Bezug auf die Behörde angefochten werden, dass die verhängte Strafe, ZUM TERMIN 14 Tagen ab Zugang dieser Entscheidung der Unternehmer.

4. Fines, im Sinne des Absatzes. 1, bilden die Einnahmen zuständige Behörde die Lizenz zu erteilen

Kunst. 96.
(ANGELEHNT)

Kapitel 11. Die Strafbestimmungen

Kunst. 96ein.

(ANGELEHNT)

TRENNUNG 12. Änderungen bestehender Regelungen, Übergangs-und Schlussbestimmungen

Kunst. 97.
(ausgelassen)

Kunst. 98.
(ausgelassen)

Kunst. 99.
(ausgelassen)

Kunst. 100.
(ausgelassen)

Kunst. 101.
(ausgelassen)

Kunst. 102.
(ausgelassen)

Kunst. 103.
(ausgelassen)

Kunst. 104.

1. Genehmigungen für Beförderungen auf der Straße vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzes gewährt bleiben in Kraft.

2. Für Verwaltungsverfahren gebracht, und die unvollendete letzte Entscheidung vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzes, gelten seine Bestimmungen.

Kunst. 105.
Ein Nachweis über die erfolgreich von einer Prüfung der Ausübung der nationalen Beförderung von Personen im Rahmen der bestehenden Bestimmungen der Bedingungen an den innerstaatlichen Personenkraftverkehr ausgestellt ist laut Gesetz ein Befähigungsnachweis im innerstaatlichen Personenkraftverkehr.

Kunst. 106.
(ausgelassen)

Kunst. 107.
Ab dem Tag der Republik Polen die Mitgliedschaft in der Europäischen Union ausländische Unternehmer aus EU-Mitgliedstaaten und den Mitgliedstaaten der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA) – Vertragsparteien des Europäischen Wirtschaftsraums, Befreiung von den Bestimmungen des Artikels. 18 Absatz. 2, Kunst. 19 und der Artikel. 28 Absatz. 1.

Kunst. 108.
(ausgelassen)

Kunst. 109.

1. Aufgehoben:
1) Gesetz vom 2 August 1997 r. die Bedingungen für den internationalen Straßenverkehr (ABl. Nein. 106, Artikel. 677, AUS 1999 r. Nein. 32, Artikel. 310 und 2000 r. Nein. 120, Artikel. 1268);
2) Gesetz vom 29 August 1997 r. die Bedingungen, an die nationale Straßenpersonenverkehr (ABl. Nein. 141, Artikel. 942 und Nr. 158, Artikel. 1045, AUS 1998 r. Nein. 106, Artikel. 668, AUS 1999 r. Nein. 86, Artikel. 963 und Nr. 91, Artikel. 1043 und 2000 r. Nein. 12, Artikel. 136).

2. (ausgelassen)

Kunst. 110. Dieses Gesetz tritt am kommen 1 Januar 2002 r., außer dass ein Teil 9 in Kraft treten 1 November 2001 r., mit Ausnahme von. 50, Kunst. 68-75 i art. 80-82, was tritt nach Eingabe 6 Monaten ab dem Datum der Veröffentlichung.

Referenz .
Dieses Gesetz in Bezug auf ihre Verordnung zur Umsetzung der folgenden Richtlinien der Europäischen Gemeinschaften:
1) Richtlinie 76/914/EWG des Rates vom 16 Dezember 1976 r. über das Mindestniveau der Ausbildung für Fahrer im Strassenverkehr (Dz.Urz. WE L 357 AUS 29.12.1976),
2) Richtlinie 84/647/EWG des 19 Dezember 1984 r. Der Einsatz von Fahrzeugen ohne Fahrer im Güter auf der Straße gemietet (Dz.Urz. WE L 335 AUS 22.12.1984),
3) Richtlinie 88/599/EWG des Rates vom 23 November 1988 r. über einheitliche Verfahren für die Durchführung der Verordnung (EWG) kein 3820/85 über die Harmonisierung bestimmter Sozialvorschriften im Straßenverkehr und der Verordnung (EWG) kein 3821/85 über das Kontrollgerät im Straßenverkehr (Dz.Urz. WE L 325 AUS 29.11.1988),
4) Richtlinie 90/398/EWG auf 24 Juli 1990 r. zur Änderung der Richtlinie 84/647/EWG über die Verwendung von ohne Fahrer für die Beförderung von Gütern auf der Straße gemietet (Dz.Urz. WE L 202 AUS 31.07.1990),
5) Richtlinie 92/106/EWG des 7 Dezember 1992 r. die Aufstellung gemeinsamer Regeln für bestimmte Beförderungen im kombinierten Güterverkehr zwischen Mitgliedstaaten (Dz.Urz. WE L 368 AUS 17.12.1992),
6) Richtlinie 98/76/EG des 1 Oktober 1998 r. zur Änderung der Richtlinie 96/26/EG über den Zugang zum Beruf des Güter-und Personenverkehr sowie über die gegenseitige Anerkennung der Diplome, Prüfungszeugnisse und sonstigen Befähigungsnachweise, für die Beförderung von Maßnahmen zur Förderung der tatsächlichen Inanspruchnahme der Niederlassungsfreiheit in nationalen und internationalen (Dz.Urz. WE L 277 AUS 14.10.1998),
7) Richtlinie 1999/62/EG des 17 Juni 1999 r. auf die Gebühren für die Benutzung bestimmter Verkehrswege durch Fahrzeuge (Dz.Urz. WE L 187 AUS 20.07.1999), 8) Richtlinie 2000/30/EG des 6 Juni 2000 r. über die technische Kontrollen der Verkehrssicherheit von Nutzfahrzeugen, die in der Gemeinschaft (Dz.Urz. WE L 203 AUS 10.08.2000). Die Daten bezüglich der Erklärung der Gesetzgebung der Europäischen Union, eingeschlossen in diesem Gesetz – der Tag, als die Republik der polnischen Mitgliedschaft in der Europäischen Union – Ankündigung auf dieser Handlungen im Amtsblatt der Europäischen Union – SONDERAUSGABE.

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