Anhang D

Einheitliche Rechtsvorschriften über Verträge über den Einsatz von Fahrzeugen im internationalen Eisenbahnverkehr (CUV)

ARTIKEL 1.
Umfang

Einheitlichen Rechtsvorschriften gelten für die beiden gelten- oder multilaterale Abkommen über den Einsatz von Schienenfahrzeugen als Transportmittel für die Umsetzung der Verkehr auf den Einheitlichen Rechtsvorschriften CIV und CIM basiert.

ARTIKEL 2.
Definitionen

Für die Zwecke dieser Einheitlichen Rechtsvorschriften der Ausdruck:

ein) "Eisenbahn-Gesellschaft" eine private oder öffentliche, befugt, Personen oder Gütern, und die das sorgt für gute Traktion,

b) "Fahrzeug" ein Fahrzeug rollt auf seinen Rädern auf Schienen, nicht selbstfahrende,

c) "Gläubiger" bedeutet eine Person,, , die der als Eigentümer oder Verfügungsberechtigten, kontinuierlich betrieben kommerziell Rollmaterial als Transportmittel.

d) "Native-Station" bezeichnet den Namen einer Stadt, die auf dem Fahrzeug, zu dem das Fahrzeug kann oder muss in Übereinstimmung mit den Nutzungsbedingungen Nutzungsvereinbarung gesendet werden.

ARTIKEL 3.
Schilder und Etiketten an Fahrzeugen

§ 1. Ungeachtet der die technische Zulassung von Fahrzeugen im grenzüberschreitenden Verkehr, FIGUR, welche beauftragt die Fahrzeug im Rahmen eines Vertrags, im Sinne des Artikels. 1 sollten sicherstellen,, aus, die für das Fahrzeug gebucht worden:

ein) Bezeichnung des Inhabers,

b) NOTFALLS, Bezeichnung des Eisenbahnunternehmens, davon wurden in die Flotte aufgenommen Fahrzeug,

c) NOTFALLS, Namen der übergeordneten Station,

d) Andere Marken und Inschriften im Vertrag vereinbarten für den Einsatz von
§ 2. Muster und Inschriften, im Sinne des § 1 können durch elektronische Kennzeichen ergänzt werden.

ARTIKEL 4.
Die Haftung für Verlust oder Beschädigung des Fahrzeugs

§ 1. Eisenbahngesellschaft, Fahrzeug, das anvertraut worden, es zu benutzen ist als Transportmittel, verantwortlich für Schäden, die durch Verlust oder Beschädigung des Fahrzeugs oder eines Teils davon, wenn die Gesellschaft beweist, dass, dass der Schaden war nicht seine Schuld.
§ 2. Eisenbahn-Unternehmen haftet nicht für Schäden aus Verlust des Fahrzeuges ist nicht auf beiden Seiten des Wagens eingetragen sind oder nicht im zugehörigen Inventar aufgeführt.
§ 3. Bei Verlust des Fahrzeugs oder seiner Teile, Entschädigung ist begrenzt, der Ausschluss von allen anderen Schäden, Der Nutzwert des Fahrzeugs oder seiner Teile in Zeit und Ort des Verlustes. Wenn Sie nicht bestimmen kann, den Zeitpunkt und Ort des Verlustes, Entschädigung wird auf den Wert im Einsatz an der zeitlich und räumlich begrenzt, in dem das Fahrzeug wurde über verwenden übergeben.
§ 4. Im Falle einer Beschädigung des Fahrzeugs oder einen Teil davon, Entschädigung ist begrenzt, der Ausschluss von allen anderen Schäden, entstandenen Kosten zu reparieren. Entschädigung übersteigt nicht den zu zahlenden Betrag im Falle von Verlust.
§ 5. Die Vertragsparteien können Vereinbarungen zur Umsetzung der Abweichung von den Bestimmungen der § eingeben 1 zu § 4.

ARTIKEL 5.
Verlust des Rechtes auf mit beschränkter Haftung verlassen

Beschränkung der Haftung, im Sinne des Artikels 4 § 3 ich 4 nicht anwendbar, wenn nachgewiesen wird,, dass der Schaden auf eine Handlung oder Unterlassung von der Eisenbahngesellschaft, oder mit der Absicht, Schaden herbeizuführen, oder leichtfertig und in dem Bewusstsein der Freigabe des Schadens.

ARTIKEL 6.
Vermutung für den Verlust des Fahrzeugs

§ 1. Der Berechtigte kann, ohne die Notwendigkeit, andere Beweise liefern, als ein Fahrzeug für den fehlenden, gefragt, ob Schienenverkehrsunternehmen, anvertraut, um das Fahrzeug als Transportmittel benutzen, suchen, das Fahrzeug und das Fahrzeug wurde noch nicht zur Verfügung gestellt, innerhalb von drei Monaten, Datum der Einreichung seines Antrags oder hat noch keine Informationen über den Standort erhalten, in dem das Fahrzeug / Deadline für die Dauer der Ruhigstellung des Fahrzeugs verlängert, das war zu vertretenden Gründen nicht verursacht durch die Eisenbahnverkehrsunternehmen oder durch Unfall.
§ 2. Wenn das Fahrzeug gilt als vermisst wurde nach der Zahlung der Entschädigung wieder, Der Berechtigte kann von den Eisenbahnverkehrsunternehmen, anvertraut das Fahrzeug als Transportmittel nutzen, um innerhalb 6 Monate nach Erhalt der Benachrichtigung, das Fahrzeug zurückgegeben wurde kostenlos zur Erstattung der Entschädigung, Station zu Hause oder an anderen vereinbarten Ort.
§ 3. Wenn die Anforderung, im Sinne des § 2 wurde nicht gestellt ist oder wenn das Fahrzeug gefunden wird, ein Jahr nach Zahlung der Entschädigung, Eisenbahngesellschaft, das gab dem Fahrzeug eine Person berechtigt ist, als ein Transportmittel benutzen, Erlöse aus dem Fahrzeug in Übereinstimmung mit den Gesetzen und Verordnungen auf dem hoteleigenen Parkplatz.
§ 4. Die Vertragsparteien können Vereinbarungen zur Umsetzung der Abweichung von den Bestimmungen der § eingeben 1 zu § 3.

ARTIKEL 7.
Die Haftung für Schäden durch das Fahrzeug verursacht

§ 1. FIGUR, im Rahmen eines Vertrags, im Sinne des Artikels. 1, schickte das Fahrzeug als Transportmittel benutzen, verantwortlich für Schäden, die durch ein Fahrzeug verursacht, wenn sie sich aus der Schuld.
§ 2. Die Vertragsparteien können Vereinbarungen zur Umsetzung der Abweichung von den Bestimmungen der § eingeben 1.

ARTIKEL 8.
VERTRETUNG

Sieht der Vertrag für die Nutzung von Fahrzeugen, , die die Bahn kann das Fahrzeug zu einem anderen Bahnunternehmen übertragen, um als Transportmittel benutzen, Eisenbahngesellschaft hat, kann mit Zustimmung des Inhabers stimmen zu anderen Eisenbahngesellschaften, DASS:

ein) unterliegen dem Recht des Rückgriffs, Das Unternehmen ersetzt die Inhaber der Haftung für Verlust oder Beschädigung des Fahrzeugs oder eines Teils davon,

b) Nur der Inhaber ist verpflichtet, den anderen Eisenbahnunternehmen für Schäden, die durch das Fahrzeug verursacht, aber die einzige Bahngesellschaft, die ein Teilnehmer in der Vereinbarung mit dem Inhaber ist berechtigt, im Verhältnis zu anderen Eisenbahnunternehmen behaupten.

ARTIKEL 9.
Die Verantwortung für seine Mitarbeiter und andere Personen,

§ 1. Die Vertragspartner sind verantwortlich für ihre Mitarbeiter und andere Personen, mit denen sie in der Erfüllung des Vertrages, Wenn diese Arbeiter und andere, die ihre Funktionen zu erfüllen.
§ 2. Wenn sich die Parteien nicht etwas anderes vereinbart, Infrastrukturbetreiber, was nutzt das EVU Fahrzeug als Beförderungsmittel gelten als Angestellte, deren Dienste nutzt das Unternehmen den Schienenverkehr.
§ 3. § 1 ich 2 gilt auch im Fall der Ersatzlieferung gelten, im Sinne des Artikels. 8.

ARTIKEL 10.
Andere Aktionen

§ 1. In allen Fällen, in denen diese Uniform Rules, Sie können einen Anspruch auf Entschädigung für Verlust oder Beschädigung des Fahrzeugs oder eines Teils davon, unabhängig von der Titel, auf dem sie beruht, Schiene nur gegen das Unternehmen, wem wurde das Fahrzeug auf seine Verwendung als Mittel zur Beförderung unter den Bedingungen und Grenzen in den Einheitlichen Rechtsvorschriften und der Vertrag über die Nutzung von definierten übertragen.
§ 2. § 1 gilt auch im Fall der Ersatzlieferung gelten, im Sinne des Artikels. 8.
§ 3. Dies gilt auch für jede Inanspruchnahme durch Mitarbeiter und andere Personen, was ist verantwortlich für die Eisenbahngesellschaft, und an wen das Fahrzeug zur Verwendung als ein Transportmittel übertragen.

ARTIKEL 11.
Gerichtsbarkeit

§ 1. Auf der Grundlage einer Vereinbarung gemäß diesen Einheitlichen Rechtsvorschriften kann vor einem Gericht durch Vereinbarung zwischen den Parteien gegründet, um die Übereinstimmung gebracht werden.
§ 2. Wenn sich die Parteien nicht etwas anderes vereinbart, Gerichtsstand ist das Gericht eines Mitgliedstaats, in dem der Beklagte ansässig ist. Hat der Beklagte in einem Mitgliedstaat niedergelassen, Gerichtsstand ist der Ort,, in dem der Schaden eingetreten.

ARTIKEL 12.
Verjährung

§ 1. Ansprüche aus Artikel. 4 i art. 7 wird nach drei Jahren verfallen.
§ 2. Die Verjährungsfrist wird für Maßnahmen laufen:

ein) Grundlage von Artikel. 4, aus, in dem der Verlust oder die Beschädigung des Fahrzeugs oder einer zugelassenen Fahrzeugs in Betracht gezogen als im Einklang mit Artikel verloren. 6 § 1 oder § 4.

b) Grundlage von Artikel. 7, aus, in dem der Schaden eingetreten.